Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76 |
Ölgemälde
§ 259, Absatz StGB, kein Absatzerfolg
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 259
- uni-bayreuth.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 259
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 27, 45
- NJW 1977, 857
- NJW 1977, 205
- JR 1977, 124
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84 Auch die in der Form des Sichverschaffens begangene Hehlerei [nämlich] eine Vortat i.S. des § 259 StGB (BGHSt 27, 45, 46, 52..).
kommt auch in Betracht..; daß R und P die Teppiche nur im Auftrag der Diebe selbständig handelnd (als "Verkaufskommissionäre") absetzen oder ihnen, unselbständig handelnd, absetzen helfen wollten (vgl. hierzu BGHSt 27, 45, 48 [hier: III (329) 64 c]).
Hehlerei ausschließlich in der Form des Absetzens oder der Absatzhilfe zugunsten der unbekannten Diebe, so stellt sich die Unterstützungshandlung des Angekl. lediglich als Beihilfe hierzu das (BGHSt 27, 45, 52..).
- BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch …
a) Das (unselbständige) "Absetzenhelfen" im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB in der Fassung des Art. 19 Nr. 132 EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) entspricht einem Ausschnitt aus dem früheren Tatbestand des "Mitwirkens zum Absatz" des § 259 StGB a. F., der auch das "Absetzen" der geltenden Hehlereivorschrift mitumfaßte, d.h. das selbständige Tätigwerden zum Zwecke des Absatzes im Einverständnis mit dem Vortäter und für dessen Rechnung (vgl. BGHSt 26, 358, 360 f; 27, 45, 47, 48, 49).Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f.; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455 ).
Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455 ).
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
Das von § 259 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen; Hehlerei ist Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 27, 45 f.; 42, 196, 198).Das von § 259 StGB geschützte Rechtsgut ist das Vermögen; Hehlerei ist Aufrechterhaltung des durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenszustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 27, 45 f.; 42, 196, 198;… Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 259 Rdn. 1).
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80 Unter dieses Tatbestandsmerkmal fällt nach der Neufassung des Tatbestandes durch Art. 161 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 9.März 1974 (BGBl. I 469, 582), die durch § 374 AO 1977 übernommen worden ist, jede unselbständige vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit zum Zwecke des Absatzes, ohne daß es darauf ankommt, ob der Absatz tatsächlich gelungen ist (BGHSt 22, 206 [207]; 26, 358 [359]; 27, 45 [48/49]; BGH NJW 1979, 2621).
§ 374 AO soll ähnlich, wie § 259 StGB (vgl. dazu BGHSt 7, 134 [137]; 10, 151 [152]; 27, 45 [46]), den durch die Vortat eines anderen geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustand bekämpfen, der durch den Täter zum eigenen Nutzen aufrechterhalten wird (BGH Urteil vom 4.September 1956 - 5 StR 64/55 -; Urteil vom 2.Juni 1959 - 1 StR 189/59;… Hübner a.a.0. § 374 AO Rdn. 8;… Meyer aaO § 374 AO Anm. 1;… a.A. Franzen/Gast/Samson aaO § 374 AO Rdn. 2).
- BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98
Voraussetzungen der versuchten Hehlerei
Denn diese Tatbestandsalternativen des § 259 StGB setzen zu ihrer Verwirklichung voraus, daß der Täter im Einverständnis mit einem Vortäter tätig wird, der die abzusetzende Sache durch einen Diebstahl oder eine andere Vermögensstraftat erlangt hat und der wegen Absatzbemühungen nicht als Hehler bestraft werden kann, weil es dabei im Verhältnis zur Vortat lediglich um Verwertungshandlungen geht (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 51 f.; 33, 44, 47; BGH StV 1984, 285).Wird ein Absetzer (oder Absatzhelfer), wie dies der Angeklagte nach seiner bisher festgestellten Vorstellung tat, bei seinen Absatzbemühungen unterstützt, liegt nur Beihilfe zur Hehlerei des Absetzers vor (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 27, 45, 52; 33, 44, 48/49;… BGHR StGB § 259 1 Absatzhilfe 2; BGH bei Holtz MDR 1982, 970).
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus ( BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.). - BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …
Zwar kommt es bei der Hehlerei in Form der Absatzhilfe (für die italienischen Hintermänner, die als Zwischenhehler - vgl. BGH NStZ 1999, 351, 352 m. w. N. - ihrerseits über das Fahrzeug zu eigenen Zwecken verfügen konnten) auf einen Absatzerfolg des Hehlgutes nicht an (BGHSt 22, 206, 207; 26, 358; 27, 45). - BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97 Jede dieser Tatmodalitäten erfordert, daß der Täter eine vom Vortäter unabhängige Verfügungsgewalt über die Sache erlangt, oder die entsprechende Verfügungsgewalt eines Dritten herstellt (vgl. BGHSt 27, 45, 46; 33, 44, 46; 35, 172, 175, 176).
Damit ist der bei allen Begehungsformen der Hehlerei erforderliche abgeleitete rechtswidrige Erwerb durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter (vgl. BGHSt 7, 134, 137; 10, 151, 152; 15, 53, 57, 58; 27, 45 f.;… BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 10) nicht dargetan; denn den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte mit dem Vortäter zu irgendeinem Zeitpunkt darüber einig geworden ist, er solle die gestohlene Sache zu eigener Verfügung erhalten (…vgl. BGH, GA 1967, 315, 316).
- BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens
Daran hat sich durch die Neufassung des § 259 StGB nichts geändert (BGHSt 27, 45, 46).Vortäter in diesem Sinne kann auch der Hehler sein, der die Sache in Kenntnis der strafbaren Herkunft erworben hat und sie nun weiterveräußern will (Zwischenhehler); vgl BGHSt 27, 45.
- BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07
Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen).
a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Vollendung der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe zwar grundsätzlich jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei seinem Bemühen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (vgl. BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 239;… BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3 m. w. N.;… vgl. zur erwägenswerten Kritik des Schrifttums an dieser sehr weiten Auslegung Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 26 ff. m. w. N.). - BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der …
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96
Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei …
- BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der …
- BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08
Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe …
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
- BGH, 10.07.1997 - 5 StR 276/97
- BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit, …
- BGH, 03.04.1989 - 4 StR 120/89
- BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91
- KG, 15.09.2003 - 1 Ss 269/03
