Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
07.05.1991
Aktenzeichen
VI ZR 259/90
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PA-Anlage

keine Ansprüche des nichtberechtigten Besitzers, dem durch verbotene Eigenmacht der Besitz entzogen wurde, auf Ersatz des Nutzungsschadens aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 858, 861 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 288 StGB, § 1007 Abs. 3 BGB (Schutzzweckgesichtspunkte);

§ 288 StGB, kein "Veräußern", wenn der Vollstreckungsschuldner einen Herausgabeanspruch eines Dritten erfüllt ("kongruente Deckung")

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Fundstellen
BGHZ 114, 305
NJW 1991, 2420
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