Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78   

Oberhemden

§ 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1979, 729
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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98  

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Da zusammengesetze Urkunden als "Zufallsurkunden" nicht denkbar sind (BGHSt 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384), müssen die Teile nach dem Willen des Ausstellers - i.d.R. fest - miteinander verbunden sein (vgl.BGHSt 5, 76,79; 34, 375,376 f.= NJW 1987, 2384; NStZ 1984, 73; SenE NJW 1979, 729; Cramer in Schönke-Schröder, StGB 25. Aufl.,§ 267 Rn.36 a).

    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzei-chen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.

  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05  

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Diesem zutreffenden Grundsatz kann wirksam Rechnung getragen werden, indem in Fällen, in denen die Frage nach möglichen, verurteilungsrelevanten Feststellungen nicht bereits allein nach den Urteilsgründen beantwortet werden kann, zu ihrer Beantwortung auch der Akteninhalt daraufhin überprüft wird (so auch: OLG Köln NJW 1979, 729, 730; OLGSt (a.F.) § 170b StGB 27, 30; Temming in HK, StPO 3. Aufl., § 354 Rdn. 3; a.A.: Hanack in LR, StPO 25. Aufl., § 354 Rdn. 2; Kuckein in KK, StPO 5. Aufl., § 354 Rdn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), jedenfalls soweit er für das Revisionsgericht eindeutige Schlüsse zuläßt.
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94  

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Dies ist hier der Fall, wie sich - unbeschadet der Frage, ob dies vom Revisionsgericht nur unter Heranziehung der Urteilsgründe zu beurteilen ist (so Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 354 Rdn. 2; Pikart aaO.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 354 Rdn. 3) oder nicht vielmehr unter Heranziehung des gesamten Akteninhalts (so OLG Köln OLGSt a.F. § 170 b StGB 27, 30; OLG Köln NJW 1979, 729, 730) - hier schon aus den Urteilsgründen ergibt:.
  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98