Rechtsprechung
   BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89   

Nichtverkündung der Revisionszulassung

Art. 2, 20 Abs. 3 GG, faires Verfahren, hier: Vereitelung der Zulassung eines Rechtsmittels, § 72 Abs. 2 ArbGG;

Art. 97 Abs. 1 GG, keine Bindung der Gerichte an die höchstrichterliche Rechtsprechung, aber Pflicht zur Berücksichtigung der Interessen der Partei des Rechtsstreits bei der Austragung von Meinungsunterschieden

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Form der Revisionszulassung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungswidrige Unterlassung der Verkündung eines Revisionszulassungsbeschlusses durch das Landesarbeitsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch benachteiligende Verfahrensgestaltung: Revisionszulassung

Verfahrensgang

  • ArbG Aachen, 18.02.1988 - 6 Ca 1229/87
  • LAG Köln, 07.09.1988 - 7 (3) (9) Sa 362/88
  • LAG Köln, 07.09.1988 - 7/3/9 Sa 362/88
  • BAG, 09.01.1989 - 3 AZN 618/88
  • BVerfG, 05.03.1990 - 1 BvR 232/89

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 417
  • ZIP 1990, 539
  • BB 1990, 859
  • NZA 1990, 579
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92  

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auch aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1990 (- 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579) ergibt sich nichts Abweichendes.

    Dies könnte mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sein (vgl. BVerfG Beschluß vom 5. März 1990 - 1 BvR 232/89 - NZA 1990, 579).

  • LAG Brandenburg, 10.10.1997 - 5 Sa 367/97  

    Kündigungsschutzverfahren: Klagefrist im Berufsausbildungsverhältnis

    Zugangsregelungen müssen sich durch ein besonderes Maß an Gleichheit, Klarheit und innerer Logik auszeichnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.1990 - 1 BvR 232/89 -, NJW 1991, 418 f.); elementare Grundnormen der Rechtswahrnehmung müssen aus dem Gesetz selbst entnommen werden können (vgl. LAG Hamm, LAGE § 5 KSchG Nr. 24).
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03  

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Der Zugang zum Rechtsmittelgericht darf nämlich nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder mit einem Risiko belastet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 417; BVerfGE 54, 277, 292 f.; 74, 228, 234).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 142/91  
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