Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85 |
Narbenkorrektur
§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, kein Schadenersatz für fiktive Heilbehandlungskosten, 'Zweckgebundenheit' (Argument: § 253 BGB aF);
§ 256 ZPO, Anerkennung
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Anspruch auf Ersatz fiktiver Operationskosten?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten einer kosmetischen Operation
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fiktiver Schadensersatz - Personenschaden - Schadensersatz - Schadensminderung - Schadenspositionen - Schmerzensgeld
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 97, 14
- BGHZ 97, 17
- NJW 1986, 1538
- MDR 1986, 486
- NJW-RR 1986, 702
- JR 1986, 365
- VersR 1986, 550
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß im deutschen Schadensersatzrecht dem Geschädigten bei Personenschäden - anders als bei Sachschäden (BGHZ 66, 239, 241 ff. - keine Dispositionsbefugnis darüber eingeräumt ist, ob er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag tatsächlich zur Schadensbeseitigung verwenden will, und er deshalb keine fiktiven Behandlungskosten ersetzt verlangen kann (BGHZ 97, 14, 18 ff.).Die abweichende Regelung des deutschen Rechts, das für Personenschäden keine Dispositionsfreiheit kennt, beruht vor allem darauf, daß ein Ersatz für nicht zu behandelnde und damit letztlich hingenommene körperliche oder geistig-seelische Schäden in Wahrheit eine Entschädigung für die fortdauernde Gesundheitsbeeinträchtigung unter Umgehung von § 253 BGB darstellen würde (BGHZ 97, 14, 19).
- OLG München, 01.02.2006 - 1 U 4756/05
Behauptung und Nachweis der Behandlungsabsicht bei Schadensersatzforderung …
Ob die Behauptung glaubhaft ist, kann das Gericht anhand von Indizien (zum Beispiel Art der Gesundheitsbeeinträchtigung, bisherige Maßnahmen des Geschädigten) beurteilen (Anschluss an BGH NJW 1986, 1538).Nach BGH NJW 1986, 1538 kann der Verletzte Behandlungskosten gemäß § 249 Satz 2 BGB daher nur verlangen, wenn er die Absicht hat, die Behandlung auch tatsächlich durchführen zu lassen.
Der vom BGH entschiedene Fall NJW 1986, 1538 unterscheidet sich dadurch vom vorliegenden Verfahren, dass die Nachbehandlungskosten (für eine kosmetische Narbenoperation) feststanden.
- LG Mainz, 02.07.2001 - 7 O 463/95 Nach BGH NJW 1986, 1538 kann ein geschädigter Patient im Fall einer notwendigen medizinischen Behandlung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen, wenn er die Absicht hat, die Behandlung durchführen zu lassen (§ 249 Satz 2 BGB) .
Solche sind aber nicht zuzuerkennen (vgl. BGH NJW 1986, 1538).
Solche sind aber nicht zuzuerkennen (vgl. BGH NJW 1986, 1538).
- OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87 Infolgedessen kann ein Verletzter die Zahlung von Operationskosten erst verlangen, wenn die Absicht dargetan ist, die Operation auch durchführen zu lassen; andernfalls ist eine diesbezügliche Klage als derzeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 97, 14/20).
Vorher ist der geltendgemachte Anspruch nicht fällig, so daß die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen ist (BGHZ 24, 279/284; 97, 14/20).
- OLG Köln, 12.01.2005 - 5 U 96/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt, …
Im Bereich der Personenschäden sind die zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlichen Kosten vielmehr zweckgebunden und unterliegen nicht der Dispositionsfreiheit des Geschädigten (OLG Köln, OLGR 2000, 170 f. unter Hinweis auf BGHZ 97, 14 ff. = NJW 1986, 1538).Ob ein Patient jedenfalls dann, wenn er die konkrete Absicht hat, eine bestimmte Behandlung durchführen zu lassen, den dazu erforderlichen Geldbetrag auch schon vor der Vornahme der Maßnahmen beanspruchen kann (vgl. insoweit BGHZ 97, 14, 19 f.), bedarf hier keiner Entscheidung.
- BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85
Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung; Veräußerung des Grundstückes
Der Geschädigte hat vielmehr grundsätzlich die Möglichkeit, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (BGH NJW 1985, 2469 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 97, 14 ). - OLG Hamm, 27.03.2001 - 27 U 151/00
Schaden durch freilaufende Hunde kann teuer werden
Die Klägerin macht nämlich keine fiktiven Kosten einer nicht beabsichtigten Behandlung, die tatsächlich nicht ersatzfähig wären (vgl. hierzu BGH in NJW 1986, 1538 f.), geltend, sondern vor Durchführung einer von ihr ernsthaft beabsichtigten Maßnahme Ersatz der voraussichtlich entstehenden Kosten. - OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02
Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer …
Da es sich bei diesem Anspruch aus § 249 BGB um einen Anspruch wegen der Verletzung einer Person handelt, ist es jedoch ausgeschlossen, nach § 249 Satz 2 BGB Geldentschädigung zu verlangen, wenn der Betrag nicht tatsächlich zur notwendigen Wiederherstellung eingesetzt worden ist oder wenigstens eingesetzt werden soll (zweckgebundener Vorschuss), BGHZ 97, 14 ff. = NJW 1986, 1538 f. - OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: …
Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ist bei der Verletzung einer Person für Heilbehandlungskosten nur dann Ersatz zu leisten, wenn es sich um erforderliche Herstellungskosten gehandelt hat (BGHZ 97, 14). - OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08
Rückforderung von (Zahn-) Arzthonorar
Der Senat geht - wie schon das Landgericht - zugunsten der Klägerin davon aus, dass sie ihren Klageanspruch hilfsweise auf die Erstattung der ihr tatsächlich entstandenen (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 1 U 4756/05 - zitiert nach Juris Rn 18; BGH, Urteil vom 14. Januar 1986 - VI ZR 48/85 - VersR 1986, 550 ff) Kosten für die anderweitige Neuherstellung ihres Zahnersatzes stützt. - OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07
Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch …
- OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
Kein Anspruch auf Ersatz fiktiver Heilbehandlungskosten
- OLG Bamberg, 15.01.2004 - 1 U 107/03
Schadensersatz trotz Hinweises "Auf eigene Gefahr"
- LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09
Aktivlegitimation beim Ersatz von Arztkosten
- BGH, 17.04.2008 - IX ZR 76/07
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
- OLG Düsseldorf, 01.08.2002 - 8 U 195/01
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer aufgrund eines Behandlungsfehlers …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
- OLG Hamburg, 29.12.2005 - 1 W 85/05
- LG Köln, 08.09.2009 - 3 O 251/09
- LG Köln, 13.01.2004 - 11 S 237/03
- OLG Köln, 21.11.2011 - 5 U 109/11
- OLG Stuttgart, 31.10.2011 - 19 U 128/11
