Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95   

Nager im Motorraum

Unselbständige Garantie (vgl. nunmehr § 443 BGB <Fassung seit 1.1.02>), äußere Einwirkung, Beweislast;

§§ 9 Abs. 2 Nr. 1, 11 Nr. 10b AGBG (jetzt § 309 Nr. 8b BGB <Fassung seit 1.1.02>), 'alle Fallgestaltungen';

Inzahlunggabe;

Vertragskosten, § 467 S. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Garantieabrede beim Kfz-Verkauf, Nachbesserungsklauseln in AGB

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung; Begriff der Vertragskosten

mehr
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewährleistungsansprüche beim Kfz-Finanzierungsleasing

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweislast des Verkäufers für Mangelentstehung nach Auslieferung (hier: Mäusebiß) auch bei die gesetzliche Gewährleistungsfrist übersteigender Garantie ("BMW")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2504
  • ZIP 1996, 1343
  • MDR 1996, 904
  • BB 1996, 1574
  • WM 1996, 1911
  • DB 1996, 1720
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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 274/96  

    Formularmäßiger Vorbehalt der Gewährleistungsansprüche des Käufers

    Diese für den nichtkaufmännischen Verkehr getroffene Regelung gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG auch für den Handelsverkehr unter Kaufleuten (BGHZ 93, 29, 62; BGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 117/95 = WM 1996, 1911 unter II 2).

    Dies gilt auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr, wobei die Frage unbeantwortet bleiben kann, ob der in § 11 Nr. 10 b AGBG vorgeschriebene ausdrückliche Vorbehalt unter Kaufleuten entbehrlich ist (BGHZ 93, 29, 62; BGH, Urteil vom 19. Juni 1996 aaO unter II 2 a).

    Geschieht dies nicht, wie hier in Nr. 7.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann müssen sämtliche Fälle des Fehlschlagens aufgezählt werden (BGHZ 93, 29, 62 und Senatsurteil vom 19. Juni 1996 aaO m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00  

    Leasing - Unklarheiten bei Restwert und Gesamtfahrleistung

    Bei dem Antragsformular handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 1 Abs. 1 AGBG, bei deren Auslegung das Revisionsgericht keinen Beschränkungen unterliegt, da davon auszugehen ist, daß die bundesweit tätige Klägerin das Antragsformular auch bundesweit zum Abschluß von Leasingverträgen einsetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 184, 187 sowie vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 117/95, WM 1996, 1911 unter II 1 a, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.10.1997 - VIII ZR 347/96  

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsansprüche

    Ein Fehlschlagen der formularmäßig vereinbarten Nachbesserung liegt aber auch dann vor, wenn der Verkäufer sie unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert (st.Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 117/95 = BGHR AGBG § 11 Nr. 10 b Nachbesserungsrecht 2 = WM 1996, 1911 unter II 2 a).

    bb) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats gilt § 11 Nr. 10 b AGBG als Prüfungsmaßstab im Rahmen des § 9 AGBG auch für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten (BGHZ 93, 29, 62; Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 117/95 aaO.).

mehr
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02  

    Zum Garantieschutz durch ein Garantie-Versicherung von einem Garantieanbieter

    Beweisbelastet für das Vorliegen der den Haftungsausschluss rechtfertigenden Tatbestandsvoraussetzungen sind die Beklagten (vgl. BGH NJW 1996, 2504 zur Beweislastverteilung bei schuldhaftem Verhalten).

    Hierbei handelt es sich um solche Risiken, die entweder im Verantwortungsbereich des Garantienehmers im Sinne eines Verschuldens liegen, zumindest aber - ohne Rücksicht auf ein schuldhaftes Verhalten - seinem Einwirkungsbereich im Sinne eines bestimmten Umgangs mit der versicherten Sache unterfallen (vgl. BGH NJW 1996, 2504 ff.) und damit für den Garantiegeber weder beherrschbar noch überschaubar sind.

  • OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02  

    Schadensersatz für Rücknahme einer Baugenehmigung

    Die Finanzierungskosten, die der Käufer aufgewendet hat, um den Kaufpreis zu zahlen, sind keine Vertragskosten i.S. des § 467 Satz 2 BGB a.F. (BGH, Urt. v. 19.6.1996, NJW 1996, 2504).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 5 AR 9/00  

    Welcher Gerichtsstand bei Werklohnklagen gegen eine Gesellschaft bürgerlichen

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