Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98   

Oetker-Entführung II

§ 261 StGB, keine vollendete, sondern nur versuchte Geldwäsche, wenn es sich bei den Abnehmern in Wahrheit um die Polizei handelt (keine konkrete Gefährdung des Auffindens);

schon eine Zusage der Unterstützung kann den Tatbestand des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB erfüllen

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet über die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • uni-leipzig.de , S. 31 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 436
  • NStZ 1999, 83
  • JR 1999, 471
  • StV 1999, 94
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05  

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Im Fall der Strafbarkeit nach § 261 Abs. 1 StGB in der Tatalternative der Gefährdung des Auffindens hat er festgestellt, dass, soweit neben Geldwäsche auch Hehlerei im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB in Betracht komme, der revidierende Angeklagte durch eine Nichtanwendung dieser Vorschrift (jedenfalls) nicht beschwert sei (vgl. BGH NStZ 1999, 83, 84).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04  

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Von einer Gefährdung der Sicherstellung ist auszugehen, wenn - wie hier durch das Handeln des Angeklagten - der tatsächliche Zugriff auf den Gegenstand konkret erschwert ist (vgl. BGH NJW 1999, 436).
  • OLG Hamm, 31.07.2003 - 3 Ss 388/03  

    Geldwäsche; Umfang der Feststellungen; Vorsatz

    Erforderlich ist in objektiver Hinsicht das Herbeiführen einer konkreten Gefährdung der Herkunftsermittlung oder des Auffindens ( BGH StV 1999, 94, 95).
mehr
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99  

    Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose

    Nach dem Urteil des Senats vom 8. Oktober 1998 - 1 StR 356/98 - ist der Angeklagte K. der versuchten Geldwäsche im Fall Z. schuldig ( NStZ 1999, 83 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 3 Ss 100/08  

    Straflosigkeit der Weiterleitung durch "Phishing" erlangter Geldbeträge ohne

    Die Tathandlung muss dazu führen, dass der tatsächliche Zugriff auf den Gegenstand konkret erschwert wird (vgl. BGH wistra 1999, 24; OLG Hamm wistra 2004, 73, 74; Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 261 Rdnr. 7).
  • LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08  

    Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens;

    Der objektive Tatbestand der Geldwäsche ist bereits verwirklicht, wenn der Zugriff der Strafverfolgungsorgane auf aus Straftaten herrührende Gegenstände erschwert wird (vgl. BGH NJW 1999, 436f.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht