Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60   

Opel Kapitän

§ 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

§ 222 StGB;

§ 142 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unterlassene Hilfeleistung durch den Arzt?

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 14, 213
  • NJW 1960, 1261



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99  

    Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des

    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381).

    Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201).

  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61  
    In seiner Entscheidung BGHSt 14, 213 (216) hat der beschließende Senat dazu ausgeführt, Art und Zeitpunkt der Hilfeleistungspflicht bestimmten sich nach dem Sittengesetz, ohne Rücksicht auf die Anschauung des Verpflichteten.

    Die tatbestandsmäßige Verletzung dieser Pflicht entfällt nicht deshalb, weil dem Verunglückten bei Ankunft am Unglücksort tatsächlich nicht mehr hätte geholfen werden können; denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u. a. BGHSt 11, 353, 356; 14, 213, 216; BGH JR 1956, 347; BGH VRS 12, 197, 198).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84  

    Teilnahme am Suizid

    Das ist in der Rechtspr. desBGH anerkannt (vgl. BGHSt 14, 213, 216; JR 1956, 347, 348..).
mehr
  • AG Berlin-Tiergarten, 02.03.1990 - (255a) 52 Js 889/89  
    Für die Bejahung des Vorliegens eines Unglücksfalles gemäß § 323c StGB ist jedoch stets erforderlich, daß eine Krisensituation gegeben ist, die die Gefahr der Verschlechterung des bisherigen Zustandes besorgen läßt, wobei auch die Vermehrung bzw. Verlängerung von Schmerzen ausreicht (BGHSt 14, 213, 216 f.; S/S-Cramer § 323c Rn 9; Vermander Unterlassene Hilfeleistung im Rahmen des § 330c StGB, 1969, S. 52; Kruzer JR 1984, 294, 295).

    Vielmehr soll der Hilfspflichtige den Verunglückten auch dann unterstützen, wenn allein aus der Sicht ex ante zum Zeitpunkt des von Rechts wegen gebotenen Eingriffs die Möglichkeit der Rettung oder Schmerzlinderung besteht (BGHSt 14, 213, 216; BGH NStZ 1985, 409 f.; Lackner § 323c Anm. 3).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99  

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Regelmäßig schließt nur der sofortige Tod des Opfers die Erforderlichkeit der Hilfeleistung aus (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, insoweit in NStZ 1984, 328 nicht abgedruckt; BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203).
  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65  
    Denn damit überließ er die Patientin weiter ihrem ungewissen Schicksal (BGHSt 14, 213, 216).
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