Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
20.01.1989
Aktenzeichen
8 C 30.87
Dazu im Internet
dejure.org
Nichteinberufung zur Wehrübung
kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, mit der eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll (kein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter);
§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 73 VwGO, bei Erledigung der Hauptsache im Widerspruchsverfahren muß die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig abweisen (vgl. dazu § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG)
vorlesung-verwaltungsrecht.de
Unstatthaftigkeit des Fortsetzungsfeststellungswiderspruchs wegen Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung
Fundstellen
BVerwGE 81, 226
NJW 1989, 2486
NVwZ 1989, 959
NJW 1989, 2486
NVwZ 1989, 959
Sie betreiben juristische Internetseiten?