Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95   

Norwegischer 'Twangsakkord'

Art. 3 ff EGBGB, internationales Vergleichsrecht (Hinweis: vgl. ab 31.5.02 Art. 1 ff InsVfVO)

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO §§ 237, 238; VerglO §§ 1, 2
    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Inlandswirkung eines Auslandsvergleichs (Norwegen) im Insolvenzverfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anerkennung eines im Ausland geschlossenen Zwangsvergleichs ("Norsk Data")

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 134, 79
  • NJW 1997, 524
  • ZIP 1997, 39
  • MDR 1997, 251
  • BB 1997, 508
  • Rpfleger 1997, 179
  • WM 1997, 42



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00  

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Das wird in Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) besonders häufig der Fall sein; für den nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO vom Schuldner vorzulegenden Schuldenbereinigungsplan ist keine Mindestquote für die Gläubiger vorgesehen (vgl. BGHZ 134, 79, 92).
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09  

    Schadensersatzanspruch gegenüber einer Lebensversicherungsgesellschaft aus culpa

    Ein Insolvenzverfahren ist ein staatlich geordnetes Verfahren zur Abwicklung der Vermögens und Haftungsverhältnisse eines Schuldners zugunsten aller Gläubiger bei mutmaßlich nicht ausreichendem Schuldnervermögen (vgl. BGH NJW 1997, 524).

    Nichts anderes ergibt sich im Ergebnis auch aus der Entscheidung des BGH, wonach die Vergleichswirkung eines im Ausland abgeschlossenen Zwangsvergleichs, der auch Forderungen fremdstaatlicher Gläubiger erfasst und Auslandsgeltung beansprucht, vorbehaltlich der inländischen öffentlichen Ordnung anerkannt wird, wenn die das Verfahren eröffnende ausländische Stelle international zuständig ist und soweit nicht im Einzelfall zwingende inländische Vorschriften entgegenstehen (NJW 1997, 524).

    Soweit der BGH hierzu in seiner Entscheidung zum norwegischen Zwangsvergleich (NJW 1997, 524) ausgeführt hat, eine Enteignung liege schon deshalb nicht vor, weil durch den Vergleich den Gläubigern typischerweise nichts genommen werde, was sie nicht schon zuvor durch die Insolvenz des Schuldners verloren hätten, so ist dies auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres zu übertragen, da die Beklagte gerade weiterhin solvent geblieben ist und ein Insolvenzverfahren nicht eingeleitet wurde.

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00  

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der

    Insoweit könnten keine anderen Maßstäbe gelten als bei der Anerkennung der Wirkung ausländischer Vergleiche, die zu einer Minderung von Forderungen führen könnten (vgl. hierzu BGHZ 134, 79, 82 f, 87 ff).

    Eine bestimmte Mindestquote als Ergebnis einer konkursmäßigen Befriedigung setzt das deutsche Recht nicht voraus (vgl. BGHZ 134, 79, 91 f).

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  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 7 U 87/00  

    Anerkennung und Vollstreckbarkeit eines Urteils aus dem US-Staat Oregon

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  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Für einen solchen Verstoß reicht nicht schon jede Abweichung eines ausländischen Verfahrens von den deutschen gesetzlichen Regelungen aus, Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10  

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

    Maßstab ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH 14. November 1996 - IX 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

    Entsprechende Mängel sind indessen weder dargelegt noch sonst ersichtlich, die Eröffnungsentscheidung ist nach brasilianischem Recht jedenfalls nicht nichtig (vgl. dazu BGH 14. November 1996 - IX ZR 339/95 - in: NJW 1997, 524 (527)).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06  

    Schnellverschlusskappe

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95  

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 75/99 R  

    Konkursausfallgeld bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 30/00 R  

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland

  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 10 K 4820/99  

    Kindergeld; Vaterschaftsfeststellung; Abstammungsgutachten; Aufenthaltserlaubnis;

  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96  

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06  

    Schiedswesen - Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

  • OLG München, 24.08.2010 - 34 Sch 21/10  

    Schiedswesen - Zur Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Schiedsgerichts

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96  

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

  • OLG Frankfurt, 30.10.2001 - 20 W 587/99  

    Vollstreckbarerklärung eines mit Vollstreckungsklausel eines österreichischen

  • LAG Hessen, 08.08.2005 - 15 Sa 516/01  

    Urlaubskassenverfahren - Arbeitgeber mit Sitz in Polen - Insolvenz

  • AG Duisburg, 10.12.2002 - 62 IN 190/02  
  • OLG Frankfurt, 16.10.2008 - 26 Sch 13/08  

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches des Schiedsgerichts der

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05  
  • OLG Bamberg, 06.08.2010 - 4 W 48/10  

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Schuldenbereinigung

  • AG Duisburg, 24.06.2008 - 62 IN 496/06  
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05  
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11  

    Insolvenzrecht - Schweizer Nachlass-Stundung unterbricht Prozess nicht

  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 26 W 24/10  

    Vollstreckbarerklärung des Titels eines finnischen Berufungsgerichts

  • LG Stade, 16.04.2009 - 4 O 296/04  
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