Rechtsprechung
| BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94 |
Nationaler Verteidigungsrat
§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 25 StGB; § 212 StGB; § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e Abs. 3 GVG; § 26 StGB
mittelbare Täterschaft durch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (Abgrenzung zur Anstiftung; Tötungshandlung an innerdeutscher Grenze; keine Rechtfertigung wegen offensichtlichen und unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte; Mittäterschaft; Täter hinter dem Täter); Umfang des Vortrags einer Besetzungsrüge. - lexetius.com
StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3
- DFR
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-goettingen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate - Eine kritische Bestandsaufnahme und weiterführende ANsätze (Dr. Kai Ambos; GA 1998, 227)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.06.1993 - 2 Js 55/91
- LG Berlin, 16.09.1993 - 2 Js 26/90
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
- BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1851/94
- BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94
- BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94
- BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1853/94
- BVerfG, 16.02.1995 - 2 BvR 1852/94
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
- BVerfG, 17.06.1998 - 2 BvR 1853/94
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 218
- NJW 1994, 2703
- NStZ 1994, 537
- NStZ 1995, 26
- NStZ 1994, 586
- MDR 1994, 1027
- JR 1995, 205
- StV 1994, 534
Wird zitiert von ... (74)
- BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01
Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluss an BGHSt 40, 218 und 45, 270).Er besitzt insbesondere die Tatherrschaft in der Form der Organisationsherrschaft (Bestätigung von BGHSt 40, 218, 236; 45, 270, 296).
Die jeweiligen Schützen haben sich wegen Mordes nach § 112 Abs. 1 StGB-DDR strafbar gemacht (vgl. zu den hier vorliegenden Tötungsfällen BGHSt 39, 1 und 168, BGH, Beschl. vom 1. November 1995 - 5 StR 527/95, ferner BGHSt 40, 218, 231, 45, 270, 295).
Ebenso begingen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates mit ihrer Beteiligung an dessen Beschlüssen eine Anstiftung zum Mord ( BGHSt 40, 218, 228, 231 f.; BGHSt 45, 270, 286 ff.).
Diese Voraussetzungen sind hier deshalb nicht gegeben, weil die unmittelbar handelnden Personen selbst verantwortlich sind (vgl. BGHSt 40, 218, 229, 231).
Entsprechendes hat der Senat mit seinen Ausführungen in BGHSt 40, 218, 229, 231 und 45, 270, 302 bereits zum Ausdruck gebracht.
Dies hat der Senat in den Urteilen BGHSt 40, 218 und 45, 270 ausführlich dargelegt.
Er besitzt insbesondere die Tatherrschaft ( BGHSt 40, 218, 236, 45, 270, 296).
Die Verantwortlichkeit nimmt in Fällen solcher "Organisationsherrschaft" mit größerem Abstand zum Tatort typischerweise nicht ab, sondern zu ( BGHSt 40, 218, 237, F.C. Schroeder, Der Täter hinter dem Täter 1965 S. 166 f.).
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Urteil im Politbüro-Prozeß rechtskräftig
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218).Auch im Urteil BGHSt 40, 218, betreffend Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates, hatte der Bundesgerichtshof den Unterschied zwischen der Gesetzeslage nach dem Grenzgesetz und der tatsächlichen Befehlslage an der Grenze dargestellt (…aaO S. 222 ff.).
b) Nach dem Recht der DDR haben die Angeklagten sich jeweils der Anstiftung zum Mord gemäß § 112 Abs. 1, § 22 Abs. 2 Nr. 1 StGB-DDR schuldig gemacht (vgl. BGHSt 40, 218, 231 f.).
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates wegen ihrer Mitwirkung an dessen Beschlüssen als mittelbare Täter von solchen Tötungen angesehen, die aufgrund der durch diese Beschlüsse ausgelösten Befehlsketten an der innerdeutschen Grenze begangen wurden ( BGHSt 40, 218; dazu Roxin JZ 1995, 49 und Gropp JuS 1996, 13).
Dabei ist zum einen von Bedeutung, daß das Politbüro in der Entscheidungshierachie über dem Nationalen Verteidigungsrat stand, so daß die Politbüromitglieder keine geringere Verantwortung treffen kann als die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats (vgl. BGHSt 40, 218, 237 f.).
Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht ( BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).
- BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01
Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten
Wer an der Durchsetzung des Grenzregimes der DDR mit der darin enthaltenen offensichtlich menschenrechtswidrigen Anweisung zu notfalls tödlichem Schußwaffengebrauch durch verantwortliche Gestaltung der maßgeblichen Befehle mitgewirkt hat, ist für den tödlichen Schußwaffengebrauch nach dem regelmäßig milderen Recht der Bundesrepublik Deutschland als mittelbarer Täter, nach dem Recht der DDR als Anstifter verantwortlich ( BGHSt 40, 218; 45, 270).Mit der Ausführung der konkret rechtsfehlerfrei festgestellten, mit bedingtem Tötungsvorsatz ausgeführten Tat haben die Grenzsoldaten der mittlerweile offenkundigen Befehlslage an der innerdeutschen Grenze (vgl. BGHSt 40, 218, 222 ff.; 45, 270, 274 ff.) Folge geleistet.
Wer an der Durchsetzung des Grenzregimes der DDR mit der darin enthaltenen offensichtlich menschenrechtswidrigen Anweisung zu notfalls tödlichem Schußwaffengebrauch durch verantwortliche Gestaltung der maßgeblichen Befehle mitgewirkt hat, ist für den tödlichen Schußwaffengebrauch nach dem regelmäßig milderen Recht der Bundesrepublik Deutschland als mittelbarer Täter, nach dem Recht der DDR als Anstifter verantwortlich ( BGHSt 40, 218; 45, 270).
Sondernormen des Militärstrafrechts, auf die Schuldsprüche wegen täterschaftlicher Verantwortlichkeit auch in Fällen der vorliegenden Art mit klaren Befehlsstrukturen bislang nicht gestützt worden sind (vgl. lediglich den Vorbehalt in BGHSt 40, 218, 237), zwingen bei der hier gegebenen Befehlseinbindung nicht zu anderer Entscheidung.
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
d) Der Bundesgerichtshof änderte durch sein ebenfalls angegriffenes Urteil (veröffentlicht in BGHSt 40, 218 ff.) auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts dahin ab, daß die Beschwerdeführer des Totschlags schuldig seien und für den Beschwerdeführer zu 1. die Gesamtstrafe fünf Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe betrage.a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 [15 ff.]; 39, 168 [183 f.]; 40, 218 [232]; 40, 241 [244 ff.]).
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Diese Tatsache hat allenfalls Bedeutung für die Frage der Strafzumessung sowie einer möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Initiatoren des Verschleierungssystems (vgl. BGHSt 40, 218, 237). - BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94
Mauerschützen III
Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt -; siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).a) Der Senat hat in seinen Entscheidungen BGHSt 39, 1 ff. und BGHSt 39, 168 ff. (vgl. auch das Senatsurteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 = NJW 1994, 2703, zum Abdruck in BGHSt 40, 218 vorgesehen) ausgeführt:.
c) Die Rechtsprechung des Senates im Hinblick auf die "Radbruch'sche Formel", zum internationalen Menschenrechtsschutz und zu der Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung des DDR Rechts hat auch nach den Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1994 ( NJW 1994, 2703 ff., 2708 ff., zum Abdruck in BGHSt 40, 218; 40, 241 vorgesehen) zu kritischen Äußerungen im Schrifttum geführt (Amelung NStZ 1995, 29; Dannecker Jura 1994, 585; Laskowski JA 1994, 151; Luchterhand in: Karsten Schmidt , Vielfalt des Rechts - Einheit der Rechtsordnung? Hamburger Ringvorlesung 1994 S. 165, 179 ff.;… Pawlik GA 1994, 472 und Rechtstheorie 25, 1994, 101; Schlink NJ 1994, 433; vgl. ferner die Schrifttumshinweise in BGHSt 39, 168, 181, BGH NJW 1994, 2708, 2711 sowie Dreier ZG 1993, 300;… Dreier in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 57;… Frommel in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 81; Herrmann NStZ 1993, 487;… Jakobs GA 1994, 1; Arthur Kaufmann NJW 1995, 81; Lampe ZStW 106, 1994, 683, 709; Ott NJ 1993, 337;… Pawlik in: Rechtsphilosophische Hefte II, 1993, S. 95; Rittstieg Demokratie und Recht 1993, 18; Roggemann, Systemwechsel und Strafrecht, 1993; Spendel Recht und Politik 1993, 61; Wullweber Kritische Justiz 1993, 49).
- BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94
Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung; …
Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht, von dieser Rechtslage ausgehend, auch unter Zugrundelegung des DDR-Strafrechts (…StrafR Allg. Tl., Lehrbuch 2. Aufl. Staatsverlag der DDR 1978, "DDR-Lehrb.", S. 392/393) eine sog. Kettenanstiftung durch den Angeklagten Dr. M. angenommen, indem er seine Beauftragten dazu bestimmte, über die 1. SED-Kreissekretäre auf die Leitung der Wahlkommissionen in seinem Sinn einzuwirken (vgl. zur Kettenanstiftung zu den Tötungen an der innerdeutschen Grenze: KG NJW 1991, 2653, 2654 und BGH, Urteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NStZ 1994, 537).Das kommt für einen Hintermann in Betracht, wenn der als unmittelbarer Täter handelnde Tatmittler in bestimmte Organisationsstrukturen oder Befehlshierarchien fest eingebunden ist und der Hintermann die dadurch geschaffenen Rahmenbedingungen und die unbedingte Bereitschaft des Täters zum Gehorsam zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH aaO NStZ 1994, 537 für Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR;… Roxin in LK, 11. Aufl. § 25 Rdn. 128 ff.).
Der Senat braucht hier jedoch nicht zu entscheiden, ob die vom 5. Strafsenat in dem genannten Urteil ( NStZ 1994, 537) für Tötungsdelikte entwickelten Grundsätze über mittelbare Täterschaft trotz uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler auf Wahlfälschungsdelikte nach den §§ 107 a ff. StGB übertragen werden können.
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
a) Die für den Jahresbefehl Verantwortlichen sind mittelbare Täter der auf den Jahresbefehl jeweils zurückgehenden vollendeten und versuchten Tötungen, so der Verteidigungsminister der DDR (BGHSt 40, 218, 238) und der Chef der Grenztruppen der DDR (BGH, Beschluß gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 30. April 1997 - 5 StR 42/97 -).c) Es mag naheliegen, im Hinblick auf die Modalitäten der Rettung, die - wie insbesondere die erhebliche Verzögerung - zumindest teilweise im System angelegt waren (vgl. BGHSt 39, 1, 12; 40, 218, 222, 227, 228), bei wertender Betrachtung einen Rücktritt der Beteiligten vom Totschlagsversuch zu bezweifeln.
Der regelmäßig verheerend wirkende unkontrollierbare Einsatz von blinden Tötungsautomaten ist von vornherein eklatant menschenrechtswidrig (BGHSt 40, 218, 232).
- BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01
Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80, …
Die Staatspraxis der DDR, die die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schußwaffen, Selbstschußanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm, war wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte nicht geeignet, die Täter zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 40, 218, 232).Dies ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Tötung und Verletzung von Flüchtlingen durch Minen an der innerdeutschen Grenze (vgl. BGHSt 40, 218; 44, 204; 45, 270) - auch mit Blick auf die Regelung des § 301 StPO - aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
Die Staatspraxis der DDR, die die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schußwaffen, Selbstschußanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm, war wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte nicht geeignet, die Täter zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 40, 218, 232).
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Zur Überwindung der dadurch aufgeworfenen Schwierigkeiten behilft sich die Rechtsprechung nunmehr damit, daß sie - abgesehen von durch einen Tatgenossen eigenhändig verwirklichten oder durch einen individuellen Tatbeitrag mitverwirklichten Einzeldelikten - Tatbeiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und zum Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes unter Heranziehung des Zweifelssatzes (vgl. BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH…, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, insoweit in wistra 2003, 424 nicht abgedruckt; s. auch BGHSt 40, 218, 238) rechtlich weitgehend zu einem - uneigentlichen - Organisationsdelikt zusammenfaßt, durch welches mehrere Einzelhandlungen oder mehrere natürliche Handlungseinheiten rechtlich verbunden und hiermit die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in der Person dieser Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.;… BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NJW 1998, 767, 769; 2004, 375, 378).Hiergegen ist, insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich nichts einzuwenden; denn da die konkurrenzrechtliche Einordnung der Einzeltaten deren Gesamtunrechts- und Schuldgehalt im allgemeinen nicht berührt (vgl. BGHSt 40, 218, 239; 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233; BGH, Beschl. vom 30. März 2004 - 4 StR 529/03), führt die Verurteilung wegen nur einer Tat oder nur weniger tatmehrheitlicher Taten in aller Regel im Ergebnis zu einer den Angeklagten weder ungerechtfertigt belastenden noch unberechtigt begünstigenden Straffolge.
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
StGB § 266 Abs. 1
- BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen …
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01
Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …
- BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Organe eines …
- BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
Innerdeutsche Todesschüsse I
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95
Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines …
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 384/07
Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft …
- BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
- BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96
Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …
- BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00
Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende …
- BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen …
- BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
Mittelbare Täterschaft (Abgrenzung zu unmittelbarer Täterschaft; Konkurrenzen); …
- BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
- BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
- BGH, 30.06.1999 - StB 5/99
"Kalif" Kaplan bleibt in Haft
- BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03
Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94
Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den …
- BGH, 04.03.1996 - 3 StR 494/94
- BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97
Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer …
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
- BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97 4
- BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02
Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen …
- BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94
Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der …
- BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95
Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der …
- BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
- BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
- BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02
Anfrage; gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; einschränkende …
- BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03
Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte …
- KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93
- BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94
Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch …
- BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
- BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02
Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK
- BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04
Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag …
- BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei …
- BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
- BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94
- BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
- OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
- BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- VG Köln, 21.04.2004 - 8 K 18/03
Keßler bekommt keine Entschädigung als Wehrmachtsdeserteur // Gericht verweist …
- BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
- BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94
- BGH, 14.12.1995 - 5 StR 206/95
- BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
- OLG Dresden, 11.02.2000 - 2 Ws 535/99
- BGH, 25.04.1996 - 4 StR 612/95
- OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen …
- LAG Düsseldorf, 30.01.2006 - 12 Sa 1765/03
Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung
- KG, 21.06.1996 - 1 Ss 189/95
- BGH, 04.12.1996 - 5 StR 519/96
- BVerfG, 17.06.1998 - 2 BvR 1853/94
- OLG Dresden, 30.10.1998 - 2 Ss OWi 566/98
- KG, 08.07.2002 - 1 Ss 43/02
- VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 6277/09
Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Allee in Hannover
- OLG Hamm, 16.03.2011 - 8 WF 35/11
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Kostenentscheidung nach …
- BGH, 03.04.2002 - 3 StR 369/01
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