Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96   

Obdachloser aus Jugoslawien

§§ 1, 3 PolG, Anspruch auf Unterkunft in Obdachlosenunterkunft, Überbrückungscharakter, §§ 11 ff BSHG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 1 PolG BW, § 3 PolG BW
    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Obdachlosenrecht; Anspruch Einweisung; illegaler Aufenthalt

Verfahrensgang

  • VG Freiburg, 11.01.1996 - 1 K 2561/95
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1996, 233
  • DVBl 1996, 569
  • NVwZ-RR 1996, 439
  • ZMR 1996, 344



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 3 M 92/09  

    Mietrecht - Zuweisung eines Obdachlosen in eine Notunterkunft

    Sie liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - NVwZ-RR 1996, 439).

    Dabei bemisst sich die Obdachlosigkeit allein nach objektiven Kriterien, so dass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob die Antragstellerin an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 3 M 92/09  

    Prognose über Dauer der Unterbringung bei Zuweisung einer Notunterkunft

    Sie liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - NVwZ-RR 1996, 439).

    Dabei bemisst sich die Obdachlosigkeit allein nach objektiven Kriterien, sodass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob die Antragstellerin an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. VGH Mannheim, B. v. 05.03.1996 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96  

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach

    Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Beklagte die Wohnung der Beigeladenen beschlagnahmt und die Klägerin in die Wohnung eingewiesen, um der bei der Durchführung der Räumung der Klägerin aufgrund des zivilrechtlichen Räumungsvergleichs möglicherweise eintretenden Obdachlosigkeit der Klägerin, die eine polizeiliche Gefahr darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.3.1996 - 1 S 470/96 -, DVBl. 1996, 569), zu begegnen.
  • VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09  

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare

    Eine (unfreiwillige) Obdachlosigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 -, NVwZ-RR 1996, 439).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht