Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1996 - V ZR 335/95 |
Notkamin
Baurechtliche Auflage (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG) zugunsten der Nachbarn wirkt wie ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB mit der Folge eines zivilrechtlichen Abwehranspruchs (§ 1004 BGB analog)
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrieb eines Notkamins
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentliches Recht: durch Zivilklage durchsetzbar? (IBR 1997, 70)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 55
- MDR 1996, 1236
- DVBl 1997, 424
- NVwZ 1997, 207
- VersR 1997, 367
- NVwZ 1997, 207 (Ls.)
- IBR 1997, 70
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Verkehrsrecht - Zweck des Halteverbots an einer Baustelle
Dann allerdings kann eine im Gesetz angelegte drittschützende Wirkung der Norm auch zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn sie in bezug auf die im Einzelfall zu erlassenden Ge- und Verbote noch der Konkretisierung durch einen Verwaltungsakt bedarf (vgl. BGHZ 62, 265, 266 f.; BGHZ 122, 1, 3 ff.; BGH, Urteil vom 27. September 1996 - V ZR 335/95 - VersR 1997, 367, 368). - BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Das Genehmigungsverfahren dient nämlich auch dazu, die Beeinträchtigungen von Nachbarn gering zu halten, und das Berufungsgericht verweist zutreffend darauf, daß bei Genehmigungen unter Umständen mit Auflagen und Einschränkungen zu rechnen sei, deren Einhaltung der Nachbar dann grundsätzlich auch privatrechtlich durchsetzen könnte (vgl. BGHZ 122, 1 ff; Senatsurt. v. 27. September 1996, V ZR 335/95, NJW 1997, 55). - BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04
Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen …
Dann allerdings kann eine im Gesetz angelegte drittschützende Wirkung der Norm auch zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn sie in Bezug auf die im Einzelfall zu erlassenden Ge- und Verbote noch der Konkretisierung durch einen Verwaltungsakt bedarf (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - VersR 2004, 255 f.; ferner BGHZ 62, 265, 266 f.; BGHZ 122, 1, 3 ff. und BGH, Urteil vom 27. September 1996 - V ZR 335/95 - VersR 1997, 367, 368). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99
Nachbarschützende Wirkung von Bebauungsplanfestsetzungen; Lärmimmissionen durch …
Die Einhaltung dieser zu seinem Schutz getroffenen Auflage kann der Kläger im Wege einer vor den Zivilgerichten zu erhebenden Unterlassungsklage durchsetzen, und zwar unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Auflage ihn konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht (BGH, Urt. v. 27.9.1996 - V ZR 335/95 -, NJW 1997, 55).
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