Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98 |
Notausstieg auf Schulgelände
§ 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht der Schule, Berücksichtigung des "natürlichen Angstgefühls" von Kindern
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
BGB § 823 Ef
- Prof. Dr. Lorenz
Umfang von Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kindern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kind fällt in Schacht eines Notausstiegs
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 2364
- MDR 1999, 996
- FamRZ 1999, 1261
- VersR 1999, 1033
- NVwZ 1999, 1021
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht - Umfang für Betreiber eines Sägewerks
Gesetzliche oder andere Anordnungen, einschlägige Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen enthalten im allgemeinen nämlich keine abschließenden Verhaltensanforderungen (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1985 - VI ZR 162/83 - VersR 1985, 781; vom 12. November 1996 - VI ZR 270/95 - VersR 1997, 249, 250; vom 26. Mai 1998 - VI ZR 183/97 - VersR 1998, 1029, 1030; vom 4. Mai 1999 - VI ZR 379/98 - VersR 1999, 1033, 1034 und vom 13. März 2001 - VI ZR 142/00 - VersR 2001, 1040 jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06
Verkehrssicherungspflicht - Hinunterrutschen von Treppengeländern
Auch wenn es sich bei der Klägerin um ein Kind handelt und ein Grundstückseigentümer je nach Lage des Falles auch Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (so BGH, NJW 1999, 2364; BGH, NJW 1995, 2631), hat die Verkehrssicherungspflicht ihre Grenzen.Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, dass Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl heraus nicht aussetzen (so ausdrücklich BGH, NJW 1999, 2364).
- OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06
Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer …
Eine deutlich erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (im Anschluss an BGH VersR 1999, 1033).Eine so deutlich wie hier erkennbare Gefahr, die vor sich selbst warnt, hat für eine Verkehrssicherung auszuscheiden, weil bei verständiger Beurteilung der Schluss geboten ist, dass ein zu Schützender ihr ausweichen kann und wird (vgl. BGH VersR 1999, 1033; Senat VersR 1979, 382;… BGB-RGRK - Steffen, 12. Aufl. § 823 Rn. 144).
- OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei …
Weiterhin ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher muss die Verkehrssicherungspflicht je nach Lage des konkreten Einzelfalls auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (…BGH, Urt. v. 3.2.2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449; Urt. v. 4.5.1999 - VI ZR 379/98, NJW 1999, 2364;… Urt. v. 19.2.1991 - VI ZR 171/90, VersR 1991, 559;… Urt. v. 21.2.1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f.). - OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2917/00
Sonstiges Zivilrecht
Dabei hatte die Beklagte zu 1) gerade auch die Unerfahrenheit und Unbesonnenheit von Kindern zu berücksichtigen (BGH, NJW 99, 2364); denn sie konnte sich nicht darauf verlassen, daß die Kinder in der Halle ständig und umfassend überwacht sein würden. - OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
Zur Haftung einer Gemeinde wegen eines schadhaften Zaunes eines Bolzplatzes
Als Grundstücks eigentümerin und Betreiberin des Bolzplatzes hat die Beklagte für den - soweit wie möglich "gefahrlosen" - Zustand des Grundstücks und damit auch der Zaunanlage einzustehen (dazu grds. BGH NJW 1994, 3348; BGH NJW-RR 1990, 409; BGH NJW 1999 2364). - OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 123/09
14jähriges Mädchen haftet auf Schadensersatz wegen leichtfertigen Umgangs mit …
Die Pflicht, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn diese - sei es auch trotz Verbotes - das Grundstück zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können, trifft zunächst den Grundstückseigentümer (vgl. BGH VersR 1991, 559; BGH VersR 1999, 1033 jeweils m.w.N.). - OLG Schleswig, 11.09.2003 - 11 U 13/02
Vekehrssicherungspflicht bei - unbefugter - Nutzung von Kinderspielgeräten
Muss der Grundeigentümer mit einer derartigen unbefugten Nutzung durch Kinder rechnen, dann muss er diese Nutzung entweder ausschließen oder Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen (BGH NJW 1999, 2364). - LG Osnabrück, 10.10.2001 - 1 S 697/01
Unebenheiten, Spielplatz
Dabei ist auch das typische Verhalten von Kindern zu berücksichtigen (BGH NJW 1999, 2364). - LG Tübingen, 03.09.2002 - 7 O 143/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …
bb) Die Beklagte haftet aber nach allgemeinen Grundsätzen über die Begründung von Verkehrssicherungspflichten, da sie als Grundstückseigentümerin und Betreiberin des Kindergartens für den Zustand des Grundstücks und damit auch für denjenigen der dazugehörigen Anlagen einzustehen hat ( zur Haftung für den Zustand eines Gefahrenbereichs etwa BGH NJW 1994, 3348 ; NJW-RR 1990, 409; NJW 1999, 2364 ; Staudinger-Hager, 1999, § 823 BGB , E 16). - LG Stuttgart, 02.12.2008 - 15 O 228/08
Baum mit Baumschutzmatte auf Spielplatz zulässig
- LG Tübingen, 16.11.2001 - 7 O 143/01
Metallzaun - Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigentümers bei Verletzungen
- OLG München, 03.04.2008 - 1 U 4561/07
- OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
Deliktische Haftung eines Jugendlichen
