Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1982 - VI ZR 77/81 |
Parallelnarkosen
§ 823 Abs. 1, § 276 BGB, Einsatz eines Anfängerarztes durch Fachanästhesisten, Eigenverantwortung des Fachanästhesisten gegenüber der Krankenhausorganisation;
Haftung des selbstliquidierenden Chefarzt, §§ 611, 278, § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, (nicht) §§ 31, 831 BGB;
§ 87a BBG, Übergang auch vertraglicher Ansprüche
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung für die Folgen eines Narkosezwischenfalls; Verweisung des selbstliquidierenden beamteten Arztes auf anderweitige Ersatzmöglichkeiten; Gesetzlicher Übergang vertraglicher Ersatzansprüche
Kurzfassungen/Presse
- rechtinco.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 85, 393
- NJW 1983, 1374
- MDR 1983, 299
- VersR 1983, 244
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91
Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer …
a) Für den stationären Behandlungsbereich hat der erkennende Senat allerdings entschieden, daß der beamtete Krankenhausarzt, sogar wenn er selbst liquidationsberechtigt ist, für Behandlungsfehler deliktisch nur nach § 839 BGB haftet und sich damit auf das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann (BGHZ 85, 393 ; 89, 263, 274; 95, 63, 67; Senatsurteile vom 24. Juni 1986 - VI ZR 202/85 - VersR 1986, 1206 = AHRS 0510/6 und vom 19. März 1991 - VI ZR 199/90 - VersR 1991, 779).b) Demgegenüber hat es der erkennende Senat bisher ausdrücklich offen gelassen, ob auch bei einer ambulanten Behandlung durch einen selbst liquidierenden beamteten Arzt das Verweisungsprivileg gilt (BGHZ 85, 393, 399).
Zwar kann ein beamteter Arzt auch dann, wenn das Eigenliquidationsrecht als private Nebentätigkeit ausgestaltet ist, aus seiner beamtenrechtlichen Dienststellung heraus tätig werden (vgl. BVerfGE 52, 7, 1 ff = NJW 1980, 1327, 1328), wie dies der erkennende Senat bei der stationären Behandlung von Patienten durch selbst liquidierende beamtete Ärzte angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1982 - VI ZR 77/81 - VersR 1983, 244, 246 f. = AHRS 0510/3; insoweit nicht in BGHZ 85, 393 ; vgl. dazu Anmerkung Steffen in LM § 839 (A) BGB Nr. 44).
- BGH, 24.06.1986 - VI ZR 202/85
Haftung des selbstliquidierenden beamteten Krankenhausarztes; Tierhalterhaftung …
»a) Es wird daran festgehalten, daß der selbstliquidierende beamtete Krankenhausarzt für Schäden aus Versäumnissen einer stationären Behandlung deliktisch nach § 839 BGB haftet und sich auf das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann (Bestätigung von BGHZ 85, 393 ).Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des erkennenden Senates, nach der der selbstliquidierende beamtete Chefarzt auch einen Privatpatienten nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auf anderweitige Ersatzmöglichkeiten verweisen kann (BGHZ 85, 393, 395 ff.), äußert aber Bedenken gegen diese Ansicht und hat u.a. deswegen die Revision zugelassen.
Das hat der erkennende Senat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 30. November 1983 - VI ZR 77/81 - (BGHZ 85, 393 ff.) im einzelnen ausgeführt und begründet.
- BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Das gilt um so mehr als die Klägerin ihre Ansprüche zum Teil auch auf Vertrag (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - VersR 1998, 726, zum Abdruck in BGHZ 138, 91 bestimmt) gestützt hat und in diesem Fall eine Verweisungsmöglichkeit nicht gegeben wäre (vgl. BGHZ 121, 107, 115; Senatsurteile vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87 - VersR 1989, 145, 146, insoweit nicht in BGHZ 105, 45 ff.; vom 30. November 1982 - VI ZR 77/81 - VersR 1983, 244, 246, insoweit nicht in BGHZ 85, 393 ff.).
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils
a) Verfehlt ist bereits der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, indem es einerseits eine Verantwortlichkeit der beklagten Universitätsklinik für das Verschulden ihres beamteten Chefarztes nach Art. 34 GG angenommen hat, andererseits aber im Folgesatz von einem Verweisungsprivileg des Beklagten zu 2 nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB spricht, was bei einer Haftungsüberleitung im Sinne des Art. 34 GG gerade nicht erforderlich wäre (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 393, 395 ff.; 89, 263, 273).Da das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, daß das Behandlungsverhältnis mit dem Kläger (ausnahmsweise) öffentlich-rechtlich ausgestaltet war, ist revisionsrechtlich zu Gunsten des Klägers zu unterstellen, daß es - wie dies regelmäßig der Fall ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 85, 393, 395;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., A Rdn. 22) - dem privatrechtlichen Bereich zuzuordnen ist.
- BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82
Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten …
d) Der selbstliquidierende beamtete Arzt kann sich auf das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann berufen, wenn sein Patient die Schädigung, für die er einzustehen hat, nach Verlegung aus der Abteilung des Arztes in einer anderen Abteilung des Krankenhauses erleidet (Ergänzung von BGHZ 85, 393 ).Insoweit wird auf das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1982 - VI ZR 77/81 = BGHZ 85, 393 Bezug genommen.
- OLG Köln, 23.10.2002 - 5 U 4/02
Alleinige Haftung des die Ambulanz betreibenden Chefarztes
Dies entspricht für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 85, 393, 395 ff.; BGH NJW 1988, 2946; BGHZ 121, 107, 115).Lediglich bei einem sog. gespaltenen Arzt-Krankenhausvertrag, bei dem der selbstliquidierende Arzt allein Vertragspartner des Patienten wird, er weder als Organ noch als Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers anzusehen ist (BGH NJW 1975, 1463, 1465; BGHZ 85, 393, 397), entfällt die Verweisungsmöglichkeit auf den Krankenhausträger.
- OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für …
Als übergangsfähig im Sinne dieser Vorschrift gelten aber auch vertragliche Ersatzansprüche, wenn sie der Verletzung von Pflichten entspringen, die - wie hier die Verpflichtung der Beklagten zu 3), Badegäste vor Gesundheitsschäden zu bewahren - dem Vertragsschuldner im außervertraglichen Bereich kraft Gesetzes nicht geringer aufgegeben sind (BGH NJW 1983, 1374 (1377);… Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., Vorbem v § 249, Rd. 151 m.w.N.). - BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Es kommt deshalb zu dem Ergebnis, die beklagten Anästhesieärzte, beide Beamte, die für die Schäden des Klägers einzustehen hätten (vgl. dazu das erste Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 30. November 1982 - VI ZR 77/81 - BGHZ 85, 393 ff = NJW 1983, 1347 ff = VersR 1983, 244 ff) könnten die Kläger nicht nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB an den Krankenhausträger verweisen, weil sie von diesem nicht "auf andere Weise Ersatz verlangen" könnten. - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87
Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; …
- BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92
Intubationsnarkose durch Assistentarzt
Diese Unterschiede zwischen Operation und Narkoseführung sind letztlich auch der Grund dafür, daß der Senat es wiederholt nicht schon für prinzipiell unzulässig gehalten hat, wenn zwischen einem noch unerfahrenen Anästhesisten und dem in einem benachbarten Operationssaal tätigen Fachanästhesisten lediglich Blick- und/oder wenigstens Rufkontakt bestanden hat (Urt. v. 30. November 1982 - VI ZR 77/81 - VersR 1983, 244, 245 = AHRS 3010/17 - insoweit nicht in BGHZ 85, 393 ;… OLG Zweibrücken mit NA-Beschluß des Senats = aaO). - OLG Hamm, 23.10.2006 - 3 U 141/06
Kein Schadensersatzanspruch wegen Nichtübernahme eines Notfallpatienten
- OLG Koblenz, 09.04.2010 - 5 U 154/10
Persönliche Haftung von Sanitätsoffizieren der Bundeswehr bei Behandlung von …
- OLG Köln, 09.11.1988 - 27 U 77/88
- OLG Nürnberg, 03.08.1994 - 4 U 752/94
Honoraranspruch eines Arztes
- OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 92/94
HIV-Infektion durch Injektion von Blutgerinnungsmitteln
- OLG Köln, 30.11.1994 - 13 U 110/94
Keine Einstandspflicht des selbstliquidierenden beamteten Chefarztes
- OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 8 U 170/97
- OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 85/91
Arztpflichten, Hebammenpflichten, Nabelschnurumschlingung, Schnittentbindung, …
- LG Tübingen, 24.06.1992 - 7 O 1/91
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