Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77 |
Offenbarungseid
Rechtsanwaltsverschulden, §§ 823, 824 BGB, eingeschränkter Deliktsschutz im Rechtspflegeverfahren, 'Recht auf Irrtum'
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
§ 823 BGB; §§ 807, 915 ZPO
Unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen durch Anwalt des Gläubigers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der Zwangsvollstreckung nach Tilgung der Schuld; Abnahme der eidesstattlichen Versicherung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 74, 9
- NJW 1979, 1351
- MDR 1979, 659
- WM 1979, 553
- VersR 1979, 544
- DB 1979, 1271
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02
Verfahrensrecht - Sittenwidrige Schädigung durch unrechtmäßigen Prozess
Das Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege kann lediglich in Ausnahmefällen eine Haftung begründen, wenn es sittenwidrig ist und mit (bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. Senatsurteile BGHZ 36, 18, 20 ff.; 74, 9, 13 ff.; 118, 201, 206; vgl. auch BGHZ 95, 10, 18 ff.).Der dadurch entstehende Freiraum kommt nicht nur der Partei, sondern in gleichem Maße dem sie vertretenden Anwalt (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 9, 15 f.) und ebenso einem Konkursverwalter als Partei kraft Amtes zu.
Allerdings besteht ein solches "Recht auf Irrtum" eines Klägers nicht uneingeschränkt, sondern bedarf der wertenden Begrenzung (BGHZ 74, 9, 17).
- OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 29/01
Bauvertrag
Denn liest man diese Entscheidung genau, ist der Bundesgerichtshof dort keinesfalls von der in der früheren Entscheidung BGHZ 74, 9 ff. vertretenen Auffassung abgerückt, wonach der Rechtsschutzbegehrende seinem Gegner nicht außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nach dem sachlichen Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haftet (BGHZ 74, 15 - dort ausdrücklich ausgenommen der Sonderbereich der gewerblichen Schutzrechtsverwarnung).Vielmehr hat der BGH in der späteren Entscheidung BGHZ 95, 10 ff. genau diesen Grundsatz der vorangegangenen Entscheidung BGHZ 74, 9 ff. wiederholt (BGHZ 95, 19).
"Der Senat bejaht dem gegenüber auch hier die Anwendbarkeit der in BGHZ 74, 9 dargestellten Grundsätze.".
Auch in einer noch späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich an dem in BGHZ 74, 9 f. aufgestellten Grundsatz festgehalten, wonach der Rechtsschutzsuchende nicht nach sachlichem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage hafte (BGHZ 118, 201, 206 unter ausdrücklichem Hinweis auf die früheren Senatsentscheidungen BGHZ 74, 9, 14 f., 36, 18, 20 f. sowie schließlich BGHZ 95, 10, 19).
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Bauträger - Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, das ist dem Berufungsgericht zuzugeben, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 36, 18, 20 f. ; 74, 9, 15 f. ; 95, 10, 18 ff. ; 118, 201, 206 ; 148, 175, 181 f. ; 154, 269, 271 ff. ; 164, 1, 6 ;… BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148) noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ;… BGH, Urt. v. 20. März 1979, VI ZR 30/77, NJW 1980, 189, 190, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt;… Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033;… Senat, Urt. v. 12. November 2004, V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316;… BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO;… vgl. auch Zeiss, NJW 1967, 703, 706 f., a.A. Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung, 1985, S. 99 ff.;… Haertlein, Exekutionsintervention und Haftung, 2008, S. 352 ff.; Kaiser NJW 2008, 1709, 1710 f.).Ein dadurch nicht abgedeckter Schaden ist damit auch materiellrechtlich nicht ersatzfähig (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ; BGHZ 74, 9, 15 ; 118, 201, 206) .
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Wo dies allerdings nicht der Fall ist, muß es beim uneingeschränkten Rechtsgüterschutz verbleiben, den § 823 Abs. 1 und § 826 BGB gewähren (…vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1994 - VI ZR 74/94, NJW 1995, 397; s.a. BGHZ 74, 9, 16; BGHZ 118, 201, 206; BGHZ 154, 269, 271 f.;… BGH, Urt. v. 11.11.2003 - VI ZR 371/02, NJW 2004, 446, 447). - BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Kaufrecht - Schadensersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen?
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wie die Revision zu Recht geltend macht, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 74, 9, 16; 95, 10, 18 f.; 118, 201, 206; 154, 269, 271 f.; 164, 1, 6) noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben und damit eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (BGHZ 20, 169, 172; BGH, Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 30/77, WM 1979, 1288 = NJW 1980, 189, unter I 2, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315 unter II 2). - AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Es ist anerkannt, dass derjenige, der sich eines staatlichen, gesetzlich geregelten Verfahrens zur Durchsetzung seiner Ansprüche oder berechtigten Interessen bedient, von Ausnahmefällen abgesehen, grundsätzlich nicht rechtswidrig handelt und dass dies auch dann gilt, wenn sich das Begehren nachträglich als sachlich nicht gerechtfertigt erweist und dem anderen Teil Nachteile entstanden sind (vgl. BGH, Urt.v. 13.3.1979, BGHZ 74, S. 9, 14;… Urt.v. 23.5.85, NJW 1985, S. 1959, 1961).Im Übrigen findet selbst die Berufung auf das Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens schon dort eine Grenze, wo eine Behinderung der prozessualen Entschluss- und Handlungsfreiheit durch ein Haftungsrisiko nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (BGH, Urt.v. 13.3.1979, NJW 1979, S. 1351, 1353).
Diese Grenze wäre dann überschritten, wenn der Schädiger das Ansinnen, einem leicht zu überprüfenden Hinweis auf die fehlende Berechtigung seiner Forderung nachzugehen, zurückweist (so BGH, Urt.v. 13.3.1979, a.a.O.).
- BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02
Verfahrensrecht - Schadensersatz wegen falscher Einwendungen vor Gericht
Grundsätzlich haftet der jeweilige Kläger seinem Gegner daher außerhalb der schon im Verfahrensrecht vorgesehenen Sanktionen nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage (vgl. Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 f.; 74, 9, 13 ff.; 118, 201, 206 und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - VersR 2003, 653, 654; vgl. noch BGHZ 95, 10, 18 ff.).Wo dies allerdings nicht der Fall ist, bleibt es beim uneingeschränkten Rechtsgüterschutz, den die §§ 823 Abs. 1, 826 BGB gewähren (vgl. Senatsurteile BGHZ 74, 9, 15 f.; 118, 201, 206 …und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - aaO).
Hiernach ist ein Kläger grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Klageerhebung sorgfältig in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die sachliche Berechtigung seines Begehrens zu prüfen oder gar seine Interessen gegen die des Beklagten abzuwägen (vgl. BVerfGE 74, 257, 259 ff.; Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 f.; 74, 9, 15, 17 …und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - aaO).
- LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
Beweis der Urheberschaft eines Fotos
Ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist zu verneinen, sofern lediglich ein gesetzlich geregeltes Verfahren (hier: einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß §§ 935 ff, 916 ff. ZPO) in Gang gesetzt und betrieben wird und die betreibende Person dabei einer fahrlässigen Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage unterlegen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1351, 1352 - Insolvenzverfahren.Dieser Anspruch scheitert an der fehlenden unmittelbaren Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs als solchen und damit an der fehlenden Betriebsbezogenheit des Eingriffs: Letztere ist nämlich zu verneinen, sofern lediglich ein gesetzlich geregeltes Verfahren (wie hier das einstweilige Verfügungsverfahren gem. §§ 935 ff., 916 ff. ZPO) in Gang gesetzt und betrieben wird und die betreibende Person dabei einer fahrlässigen Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage unterliegt (vgl. BGH NJW 1979, 1351, 1352 für das Insolvenzverfahren; Sprau in Palandt, a.a.O., § 823 Rn. 128).
Das Verfahrensrecht sieht dabei selbst genügende Korrektive vorliegend insbesondere den verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch gem. § 945 ZPO vor, so dass es gerade keines Rückgriffs auf eine deliktische Haftung bedarf (vgl. BGH NJW 1979, 1351, 1352).
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger …
b) Jedenfalls bei nur leicht fahrlässiger Verkennung der Rechtslage haftet der Widerspruchskläger auch nicht nach § 823 Abs. 1 BGB für den dem Vollstreckungsgläubiger infolge der Einstellung entstandenen Schaden (Fortführung von BGHZ 74, 9 ).«.An diesen Grundsätzen hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 74, 9, 13 f. mit folgender Maßgabe festgehalten: Die Einleitung und Durchführung eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege schließt auch abgesehen von den Fällen des § 826 BGB den Vorwurf der Rechtswidrigkeit nicht schlechthin aus.
Der Senat bejaht demgegenüber auch hier die Anwendbarkeit der in BGHZ 74, 9 dargestellten Grundsätze.
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
1. Für die einfachrechtliche Beurteilung der Frage, inwieweit durch das Ingangsetzen und Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege eine unerlaubte Handlung begangen werden kann, wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertreten, ein subjektiv redliches Verhalten in einem gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahren indiziere jedenfalls nicht schon durch die Beeinträchtigung von in § 823 BGB geschützten Rechtsgütern gleichzeitig seine Rechtswidrigkeit (BGHZ 74, 9 [14]).Die hierdurch dem Kläger erwachsenen Rechtsanwaltskosten gehörten zu den typischen, ersatzlos hinzunehmenden Folgen einer formal berechtigten Einleitung und Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (vgl. BGHZ 74, 9 [15]).
- BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
- BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98
Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08
Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später …
- OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05
Immobilien - Befugnisse des Zwangsverwalters
- BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
- BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93
Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages …
- BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03
Immobilien - Ungerechtfertigte Löschung aus Grundbuch
- LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96
- OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 182/94
Keine Haftung des Bürgers für falsche Rechtsauffassung
- OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 46/02
Zivilrechtliche Ansprüche des Hehlers gegen den Veräußerer von Diebesgut
- BGH, 30.10.1984 - VI ZR 25/83
Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners
- OLG Koblenz, 17.01.2003 - 5 U 46/02
Wissentlich Diebesgut gekauft - Kein Schadensersatz bei Rückgabe
- BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94
Tragweite des Verbots der Vertiefung des Nachbargrundstücks
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
- OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05
Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von …
- OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06
psychischer Gesundheitsschaden
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung innerbetrieblicher Verhältnisse
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86
Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82
Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …
- LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06
Haftung einer Bildagentur
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 167/05
Geltendmachung unberechtigter Ansprüche als Vertragsverletzung
- OLG Düsseldorf, 08.04.2008 - 24 U 186/06
Notarrecht - Haftung wegen schuldhaften Gebrauchs eines Vollstreckungstitels
- OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 15 U 100/97
Haftung des Konkursverwalters für die Kosten eines verlorenen Aktivprozesses
- OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens; …
- OLG Koblenz, 23.05.2002 - 5 U 1620/01
Ansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber dem zivilrechtlich nicht …
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten II
- OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 4 U 2/09
Örtliche Zuständigkeit für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2004 - 15 U 100/97
Bauvertrag - Baugeldpfändung durch Insolvenzverwalter?
- BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79
Abfindungsvertrag mit einer »Bürgerinitiative«
- LG Düsseldorf, 11.07.2007 - 12 O 397/06
- LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08
Haftung des Betreibers einer Internet-Seite für …
- OLG Düsseldorf, 25.03.1998 - 11 U 58/97
- KG, 29.04.1993 - 12 U 2629/92
Zur Haftung für einen Motorradsturz und zur Schätzung der Schadenshöhe bei …
