Rechtsprechung
| BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178, 1179, 1191/86 |
Neue Heimat
Art. 44 GG i.V.m. § 94 Abs. 1, Abs. 2 StPO, Untersuchungsausschuß des Bundestages, Befugnis zur Beantragung einer Beschlagnahme gegenüber Privaten, Art. 2 Abs. 1, 14, 19 Abs. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Neue Heimat
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.10.1986 - 28 Qs 16/86
- BVerfG, 05.11.1986 - 2 BvR 1178/86
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178, 1179, 1191/86
- LG Frankfurt/Main, 06.12.1988 - 28 Qs 16/86
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 77, 1
- NJW 1987, 770
- NJW 1988, 890
- NStZ 1988, 140
- NStZ 1988, 138
- StV 1988, 89
- NVwZ 1988, 429
- DVBl 1988, 200
- DÖV 1988, 261
Wird zitiert von ... (93)
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
Die Auslegung des Art. 44 GG und der das Untersuchungsausschussrecht konkretisierenden Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes hat, insbesondere bei der Frage, welche Befugnisse einem Untersuchungsausschuss zustehen, zu berücksichtigen, dass diese Bestimmungen die Voraussetzungen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle schaffen sollen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 68, 1 ; 76, 363 ; 77, 1 ).Träger des Untersuchungsrechts und damit Herr des Untersuchungsverfahrens ist der Deutsche Bundestag als ganzer; der eingesetzte Untersuchungsausschuss übt seine Befugnisse als Hilfsorgan des Bundestages aus (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 83, 175 ; 105, 197 ; 113, 113 ).
Diese Verweisung erstreckt sich auf alle Bestimmungen, die die strafprozessuale Sachverhaltsaufklärung regeln; sie erfasst sowohl befugnisbegründende als auch befugnisbegrenzende Regelungen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ).
Zur Beweiserhebung im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG zählt nicht nur die Beweisaufnahme im engeren Sinne (§ 244 Abs. 1 StPO), sondern der gesamte Vorgang der Beweisverschaffung, Beweissicherung und Beweisauswertung (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; zum entsprechenden Begriffsverständnis der Strafprozessordnung vgl. § 201, § 202, § 244 Abs. 3 StPO).
Der Anspruch auf Vorlage von Akten im Verantwortungsbereich der Regierung folgt nicht lediglich aus dem Recht auf Amtshilfe gemäß Art. 44 Abs. 3 GG; er ist Bestandteil des Kontrollrechts aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG und des Rechts der Beweiserhebung nach Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ;… StGH Bad.-Württ. , Urteil vom 26. Oktober 1989 - GR 3/87 -, VBlBW 1990, S. 51 ;… HbgVerfG , Urteil vom 19. Juli 1995 - HVerfG 1/95 -, NVwZ 1996, S. 1201 ).
Sie haben gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert, weil das Gedächtnis von Zeugen aus mancherlei Hinsicht unergiebig werden kann (BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ;… BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; BVerwG…, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, DVBl 2000, S. 487 ).
Parlamentarische Informationsrechte in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge scheiden danach nicht grundsätzlich immer dann aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; HbgVerfG…, Urteil vom 4. Juli 1973 - 2/72 -, DÖV 1973, S. 745 ;… BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; a.A. Nds.StGH…, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 12/95 -, NdsVBl 1996, S. 189 ).
Diese können zu einer Einschränkung des Beweiserhebungsrechts führen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ).
Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 77, 1 ).
Diese Bestimmung stattet die Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, deren Beweiserhebungsrecht sich bereits aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ), mit den Zwangsmitteln der Strafprozessordnung aus (BVerfGE 77, 1 ).
Die allgemeine Herausnahme von Informationen, die dem so umschriebenen Bereich entstammen, aus der erteilten Aussagegenehmigung verkennt jedoch, dass solche Informationen dem Zugriff eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG in aller Regel nur insoweit entzogen sind, als es sich um laufende, noch unabgeschlossene Vorgänge handelt, während in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge parlamentarische Informationsrechte nicht grundsätzlich immer schon dann ausscheiden, wenn es sich um Informationen aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; näher oben unter C.I.3.b)bb)).
Die Berührung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung kann dem parlamentarischen Untersuchungsrecht in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge nur nach Maßgabe einer fallbezogenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse auf der einen und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung durch die einengenden Vorwirkungen eines Informationszugangs auf der anderen Seite entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; näher oben unter C.I.3.b)bb)).
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner …
Dieser Kontrolle kommt im Rahmen der Gewaltenteilung verfassungsrechtlich ganz besonderes Gewicht zu (vgl. BVerfGE 49, 70 m.w.N.; 77, 1 ).Untersuchungsausschüsse sind Organe (Unterorgane) des Parlaments, die dessen Untersuchungsrecht ausüben (BVerfGE 77, 1 ).
Dem ist auch bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 77, 1 ).
Die dem Gemeinwohl dienende lückenlose Aufklärung des Sachverhalts durch Untersuchungsausschüsse hat keine geringere Bedeutung als die Tatsachenermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; BVerwGE 79, 339 ).
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten Untersuchungsauftrages und in den durch die Grundrechte gezogenen Schranken (vgl. BVerfGE 77, 1 ) grundsätzlich befugt, frei von Einwirkungen anderer Staatsorgane selbst darüber zu befinden, welche Beweiserhebungen sie zur Aufklärung des Sachverhalts für notwendig erachten.
Ausgenommen von der Untersuchungskompetenz eines Landesparlaments sind Angelegenheiten, die entweder nicht zu den Landesaufgaben gehören (vgl. die Grundregel des Art. 30 GG) oder in die ausschließliche Kompetenz anderer Verfassungsorgane fallen (vgl. zu Art. 44 GG BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ).
Zur Aufklärung von Mißständen, Versäumnissen oder Rechtsverstößen im Bereich von Landesbehörden kann es ausnahmsweise sachdienlich sein, auch Mitglieder der Bundesregierung und Beamte des Bundes als Zeugen zu vernehmen oder auf schriftliche Unterlagen von Bundesbehörden als Beweismittel zurückzugreifen (zu Art. 44 GG vgl. BVerfGE 77, 1 ; BTDrucks 13/10800 S. 48).
Schriftliche Beweismittel haben insbesondere bei Mißstandsuntersuchungen gegenüber Zeugenaussagen möglicherweise einen höheren Beweiswert (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ).
- VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07
Untersuchungsausschuss im Verfahren gegen die Staatsregierung um Aktenherausgabe …
54 SächsVerf, insbesondere Absätze 2 bis 6, gibt deshalb dem Untersuchungsausschuss ein effektives Instrumentarium an die Hand (vgl. BVerfGE 77, 1 [48]; BVerw- GE 109, 258 [264]).Untersuchungsausschüsse üben öffentliche Gewalt aus (vgl. BVerfGE 67, 100 [142]; 77, 1 [40]).
In einem Organstreitverfahren um die Rechte nach Art. 54 Abs. 4 SächsVerf obliegt dem Verfassungsgerichtshof insoweit eine umfassende Kontrolle, da dem Untersuchungsausschuss die Befugnis zur Beweiserhebung einschließlich des Anspruchs auf Aktenvorlage nur bei verfassungsgemäßer Einsetzung zukommt (vgl. auch BVerfGE 77, 1 [39];… Umbach in: Umbach/Clemens, Grundgesetz Mitarbeiterkommentar, 2002, Art. 44 Rn. 108).
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfordert ein öffentliches Interesse (vgl. BVerfGE 77, 1 [44];… Achterberg/Schulte in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 44 Abs. 1 Rn. 24 ff.; siehe auch § 1 Abs. 1 UAusschG).
Er nimmt eine originär dem Parlament zustehende Kompetenz wahr (vgl. BVerfGE 77, 1 [40 f.]; StGH BW LVerfGE 13, 8 [26]; BayVerfGH DVBl. 1994, 1126 [1130]).
Diese Wendung findet sich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Beweiserhebung und betrifft allein die Frage, mit welchen konkreten Beweismitteln welchen einzelnen nach dem Urteil des Untersuchungsausschusses vorrangigen Fragestellungen nachgegangen werden soll (vgl. BVerfGE 77, 1 [60]; StGH BW LVerfGE 13, 8 [28]).
Ein solches selektives Abarbeiten des Untersuchungsauftrages stünde aber sowohl zur Funktion des Untersuchungsverfahrens, dem Parlament zur Vorbereitung seiner Entscheidungen eine tragfähige Tatsachengrundlage zu schaffen (vgl. BVerfGE 49, 70 [85]; 77, 1 [43]; StGH BW ESVGH 27, 1 [9]), wie auch zur Stellung des Parlaments als Träger des Untersuchungsrechts in Widerspruch.
(1) Dem Untersuchungsausschuss kommt bei der Entscheidung über Art und Umfang der Beweiserhebung ein Wertungsspielraum zu, der lediglich eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BVerfGE 77, 1 [59 f.]; 105, 197 [226]; StGH BW LVerf- GE 13, 8 [28]).
Die Bedeutung des Untersuchungsausschusses im parlamentarischen System gebietet allerdings ein Hinwirken der in Anspruch genommenen Staatsregierung auf die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle (BVerfGE 67, 100 [130]; 76, 363 [382]; 77, 1 [48]; 110, 199 [215]; HessStGH LVerfGE 9, 211 [220]).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10
Untersuchungsausschuss gegen CDU-Fraktion grundsätzlich zulässig - …
Vielmehr müssen die widerstreitenden Verfassungsgüter einander so zugeordnet werden, dass beide so weit wie möglich Wirkung entfalten (vgl. BVerfGE 67, 100 [143 f.]; 77, 1 [44]).Danach müssen konkrete, tatsachengestützte Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, der ein gewichtiges öffentliches Interesse an einer Untersuchung begründet (vgl. BVerfGE 77, 1 [44]; 94, 351 [367]).
Es schließt daher - keineswegs zuletzt - die Befugnis ein, innerhalb seines Aufgabenbereichs zur Wahrung der Funktionsfähigkeit und des Ansehens des Parlaments bei Vorliegen eines öffentlichen Untersuchungsinteresses von hinreichendem Gewicht Sachverhalte aufzuklären, die seine Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit berühren (vgl. BVerfGE 77, 1 [44]; 94, 351 [367];… Brocker, in: Glauben/Brocker, Hdb. UA, § 1 Rn. 27).
Insoweit erstreckt sich die Untersuchungskompetenz des Parlaments sogar auf die Aufklärung von Missständen im Bereich Privater, sofern diese in erheblichem Umfang aus staatlichen Mitteln gefördert werden und besonderen rechtlichen Bindungen unterliegen (vgl. BVerfGE 77, 1 [43 f.]).
Die Bestimmung der Reichweite und der Grenzen des Enqueterechts wird somit - vorbehaltlich entgegenstehender Regelungen in der Landesverfassung - durch die vorkonstitutionelle Entwicklung des Enqueterechts maßgeblich geprägt (vgl. BVerfGE 49, 70 [79 f.]; 67, 100 [130 f.]; 77, 1 [42, 45 f.]).
Eine Beschränkung der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auf die Sammlung und Prüfung von Materialien für die Gesetzgebung sowie die Kontrolle von Verwaltungsmaßnahmen von Bundesbehörden wurde sowohl in den verfassungsgebenden Beratungen als auch durch die vom Deutschen Bundestag 1973 eingesetzte Enquete-Kommission Verfassungsreform abgelehnt (vgl. BVerfGE 77, 1 [45 f.]).
Darüber hinaus hat die Beweisaufnahme einschließlich der Anforderung und Herausgabe der Strafakten die Persönlichkeitsrechte Dritter, insbesondere solcher, die im Ermittlungsverfahren (nur) als Zeugen befragt wurden, zu wahren (vgl. BVerfGE 67, 100 [143 f.]; 77, 1 [44]).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Wesentliche Teile der Organisation des Lippeverbands und der Emschergenossenschaft seien mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstanden werde (Hinweis auf BVerfGE 47, 253 ; 52, 95 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ), unvereinbar; die dafür maßgeblichen Vorschriften gehörten nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes.a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die das Bundesverwaltungsgericht seine Vorlagebeschlüsse gestützt hat, fordert das in Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GG verankerte demokratische Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird; diese bedürfen hierfür einer Legitimation, die sich auf die Gesamtheit der Bürger als Staatsvolk zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 47, 253 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ).
Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legitimation bedarf, stellt sich jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ).
Für die unmittelbare Staatsverwaltung und die kommunale Selbstverwaltung gilt: Die verfassungsrechtlich notwendige demokratische Legitimation erfordert eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 52, 95 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94
Rechtsfolgen der Auskunftsverweigerungen durch einen Betroffenen in einem …
Die Verfassungsbeschwerden sind in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ergebenden Weise offensichtlich begründet; ihnen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden sind (vgl. BVerfGE 67, 100 [127 ff.]; 76, 363 [381 ff.]; 77, 1 [39 ff.]).Das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers ist nicht dadurch entfallen, dass die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses beendet ist (vgl. BVerfGE 76, 363 [381]; 77, 1 [38]).
Diese können insbesondere das Beweiserhebungsrecht einschränken (BVerfGE 67, 100 [142]; 77, 1 [46]).
Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 77, 1 [47] mit Hinweis auf BVerfGE 65, 1 [44]; 67, 100 [143]).
Dies gilt insbesondere dann, wenn die beantragte Maßnahme sich als Eingriff in grundrechtlich geschützte Bereiche Dritter darstellt (vgl. BVerfGE 77, 1 [39]).
- BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind nicht erfüllt Sie wirft keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 27, 211 ff.; 44, 353 ff.; 67, 100 ff.; 76, 83 ff.; 77, 1 ff.; 77, 65 ff.; 84, 239 ff. und 89, 1 ff.) erörtert worden sind.dem Individuum zustehende Recht auf Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG ) zuerkannt ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [130]; 77, 1 [46]), kann dahinstehen, da für die Beschwerdeführerin daraus kein günstigerer Maßstab abgeleitet werden kann.
Entscheidend ist nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (vgl. BVerfGE 77, 1 [53]).
Urkunden und andere schriftliche Beweismittel haben gegenüber Zeugenaussagen oft einen höheren Beweiswert, zumal das Erinnerungsvermögen von Zeugen aus mancherlei Gründen unergiebig werden kann (vgl. BVerfGE 77, 1 [48]).
Einer weitergehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Abwägung zwischen Anlaß und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; 77, 1 [59 f.]).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Eine hinreichend klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten ist vor allem im Hinblick auf das Demokratieprinzip erforderlich, das eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern fordert und auf diese Weise demokratische Verantwortlichkeit ermöglicht (vgl. BVerfGE 47, 253 [275]; - 52, 95 [130]; - 77, 1 [40]; - 83, 60 [72 f.]; - 93, 37 [66 f.]). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Anwaltsdaten
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 6/98
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
- BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten …
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
- OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00
Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung - …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- StGH Niedersachsen, 05.12.2008 - StGH 2/07
Änderungsgesetze zum Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz und zum …
- OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10
Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02
SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08
Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98
- VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06
Recht der Untersuchungsausschüsse: Antragsberechtigung der qualifizierten …
- BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R
Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 6 A 12506/97
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlage II
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
- BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00
BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 50.05
Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge
- StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91
Rolle der Fraktionen
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 84.05
Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89
Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R
Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung
- VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98
- BVerwG, 20.12.2001 - 6 C 7.01
Druckgewerbe; Informationelle Selbstbestimmung; Lohnstatistik; Statistik; …
- BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01
Anordnung einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00
Durchsuchung der Wohnung bei Gefahr im Verzug
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2005 - L 11 KA 103/03
Anfechtungsklage der Arzneimittelherstellerin gegen Therapiehinweis in …
- VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07
Speicherung von personenbezogenen Daten in der Hessischen Zirkusdatei" ist …
- BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97
Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, …
- BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 2099/04
- BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 484/96
Verfassungsgemäßheit des § 1 Abs. 2 des Saarländischen Gesetzes Nr. 186 …
- BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 1.97
Verfassungswidrige Organisation von Wasserverbänden in NRW?
- BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00
- BVerfG, 14.08.2001 - 2 BvR 1142/00
- VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06
Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus …
- VG Wiesbaden, 18.01.2008 - 6 E 1559/06
Heranziehung zur Handelsstatistik
- VG Düsseldorf, 15.10.2008 - 1 K 3286/08
Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Vergabeverfahren
- VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 9/08
Normenkontrollantrag gegen Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes …
- BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …
- VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 6481/99
- BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 979/02
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle; Überprüfung von …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10
Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines …
- VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10
Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem …
- VG Berlin, 09.06.2011 - 2 K 46.11
Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher …
- BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08
BND-Untersuchungsausschuss; Erledigung der Hauptsache; fortbestehendes …
- BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91
Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes
- BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89
Ärztliche Berufsfreiheit und Einsichtsrecht des Landesrechnungshofs in …
- BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 605/01
Beschlagnahme einer Computeranlage
- VerfGH Sachsen, 02.11.2006 - 72-I-06
Anpassung der Besetzung eines Untersuchungsausschusses bei veränderten …
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10
- VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
- VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478
Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren, …
- StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88
Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage …
- VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95
Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung; …
- StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297
- OVG Berlin, 27.08.2001 - 2 S 5.01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1998 - 5 B 1181/98
- OVG Berlin, 01.04.2004 - 8 S 27.04
Zeugenbeweis, Urkundenbeweis, Unmittelbarkeit der Zeugenvernehmung, …
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09
- VG Hamburg, 06.01.2010 - 20 E 3486/09
Untersuchungsausschuss; Betroffener; Ausschluss; Öffentlichkeit; Beweiserhebung
- OLG Köln, 25.02.1998 - 2 Ws 88/98
- BVerwG, 17.12.1998 - 6 C 2.97
- VGH Bayern, 13.03.2008 - 20 BV 07.2360
- KG, 27.09.1999 - 4 Ws 203/99
- BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 1142/00
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