Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99   

Nervenarztrechnung

§§ 511, 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> 520 Abs. 3 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Anforderungen an die Berufungsbegründung: selbständige Beschwer, wenn Klage nicht nur wegen fehlender Fälligkeit ("zur Zeit unbegründet"), sondern hilfsweise auch wegen Verjährung abgewiesen worden ist

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschwer bei Klageabweisung wegen mangelnder Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit lediglich partieller Anfechtung in der Berufungsbegründung bei zusätzlicher Beschwer durch einen der Klageabweisungsgründe

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit lediglich partieller Anfechtung in der Berufungsbegründung bei zusätzlicher Beschwer durch einen der Klageabweisungsgründe

Verfahrensgang

  • OLG Celle, 07.09.1999 - 1 U 69/98
  • BGH, 25.11.1999 - III ZB 50/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 143, 169
  • NJW 2000, 590
  • ZIP 2000, 206
  • MDR 2000, 291
  • WM 2000, 743
  • BauR 2000, 602
  • BB 2000, 224
  • BB 2000, 224 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04  

    Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß die Rechtskraft eines Urteils, das die Klage eines Bauunternehmers auf Zahlung des Werklohns mit der Begründung abgewiesen hat, die Forderung sei mangels einer prüffähigen Schlussrechnung (noch) nicht fällig, der Zulässigkeit einer neuen, auf die inzwischen eingetretene Fälligkeit des Anspruchs gestützten Klage nicht entgegensteht (BGHZ 140, 365, 368 m.w.Nachw.; BGHZ 143, 169, 172; ebenso Musielak/Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rdnrn. 29, 51; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., Rdnrn. 53, 55-58 vor § 322).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05  

    Verfahrensrecht - Änderung der Rechtsprechung steht neuen Tatsachen nicht gleich

    Die Zulässigkeit folgt aber aus der weiteren Ausnahme, die dann vorliegt, wenn bereits das Gericht des Vorprozesses die Rechtskraftwirkung des eigenen Urteils dadurch begrenzt, dass es die Klage (ggfs. nach der Auslegung der Entscheidungsgründe durch das Gericht des zweiten Prozesses, s.o. 1 a) nur als zur Zeit unbegründet abweist (BGHZ 144, 242, 244 unter I 3; BGHZ 143, 169, 172f unter I 2 c; BGHZ 140, 365, 368 unter II 2).

    Es genügt im Rahmen der Prüfung der Rechtskraftsperre nämlich bereits, dass die Kläger dies geltend machen (BGHZ 35, 338, 340f; BGHZ 143, 169, 172f unter II 2 c), im Rahmen der Zulässigkeit der Klage wird also wie üblich nicht geprüft, ob die Behauptung berechtigt ist.

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99  

    Bauvertrag - Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Daraus wird gefolgert, daß der Beklagte beschwert ist, wenn eine Klage nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen wird, er jedoch die Klageabweisung als endgültig unbegründet anstrebt (Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., vor § 511 Rdn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdn. 20; Walchshöfer, Festschrift für Schwab, S. 521, 532; Grunsky Anm. zu BGH, Beschluß vom 25. November 1999 - III ZB 50/99 = LM ZPO § 511 Nr. 66).
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