Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96 |
Obdachloser aus Jugoslawien
§§ 1, 3 PolG, Anspruch auf Unterkunft in Obdachlosenunterkunft, Überbrückungscharakter, §§ 11 ff BSHG
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 PolG BW, § 3 PolG BW
Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Obdachlosenrecht; Anspruch Einweisung; illegaler Aufenthalt
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 11.01.1996 - 1 K 2561/95
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1996, 233
- DVBl 1996, 569
- NVwZ-RR 1996, 439
- ZMR 1996, 344
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09
Mietrecht - Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft
Sie liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - NVwZ-RR 1996, 439).Dabei bemisst sich die Obdachlosigkeit allein nach objektiven Kriterien, so dass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob die Antragstellerin an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - a. a. O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09
Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft
Sie liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - NVwZ-RR 1996, 439).Dabei bemisst sich die Obdachlosigkeit allein nach objektiven Kriterien, sodass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob die Antragstellerin an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach …
Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Beklagte die Wohnung der Beigeladenen beschlagnahmt und die Klägerin in die Wohnung eingewiesen, um der bei der Durchführung der Räumung der Klägerin aufgrund des zivilrechtlichen Räumungsvergleichs möglicherweise eintretenden Obdachlosigkeit der Klägerin, die eine polizeiliche Gefahr darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.1996 - 1 S 470/96 -, DVBl. 1996, 569), zu begegnen. - VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare …
Eine (unfreiwillige) Obdachlosigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 -, NVwZ-RR 1996, 439).
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