Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.04.1999 - 4 Ws 133/99 |
Nichtaufsuchen der Drogenberatung
§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO, zwingende mündliche Anhörung, wenn sie weitere Aufklärung verspricht und keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen;
§§ 311 Abs. 2, 36 Abs. 1 Satz 1 StPO, Voraussetzungen einer wirksamen Zustellungsanordnung
Volltextveröffentlichungen
- Burhoff online
Mündliche Anhörung, Aufhebung und Zurückverweisung, Auflagen- und Weisungsverstoß, Rechtsmittelfrist, Zustellung, Zustellungsanordnung
Wird zitiert von ...
- KG, 08.11.2005 - 4 Ws 127/05
Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung von Wartezeiten beim Längenzuschlag …
- 4 Ws 133/99 - und 28. April 1999 - 5 Ws 230-231/99 -).
