Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Nichtaufsuchen der Drogenberatung
§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO, zwingende mündliche Anhörung, wenn sie weitere Aufklärung verspricht und keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen;
§§ 311 Abs. 2, 36 Abs. 1 Satz 1 StPO, Voraussetzungen einer wirksamen Zustellungsanordnung