Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95   

Notar-Vorbereitungskurs

§ 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO, Vertrauensschutz, rechtswidrige AV

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Anwaltsblatt (Volltext/Auszüge, Teil der PDF-Heftausgabe)
  • Jurion
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    BNotO § 6 Abs. 3
    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des Erfolgs der Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen beruflicher Organisationen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 130, 356
  • NJW 1996, 125
  • MDR 1996, 207
  • AnwBl 1996, 40



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02  

    Notarrecht - Überprüfung der Zahl der Notarstellen

    Die Bewertung des Vorbereitungskurses als eines leistungsbezogenen Eignungsmerkmals muß vielmehr von einem erfolgreichen Abschluß abhängen; das setzt die Möglichkeit eines Mißerfolgs voraus (st. Rspr. des Senats, z.B. BGHZ 130, 356, 358 ff).

    Die - ernstlich ausgeführte - Erfolgskontrolle kann sich deshalb auf charakteristische Schwerpunkte der Lehrgänge beschränken und, soweit dadurch die Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, auch stichprobenartigen Charakter annehmen (Senatsbeschluß BGHZ 130, 356, 365).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97  

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    b) Die Vergabe von Sonderpunkten für die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes keinen Bestand haben, weil insoweit kein Vertrauenstatbestand begründet worden ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356).

    Aufgrund der Gesetzesmaterialien zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO (vgl. dazu den Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356 = NJW 1996, 125) bestanden hinreichende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungspraxis des Antragsgegners.

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10  

    Notare - Anforderungen an die Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen

    Der Berücksichtigung dieses, auf das Anwaltsnotariat zugeschnittenen Eignungskriteriums bei der Auswahlentscheidung liegt der Gedanke zugrunde, dass in den Vorbereitungskursen berufspraktisches, zur Wahrnehmung des Amtes als Notar förderliches Wissen in überprüfbarer Weise vermittelt wird und die Teilnehmer in den neuesten Stand von Praxis und Lehre versetzt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, BGHZ 130, 356, 359 f.; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06, ZNotP 2007, 70 Rn. 20).

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei der erfolgreichen Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen um einen auf das Anwaltsnotariat zugeschnittenen Sonderfall des Eignungsmerkmals der Vorbereitungsleistungen handelt und der Bewerber den erzielten Lernerfolg durch ein Testat nachweisen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 341; vom 18. September 1995 - NotZ 8/95, aaO), sind an die Anwesenheit der Kursteilnehmer aber keine überzogenen Anforderungen zu stellen.

mehr
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96  

    Ausnahme vom Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit für einen Bewerber um die

    Hiervon ist die Rechtsprechung des Senats ausgegangen und hat es lediglich für erforderlich gehalten, daß, was auch die Verwaltungsvorschrift des Landes Niedersachsen ursprünglich noch nicht vorgesehen hatte, die Teilnahme am Grundkurs mit der Kontrolle ihres Erfolgs verbunden ist (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 56/92, BGHZ 124, 327 ; ferner Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 8/95, BGHZ 130, 356 ).

    Zum Nachweis der Eignung für das Amt des Notars ist nur die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs geeignet, der der Vermittlung des für das Amt erforderlichen berufspraktischen Wissens dient (für die Fortbildungskurse nach § 6 Abs. 3 BNotO vgl. BGHZ 130, 356, 365).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01  

    Prüfungsrecht - Besondere Aussagekraft des zweiten Juristischen Staatsexamens

    Diese wiederum stellt den umfassenden Auswahlmaßstab für das Amt des Notars dar (BGHZ 124, 327; Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 46/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3, Auswahlkriterien 1; v. 18. September 1995, NotZ 4/95, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 7; BGHZ 130, 356, 359).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96  

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auch im Rahmen des Verfahrens zur Bestellung der Notare (§§ 6 ff. BNotO ) ist - wie der Senat bereits für den Bereich des Auswahlverfahrens entschieden hat (vgl. BGHZ 130, 356, 366 ff.) - grundsätzlich Raum für die Gewährung von Vertrauensschutz.
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95  

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter freiwilliger Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars kann von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden, wenn er mit einer Kontrolle des Erfolges verbunden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 - BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Satz 2, Vorbereitungskurs 1 = BGHZ 124, 327, 341 und - NotZ 48/92 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 2 = NJW 1994, 750, ferner vom 18. September 1995 - NotZ 8/95 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 3/4/5 = BGHZ 130, 356, 365).
  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 2/99  

    Selbstbindung der Landesjustizverwaltung im Bereich des Notarzulassungsrechts;

    Das Gewicht von Fehlern dieser Art wird auch nicht durch den Umstand gemindert, daß das Erfordernis der Erfolgskontrolle erst auf die Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1993 (BGHZ 124, 327; NotZ 48/92, DNotZ 1994, 328) zurückgeht und nähere Hinweise zu den inhaltlichen und förmlichen Anforderungen an das Kontrollverfahren in einer Entscheidung erfolgten, die nach dem Testtag lag (Beschl. v. 18. Dezember 1995, BGHZ 130, 356).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97  

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Aufgrund der Gesetzesmaterialien zu § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO bestanden hinreichende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungspraxis des Antragsgegners (vgl. BGHZ 130, 356).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96  
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  • OLG Celle, 23.07.2002 - Not 13/02  

    Konkurrentenklage, Vergabesystem, Bedeutung des zweiten Staatsexamens

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 9/95  
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