Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.1999 - 4 Ws 133/99   

Nichtaufsuchen der Drogenberatung

§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO, zwingende mündliche Anhörung, wenn sie weitere Aufklärung verspricht und keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen;

§§ 311 Abs. 2, 36 Abs. 1 Satz 1 StPO, Voraussetzungen einer wirksamen Zustellungsanordnung

Volltextveröffentlichungen

  • Burhoff online

    Mündliche Anhörung, Aufhebung und Zurückverweisung, Auflagen- und Weisungsverstoß, Rechtsmittelfrist, Zustellung, Zustellungsanordnung

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Wird zitiert von ...  

  • KG, 08.11.2005 - 4 Ws 127/05  

    Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung von Wartezeiten beim Längenzuschlag

    - 4 Ws 133/99 - und 28. April 1999 - 5 Ws 230-231/99 -).
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