Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97   

Nichtraucherschutz

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten aus Grundrechten

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung des gesetzgeberischen Unterlassens des Schutzes vor Passivrauchen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2961
  • NVwZ 1998, 1172



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R  

    Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau - Hauer - Verweisung -

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).

    Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 3/07 R  

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).

    Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09  

    Geändertes Nichtraucherschutzgesetz verfassungsgemäß

    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leit­gedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).
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  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08  

    Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Gaststätten und

    Diese Grundrechtsnormen gebieten den jeweils zuständigen Organen, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97  

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

    Vielmehr hat der Gesetzgeber in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.02.1998, UPR 1998, 145) den von den Immissionen einer Abfallentsorgungsanlage betroffenen Nachbarn nach altem wie neuem Recht einen identischen Anspruch auf Schutz vor Gesundheitsgefahren eingeräumt (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AbfG a.F.).
  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung von Strafgefangenen

    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen.
  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07  

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    Mit dem Verzicht auf Raucherräume bezweckt die Beklagte den Schutz der nichtrauchenden Bediensteten, die sich für den Schutz vor den mit Passivrauchen verbundenen Gesundheitsgefahren nicht nur auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG herzuleitende Schutzpflicht des Staates - vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961 f. -, sondern auch - einfachgesetzlich - auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG NRW berufen können.
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08  
    Die aus Art. 100 und 101 BV abzuleitende Schutzpflicht, nach der die zuständigen staatlichen Organe sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen haben (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961/2962), hängt nicht von der persönlichen Schutzwürdigkeit der Grundrechtsträger, sondern von ihrer objektiven Schutzbedürftigkeit ab.
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