Rechtsprechung

Gericht
OLG Hamm
Datum
15.04.1999
Aktenzeichen
4 Ws 133/99
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Nichtaufsuchen der Drogenberatung

§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO, zwingende mündliche Anhörung, wenn sie weitere Aufklärung verspricht und keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen;

§§ 311 Abs. 2, 36 Abs. 1 Satz 1 StPO, Voraussetzungen einer wirksamen Zustellungsanordnung

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