Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
20.01.1989
Aktenzeichen
8 C 30.87
Dazu im Internet

dejure.org

Nichteinberufung zur Wehrübung

kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, mit der eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll (kein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter);

§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 73 VwGO, bei Erledigung der Hauptsache im Widerspruchsverfahren muß die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig abweisen (vgl. dazu § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG)

Alpmann Schmidt

VwGO §§ 43, 113 Abs.1 S.4; VwVfG § 43

vorlesung-verwaltungsrecht.de

Unstatthaftigkeit des Fortsetzungsfeststellungswiderspruchs wegen Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung

Fundstellen
BVerwGE 81, 226
NJW 1989, 2486
NVwZ 1989, 959
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