Rechtsprechung

Gericht
VG Karlsruhe
Datum
15.05.2001
Aktenzeichen
11 K 144/01
Dazu im Internet

dejure.org

Nichtabholung des beschlagnahmten Wagens nach Aufhebung der Beschlagnahme

§ 94 Abs. 2 StPO, nach Aufhebung der Beschlagnahme besteht zwischen der Polizei und dem Betroffenen ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, auf das §§ 688 ff BGB entsprechend anwendbar sind und für das Gebühren erhoben werden können (§§ 1 Abs. 1, 2, 3 LGebG, Nr. 57.4 Gebührenverzeichnis)

Landesrecht Baden-Württemberg

§ 1 Abs 1 GebG BW, § 2 Abs 1 GebG BW, § 4 GebG BW, §§ 688ff BGB, § 688f BGB

Kosten für Verwahrung eines nicht abgeholten Pkw

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht