Rechtsprechung
| BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91; 1 BvR 1510/91 |
Negativ-Liste
Arzneizulassung in der gesetzlichen Krankenkenversicherung, Art. 14 GG
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Negativ-Liste"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Negativ-Liste"
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1991 - L 11 S (Ka) 21/91
- BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91; 1 BvR 1510/91
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 3404
- NZS 1999, 338
Wird zitiert von ... (11)
- BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R
Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten
Das ist der Fall, wenn die Norm oder die auf ihrer Grundlage ergangenen Maßnahmen "in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben" (so BVerfGE 11, 30; 52, 42, 54 mwN; 70, 191, 214; zuletzt etwa BVerfGE 95, 267, 302; BVerfG NZS 1999, 338 = NJW 1999, 3404).Andererseits sind das BVerfG sowie der 1. und 3. Senat des BSG in ähnlich gelagerten Fällen davon ausgegangen, daß durch Richtlinien des Beklagten und andere abstrakt-generelle normative Regelungen im Bereich des SGB V durchaus auch Leistungserbringer in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG tangiert sein können, selbst wenn sie nicht Adressaten der Vorschriften sind (…so etwa BVerfG SozR 3-2500 § 34 Nr. 1 = NJW 1992, 735 ; BVerfG NZS 1999, 338 = NJW 1999, 3404
NJW 2000, 1781 ; BSG NZS 1995, 502 sowie USK 95129 und USK 95167 ;… BSG - BSGE 79, 41 = SozR 3-2500 § 34 Nr. 5 ; vgl auch BVerwGE 71, 183, 189 = Buchholz 418.32 Nr. 11 ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07
Vertragsarztangelegenheiten
Gleiches ergebe sich aus den Entscheidungen zur Grundrechtsbetroffenheit von Arzneimittelherstellern (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1 BvR 1510/91 -; BSG, Urteile vom 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R - und vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R -) und aus dem Umstand, dass die Rechte der Leistungserbringer mit dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23.06.1997 zusätzlich gestärkt worden seien und den Organisationen der Leistungserbringer bei Aufstellung der Richtlinien zu Arzneimitteln, Heilmitteln und häuslichen Krankenpflege Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt werden müsse.Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Norm selbst oder eine darauf gestützte Maßnahme berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91- m.w.N.).
In einem solchen Fall ist der Berufsbezug ebenfalls gegeben, wenn die Norm oder auf ihrer Grundlage ergangene Maßnahmen in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (BVerfG, Beschluss vom 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 -; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 -).
- VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700
Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage …
Vielmehr hat die Exekutive, namentlich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, diese Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren (vgl. hierzu instruktiv BVerfG, Beschluss vom 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1510/91 -, NJW 1999, 3404 [3405] - "Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der kassenärztlichen Versorgung - "Negativliste").Vielmehr hat die Exekutive, namentlich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, diese Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren (vgl. hierzu instruktiv BVerfG, Beschluss vom 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91 und 1510/91 -, NJW 1999, 3404 [3405] - "Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel von der kassenärztlichen Versorgung - "Negativliste").
- BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R
Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis
Hieraus folgt, daß Entscheidungen der Spitzenverbände über die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis gegenüber dem Hersteller des Hilfsmittels objektiv eine berufsregelnde Tendenz haben (vgl BVerfGE 42, 52, 54 mwN; 70, 191, 214; 95, 267, 302; BVerfG NZS 1999, 338), so daß sie sich an Art. 12 Grundgesetz (GG) messen lassen müssen, der bei Eingriffen in die Berufsfreiheit dem Betroffenen einen Abwehranspruch einräumt. - LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07 Dieser Annahme stünden auch nicht die Ausführungen in dem Urteil des Bundes-verfassungsgerichts vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1510/91 - entgegen, auch wenn in dieser Entscheidung auf die Präparateübersicht und nicht so sehr auf die Negativliste abgestellt werde.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die genannten Vorschrif-ten bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-richts nicht (vgl. Beschl. v. 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91, NJW 1999, 3404, juris, hier Orientie-rungssatz Nr. 3a, letzter Absatz, hier auch mit weiteren Nach-weisen zur Rechtsprechung des BVerfG).
- BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
Dies folgt aus dem Grundsatz, dass im Augenblick der Ausfertigung einer Norm die Kompetenz zu ihrem Erlass in Geltung gestanden haben muss (BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9 ; Kammerbeschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 ). - BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Eine rückwirkende Heilung scheidet aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99
Krankenversicherung
v. 25.2.1999 1 BvR 1472/91 u 1510/91); und schließlich muß ja der Bundesausschuß nicht einmal jede therapeutisch wirksame Methode akzeptieren (…vgl. Beuthien aaO S. 112 ff) und könnte womöglich etwa einwenden, daß Heimbehandlung, auch wenn sie auf ärztliche Verordnung erfolgt, die Gefahr unkontrollierten, unsachgemäßen Gebrauchs in sich birgt. - SG Düsseldorf, 17.11.2004 - S 17 KA 220/03
Vertragsarztrecht
Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.02.1999 (1 BvR 1472/91 -,1 BvR 1510/91 -), das sich mit der Präparateübersicht befasst hat. - LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 547/04 Ihr kommt weder normative Wirkung , noch Verwaltungsakt- bzw. Allgemeinverfügungsqualität zu (BVerfG v. 25.02.1999-1BvR 1472/91-NZS 1999, 338).
- LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
