Rechtsprechung
| BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94 |
Parklücke II
§ 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12 Abs. 5 StVO), Einschränkung der Notwehrbefugnis bei grobem Mißverhältnis;
§ 335 StPO, die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (§ 313 StPO)
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Notwehr gegen Parklückereservierung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Ein Kraftfahrer ist zur Notwehr berechtigt, wenn er auf öffentlichem Verkehrsgrund von einem Fußgänger, der die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, am Einfahren in eine Parklücke gehindert wird
- gdp-borken.de (Kurzinformation)
Streit um die Parklücke
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Darf man als Fußgänger einen Parkplatz freihalten?
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 2646
- NZV 1995, 327
- VersR 1995, 810
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97
Zur Frage, in welchen Fällen das Zufahren mit einem Pkw auf eine eine Parklücke …
Da der Senat bereits die Voraussetzungen der Nötigung wegen fehlender Verwerflichkeit nach § 240 II StGB verneint, kommt es nicht darauf an, daß der Angekl. auch ein Notwehrrecht zugestanden hat, das sie nicht überschritten und nicht rechtsmißbräuchlich ausgeübt hat (vgl. BayObLG, NJW 1993, 824; 1995, 2646 = NZV 1995, 327).1 St 385/61">NJW 1961, 2074f.: Der Autofahrer war sofort forsch auf die Zeugin losgefahren, die unter Hilfeschreien sich halb über die Motorhaube des Mercedes legen mußte, um nicht überfahren zu werden; OLG Hamm, NJW 1970, 2074f.: Ein Autofahrer hatte als erster die Parklücke erreicht, deshalb durfte ihn sein in der Parklücke stehender Beifahrer einweisen; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1978, Nr. 68: Die Zeugin erlitt infolge des zweimaligen Zufahrens des Angekl. schmerzhafte Prellungen an beiden Beinen; BayObLG, NJW 1995, 2646 = NZV 1995, 327: Der Autofahrer stieß mit der Stoßstange seines Pkw derart gegen das Schienbein der Person in der Parklücke, daß diese stürzte und Prellungen erlitt.
