Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98 |
Oetker-Entführung II
§ 261 StGB, keine vollendete, sondern nur versuchte Geldwäsche, wenn es sich bei den Abnehmern in Wahrheit um die Polizei handelt (keine konkrete Gefährdung des Auffindens);
schon eine Zusage der Unterstützung kann den Tatbestand des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB erfüllen
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
StGB § 261 Abs. 1 S. 1
- caselaw.de
- DRSP
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof entscheidet über die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- uni-leipzig.de
, S. 31 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 436
- NStZ 1999, 83
- JR 1999, 471
- StV 1999, 94
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
Im Fall der Strafbarkeit nach § 261 Abs. 1 StGB in der Tatalternative der Gefährdung des Auffindens hat er festgestellt, dass, soweit neben Geldwäsche auch Hehlerei im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB in Betracht komme, der revidierende Angeklagte durch eine Nichtanwendung dieser Vorschrift (jedenfalls) nicht beschwert sei (vgl. BGH NStZ 1999, 83, 84). - OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04
Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat …
Von einer Gefährdung der Sicherstellung ist auszugehen, wenn - wie hier durch das Handeln des Angeklagten - der tatsächliche Zugriff auf den Gegenstand konkret erschwert ist (vgl. BGH NJW 1999, 436). - OLG Hamm, 31.07.2003 - 3 Ss 388/03
Geldwäsche; Umfang der Feststellungen; Vorsatz
Erforderlich ist in objektiver Hinsicht das Herbeiführen einer konkreten Gefährdung der Herkunftsermittlung oder des Auffindens ( BGH StV 1999, 94, 95).
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99
Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose
Nach dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 1998 - 1 StR 356/98 - ist der Angeklagte K. der versuchten Geldwäsche im Fall Z. schuldig ( NStZ 1999, 83 f.). - OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 3 Ss 100/08
Straflosigkeit der Weiterleitung durch "Phishing" erlangter Geldbeträge ohne …
Die Tathandlung muss dazu führen, dass der tatsächliche Zugriff auf den Gegenstand konkret erschwert wird (vgl. BGH wistra 1999, 24; OLG Hamm wistra 2004, 73, 74;… Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 261 Rdnr. 7). - LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08
Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens; …
Der objektive Tatbestand der Geldwäsche ist bereits verwirklicht, wenn der Zugriff der Strafverfolgungsorgane auf aus Straftaten herrührende Gegenstände erschwert wird (vgl. BGH NJW 1999, 436f.).
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