Rechtsprechung
| BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 |
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Öffentlichkeitsarbeit
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Öffentlichkeitsarbeit
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Wahlkampfzeiten
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das Internet und die Rechtsprechung des BVerfG zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung" von Ministerialdirektor Dr. Herbert Mandelartz und Regierungsrat z.A. Henning Grotelüschen, original erschienen in: NVwZ 2004, 647 - 650.
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 44, 125
- NJW 1977, 1054
- NJW 1977, 751
- DÖV 1977, 282
Wird zitiert von ... (131)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport
Im Hinblick auf Wahlen ist es der Regierung besonders untersagt, sich in amtlicher Funktion mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren oder auch nur in anderer Weise "parteiergreifend" zugunsten oder zu Lasten einer bestimmten politischen Partei Einfluss zu nehmen (BVerfG, Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [140 ff]).2.2.1 Das Bundesverfassungsgericht und die ihm folgenden Verfassungsgerichte der Länder leiten aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der Gewährleistung freier und gleicher Wahlen (Art. 38 Abs. 1 GG), dem verfassungsrechtlichen Status der Parteien (Art. 21 GG) und ihrem daraus folgenden Recht auf Chancengleichheit das Gebot parteipolitischer Neutralität her (BVerfGE 44, 125; 63, 230;… BVerfG, Urt. v. 9.4.1992 - 2 BvE 2/89 -, BVerfGE 85, 264 [283 ff];… StGH BW, Urt. v. 27.2.1981 - GR 1/80 -, ESVGH 31, 81; BremStGH, Entsch.
Die regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit hat sich als staatliche Tätigkeit innerhalb des ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgabenbereichs zu halten (BVerfGE 44, 125 [149]).
Die Verfassungsorgane der Länder haben deshalb bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit das bundesstaatliche Kompetenzgefüge auf den Aufgaben- und Kompetenzbereich des Landes mit zu beachten (vgl. BVerfGE 44, 125 [149]).
Staatliche Gewalt ist kein Mittel zur Perpetuierung parteipolitischer Machtverhältnisse (BVerfGE 44, 125 [142]).
Wesentlich ist dabei, dass der Staat durch eine Parteinahme nicht auf die "Wettbewerbsverhältnisse zwischen den politischen Kräften Einfluss" nehmen darf (BVerfGE 44, 125 [144]).
Dieses Verbot ist aber nur ein besonderer Anwendungsfall der "Grundverpflichtung" (BVerfGE 44, 125 [141]), dass die Staatsgewalt jederzeit nur im Interesse aller und nicht im Einzelinteresse ausgeübt werden darf (vgl. BVerfGE 44, 125 [142 f]).
Diese Grundsätze gelten auch für die zulässige und um der Informationsrechte der Bürger, der Parteien, der Presse u. a. willen geradezu notwendige "Öffentlichkeitsarbeit" der Regierung (vgl. dazu: BVerfGE 44, 125 [147 ff], m. w. Nachw.).
Diese muss sich der offenen oder versteckten Werbung für einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Kräfte enthalten, ohne dass damit aber schon eine Aussage als Regierung ausgeschlossen wäre, die sich mit einer Stellungnahme der sie tragenden Partei(en) deckt (BVerfGE 44, 125 [149]).
"Öffentlichkeitsarbeit" darf insbesondere nicht - parteinehmend für die "Regierungspartei(en)" - die Opposition bekämpfen (BVerfGE 44, 125 [150]).
Ganz allgemein hat "Öffentlichkeitsarbeit" dort ihre Grenze, wo "Wahlwerbung" beginnt (BVerfGE 44, 125 [150]).
Da es um der demokratischen Akzeptanz der Wahlentscheidung willen unerlässlich ist, dass diese in einem Verfahren fällt, das "formalisiert gleich" ist, muss dem auch die Handhabung der "Chancengleichheit" politischer Parteien folgen (BVerfGE 44, 125 [146]).
Ohne dass empirische Beweise geführt werden könnten, kommt es wesentlich darauf an, ob durch bestimmte von der Regierung für die Öffentlichkeit gedachte "Informationen" wegen deren Aufmachung, Häufigkeit, Intensität oder Massivität Auswirkungen auf das Wählerverhalten zu befürchten sind oder sich nicht ausschließen lassen (vgl. für Wahlen: BVerfGE 44, 125 [151]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86
Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten
vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 (146); Beschluß vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230 (242).vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 144 ff.
Geschehen kann dies nicht nur durch die einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Wahlbewerber bei der Gewährung öffentlicher Leistungen - vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1983 - 1 S 965/83 -, NVwZ 1985, 671; Urteil des Senats vom 4. Oktober 1985 - 15 A 1215/84 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1986 - 7 C 86.85 -, BVerwGE 75, 79 - und in hoheitlicher Funktion abgegebene wahlbezogene Erklärungen von Amtswaltern - vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 7. November 1983 - 1 S 1311/83 -, DVBl. 1985, 170, und vom 2. Dezember 1985 - 1 S 2428/85 -, ESVGH 36, 109 -, sondern auch durch der Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnende Maßnahmen eines Hoheitsträgers, vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 147 ff., wie sie im vorliegenden Fall Gegenstand der Anträge zu 1. bis 3. sind.
Die mit den Anträgen zu 1. bis 3. angegriffenen Maßnahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit sind an den Kriterien zu messen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 147 ff, entwickelt hat.
Nicht entscheidungserheblich ist ferner, ob der Umweltbericht als "Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsbericht" im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 1977, a.a.O., 152, angesehen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 156, In der Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit eines Hoheitsträgers eine Rechtsverletzung dann gesehen, wenn "eine ins Gewicht fallende Häufung und Massivität offenkundiger Grenzüberschreitungen" festzustellen ist.
Sie ist veranlaßt durch die Notwendigkeit einer Grenzziehung, die Abgrenzungsschwierigkeiten im Einzelfall nach Möglichkeit vermeidet - vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 155/156 - und Rücksicht nimmt auf die Sachbedingungen praktischen Verwaltungshandelns.
Mit Recht hat das Verwaltungsgericht darauf abgehoben, daß nach den eingangs dargelegten Grundsätzen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977, a.a.O., 154/155, amtliche Öffentlichkeitsarbeit auch im nahen Vorfeld einer Wahl dann unbedenklich ist, wenn sie sich nicht unmittelbar an den Wahlbürger wendet, sondern sich - wie im vorliegenden Fall - in der Gestalt von schriftlichen Presseerklärungen oder mündlichen Äußerungen gegenüber der Presse vollzieht.
vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, Urteil vom 2. März 1977, a.a.O., 151/152; Häberle, a.a.O., 367.
- VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09
Landesregierung hat durch unzulässige Wahlwerbung in den Landtagswahlkampf 2009 …
Zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet daher dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt (BVerfGE 44, 125; 63, 230).Sie verstößt gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und verletzt die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (BVerfGE 44, 125, 144).
verfassungsmäßige Recht der davon nachteilig Betroffenen auf Chancengleichheit bei Wahlen (BVerfGE 44, 125, 144).
In der heißen Phase des Wahlkampfes gewinnen nämlich solche Veröffentlichungen in aller Regel den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung, in die einzugreifen der Regierung verfassungsrechtlich versagt ist (BVerfGE 44, 125, 152).
Als Beginn der Vorwahlzeit, in der für die Öffentlichkeitsarbeit das Gebot äußerster Zurückhaltung gilt, hat das Bundesverfassungsgericht für die Bundestagswahl die Wahlanordnung des Bundespräsidenten nach § 16 Bundeswahlgesetz angesehen (BVerfGE 44, 125, 153).
beschränken, sich also weder durch ihren Inhalt noch durch ihre Aufmachung als Werbemaßnahmen zugunsten eigener Machterhaltung oder für eine politische Partei zu erkennen geben (vgl. BVerfGE 44, 125, 151), in der Vorwahlzeit verboten ist, scheint dem Verfassungsgerichtshof ein solcher Zeitraum zu lang.
Erfolgsberichten" (BVerfGE 44, 125, 152 a.E.) in der ,,heißen Phase des Wahlkampfs", liegt keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit vor.
Wollte man bei eindeutig werbenden Maßnahmen, also bei eindeutigen Grenzüberschreitungen die Kriterien von Häufigkeit, Massivität und Offenkundigkeit (BVerfGE 44, 125, 155 f.) kumulativ zur Voraussetzung der Feststellung des verfassungswidrigen Eingriffs in den Wahlkampf machen, hätte die Regierung es in der Hand, etwa durch eine einmalige Werbeaktion von erheblichem Umfang, auf den Wahlkampf einzuwirken, ohne dass eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden könnte, weil es am Merkmal der Häufigkeit fehlt.
Inhaltlich kann der parteiergreifende Charakter einer Veröffentlichung daraus erkennbar werden, dass die Regierung sich als eine von bestimmten Parteien getragene Regierung darstellt und für sie wirbt oder sich mit negativem Akzent oder gar herabsetzend über die Oppositionsparteien und deren Wahlbewerber äußert (BVerfGE 44, 125, 150).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.10.2006 - VGH O 17/05
Tag der offenen Tür in der Staatskanzlei
Ließe sich bei gravierenden Verstößen nicht ausschließen, dass dadurch die Mandatsverteilung beeinflusst worden ist, so könnte das im Wahlprüfungsverfahren nicht ohne Konsequenzen bleiben und die Gültigkeit der Wahl gefährden (vgl. BVerfGE 44, 125 [154]).Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist deshalb grundsätzlich nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig (VerfGH RP, AS 29, 362 [374]; vgl. BVerfGE 44, 125 [147]; 63, 230 [242]).
Dies wäre mit den Grundsätzen eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes und der Gleichberechtigung der politischen Parteien nicht vereinbar (BVerfGE 44, 125 [149 f.]; 63, 230 [243 f.]; anders zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen: VerfGH RP, AS 29, 362 [380]).
Tritt der informative Gehalt von Öffentlichkeitsarbeit eindeutig hinter der reklamehaften Aufmachung zurück, kann das ein Anzeichen dafür sein, dass die Grenze zur unzulässigen Parteien- und Wahlwerbung überschritten ist (BVerfGE 44, 125 [149 f.]; 63, 230 [243 f.]).
Unter Beachtung dieser Voraussetzungen vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zur verantwortlichen Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung zu leisten, die voraussetzt, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen sowie den Funktionsweisen öffentlicher Einrichtungen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können (vgl. BVerfGE 44, 125 [147]; 63, 230 [243]).
Denn in der "heißen Phase" des Wahlkampfes gewinnen solche Veröffentlichungen in aller Regel den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung, in die einzugreifen der Regierung versagt ist (vgl. BVerfGE 44, 125 [152]; 63, 230 [244]).
Weder dürfen die Verfassungsorgane des Bundes anlässlich von Wahlen in den Ländern noch dürfen die Verfassungsorgane der Länder anlässlich von Wahlen zum Bundestag parteiergreifend in den Wahlkampf hineinwirken (BVerfGE 44, 125 [149]).
Anders als bei Maßnahmen der Bundesregierung im unmittelbaren Vorfeld einer Bundestagswahl lässt sich nämlich bei Maßnahmen der Landesregierung in der "heißen Phase" eines Bundestagswahlkampfs nicht ohne weiteres die vom Bundesverfassungsgericht für die Bundesregierung angenommene Regel begründen, solche Maßnahmen gewönnen in dieser Zeit den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung (vgl. BVerfGE 44, 125 [152]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2006 - O 17/05 Ließe sich bei gravierenden Verstößen nicht ausschließen, dass dadurch die Mandatsverteilung beeinflusst worden ist, so könnte das im Wahlprüfungsverfahren nicht ohne Konsequenzen bleiben und die Gültigkeit der Wahl gefährden (vgl. BVerfGE 44, 125 [154]).
Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften ist deshalb grundsätzlich nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig (VerfGH RP, AS 29, 362 [374]; vgl. BVerfGE 44, 125 [147]; 63, 230 [242]).
Dies wäre mit den Grundsätzen eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes und der Gleichberechtigung der politischen Parteien nicht vereinbar (BVerfGE 44, 125 [149 f.]; 63, 230 [243 f.]; anders zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen: VerfGH RP, AS 29, 362 [380]).
Tritt der informative Gehalt von Öffentlichkeitsarbeit eindeutig hinter der reklamehaften Aufmachung zurück, kann das ein Anzeichen dafür sein, dass die Grenze zur unzulässigen Parteien- und Wahlwerbung überschritten ist (BVerfGE 44, 125 [149 f.]; 63, 230 [243 f.]).
Unter Beachtung dieser Voraussetzungen vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zur verantwortlichen Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung zu leisten, die voraussetzt, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen sowie den Funktionsweisen öffentlicher Einrichtungen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können (vgl. BVerfGE 44, 125 [147]; 63, 230 [243]).
Denn in der "heißen Phase" des Wahlkampfes gewinnen solche Veröffentlichungen in aller Regel den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung, in die einzugreifen der Regierung versagt ist (vgl. BVerfGE 44, 125 [152]; 63, 230 [244]).
Weder dürfen die Verfassungsorgane des Bundes anlässlich von Wahlen in den Ländern noch dürfen die Verfassungsorgane der Länder anlässlich von Wahlen zum Bundestag parteiergreifend in den Wahlkampf hineinwirken (BVerfGE 44, 125 [149]).
Anders als bei Maßnahmen der Bundesregierung im unmittelbaren Vorfeld einer Bundestagswahl lässt sich nämlich bei Maßnahmen der Landesregierung in der "heißen Phase" eines Bundestagswahlkampfs nicht ohne weiteres die vom Bundesverfassungsgericht für die Bundesregierung angenommene Regel begründen, solche Maßnahmen gewönnen in dieser Zeit den Charakter parteiischer Werbemittel in der Wahlauseinandersetzung (vgl. BVerfGE 44, 125 [152]).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Parteien sind die politischen Handlungseinheiten, derer die Demokratie bedarf, um die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so überhaupt einen Einfluss auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 11, 266 [273]; - 44, 125 [145 f.]; - 52, 63 [83]; - 107, 339 [358 f.]).Die Parteien beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in die staatlichen Institutionen hineinwirken, vor allem durch Einflussnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; - 14, 121 [133]; - 20, 56 [99, 101]; - 44, 125 [145 f.]; - 52, 63 [83]; - 107, 339 [358 f.]).
Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 [101]; - 44, 125 [145 f.]; - 47, 130 [140]).
Politisches Programm und Verhalten der Staatsorgane wirken auf die Willensbildung des Volkes ein und sind selbst Gegenstand seiner Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 20, 56 [114]; - 44, 125 [139 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [285]).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit von gesetzgebenden Körperschaften ist deshalb ebenso wie diejenige der Regierung in Grenzen nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig (vgl. BVerfGE 44, 125 [147]; 63, 230 [242]).Dieser mittelbare Effekt liegt in der Natur der Sache und ist als solcher im Hinblick auf die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit für die Transparenz der politischen Willensbildung im demokratischen Staat hinzunehmen (vgl. BVerfGE 44, 125 [151] für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung).
Das Mandat der zur Fraktion zusammengeschlossenen Abgeordneten ist auf die laufende Legislaturperiode beschränkt (vgl. BVerfGE 44, 125 [141]).
Die Eingliederung der Fraktionen in die organisierte Staatlichkeit verlangt nicht, ihre Öffentlichkeitsarbeit einem Neutralitätsgebot zu unterwerfen (anders zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierungen: BVerfGE 44, 125 [143 f.]; 63, 230 [243 f.]).
Ein solches Sachlichkeits- und Mäßigungsgebot teilt die Öffentlichkeitsarbeit der Opposition im Übrigen mit derjenigen der Regierung (vgl. BVerfGE 44, 125 [141, 145, 151]; 63, 230 [243 f.]), der sie gegenübertreten soll.
- VG Meiningen, 06.05.2009 - 2 K 112/09
Sonstiges ; Kommunalrechts; Rechtsweg; Gemeinde; Internet; Aufruf; Link; Wahl; …
Der Kläger beruft sich auf sein verfassungsmäßiges Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen nach Art. 21, Art. 38, Art. 3 GG (vgl. BVerfG, U.v. 02.03.1977 - Az.: 2 BvE 1/76 - BVerf- GE 44, 125 und NJW 1977, S. 751).Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 02.03.1977 (a.a.O.) ausgeführt, dass Wahlen eine demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG nur verleihen können, wenn sie frei sind.
haben sowie die künftig zu lösenden Fragen darlegen und erläutern (vgl. BVerfGE, U.v. 02.03.1977, a.a.O., juris Rdnr. 64).
Denn das Gebot strikter Neutralitätspflicht der Gemeinden besteht jedenfalls in der Zeit der Wahlvorbereitung und der Zeit der Wahlwerbung (BVerfG, U.v. 02.03.1977, a.a.O., juris Rdnr. 61).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung insoweit auch ausgeführt, dass weder die Verfassungsorgane des Bundes anlässlich von Wahlen in den Ländern, noch die Verfassungsorgane der Länder anlässlich von Wahlen zum Bundestag parteiergreifend in den Wahlkampf hineinwirken dürfen (BVerfG, U.v. 02.03.1977, a.a.O., juris Rdnr. 69).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ).Darüber hinaus ist die föderale Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zu wahren (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
In der freiheitlichen Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk aus; sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt - Art. 20 Abs. 1 und 2 GG - (BVerfGE 44, 125 [138]; 47, 253 Z271 f.]).b) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erlangen die für ihre Tätigkeit als Volksvertreter erforderliche demokratische Legitimation unmittelbar durch die Bundestagswahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 44, 125 [139 f.]).
Die in regelmäßig wiederkehrenden zeitlichen Abständen stattfindende Wahl stellt sicher, daß die Abgeordneten dem Volk verantwortlich bleiben (vgl. BVerfGE 44, 125 [139]).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und …
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
 
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Sondergesetzliche Wasserverbände und Demokratieprinzip
- VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
- VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - VerfGH 12/90
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas erfolgreich - Urteil aufgrund der …
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- OVG Saarland, 04.04.2008 - 3 A 8/07
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Absetzbarkeit von Spenden an Wählervereinigungen nicht von der Verfassung geboten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Ausgleichslose Überhangmandate sind verfassungsgemäß
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06
Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); …
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; …
- VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
Gültigkeit der Landtagswahl 2003
- BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783
Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats
- BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
Wahlprüfung (Direktwahl Bürgermeister); Bürgermeisterwahl; Direktwahl; Direktwahl …
- VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer …
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
- VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
- BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01
Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
NRW-Kommunalwahl am 30. August ohne Stichwahlen // NRW-Verfassungsgerichtshof …
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
Der Sitz eines direkt gewählten Abgeordneten des Bundestags darf nach dessen …
- VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03
Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand
- VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05
Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Termin für Kommunalwahl // Keine Zusammenlegung mit Europawahl
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 3 S 43.09
Werbung des Senats für Ethikunterricht aus staatlichen Mitteln untersagt
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96
Zeugen Jehovas I
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02
"TV-Duell" ohne Westerwelle
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvH 3/91
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
- StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016
§ 68 Abs. 2 des Hessischen Beamtengesetzes und § 86 Abs. 3 des Hessischen …
- KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99
Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
VerfG Greifswald: Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen …
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04
Rechtsanwalt, Rechtsanwaltschaft, Rechtsanwaltsversorgungswerk, Pflichtbeitrag, …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Darlegung der Betroffenheit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03
Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03
Keine Verletzung der Statusrechte eines Abgeordneten durch Zahlung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 15 A 2983/05
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09
Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl; …
- OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10
Abwahl eines Bürgermeisters
- BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 6/98
- BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch die Entscheidung der zugrunde …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die sog. Berliner Zweitstimmen …
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
- VG Meiningen, 24.10.2006 - 2 K 444/06
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2008 - 2 O 141/07
Einspruch gegen eine Landratswahl wegen Desinformation
- OVG Thüringen, 22.01.2009 - 2 KO 238/08
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; …
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04
- VG Köln, 18.03.2011 - 6 L 372/11
Eilantrag der ddp gegen "Wahl-O-Mat" zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am …
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvC 3/88
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG
- BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07
Öffentliches Interesse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über …
- VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter …
- VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 2578/90
Unzulässige Werbung von Amtsträgern im Kommunalwahlkampf
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Ablehnung der Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00
Wahlwerbung im Amtsblatt
- VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08
Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09
Ein amtierender Bürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt, darf die …
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87
Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung und unzulässige Wahlbeeinflussung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95
- VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 17 A/96
Werbung des Berliner Senats für die Fusion von Berlin und Brandenburg mit der …
- VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 19 A 4302/01
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
Rheinland-pfälzische Landtagswahl vom 26.03.2006 bestätigt
- BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvH 3/83
Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden
- VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96
Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 67-V-05
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.03.2007 - LVG 10/06
- VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08
Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid …
- VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80
- StGH Baden-Württemberg, 27.02.1981 - GR 1/80
Organklage gegen Ã-ffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung im Vorwahlkampf
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- VG Osnabrück, 23.04.2002 - 1 A 126/01
Unzulässige Wahlwerbung eines Amtsträgers in eigener Sache.; Wahlwerbung; …
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvE 3/04
- AGH Hessen, 05.11.2007 - 2 AGH 18/06
Aufgabenbereich der Rechtsanwaltskammern: Öffentlichkeitsarbeit in Form einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - W 13/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - W 23/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - W 19/06
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Sie publizieren im Internet?