Rechtsprechung
| BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67 |
Parlamentarisches Regierungssystem Schleswig-Holstein
Keine Neuwahl des Ministerpräsidenten, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Parlamentarisches Regierungssystem
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Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats i.S. von Art. 28 Abs. 1 GG
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 27, 44
- DÖV 1969, 633
- DVBl 1969, 735
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Im Urteil vom 22. Juli 1969 (BVerfGE 27, 44 [51]) hat das Gericht die Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion in sinngemäßer Anwendung des § 64 Abs. 1 BVerfGG aus einer landesverfassungsrechtlichen Bestimmung hergeleitet, wonach der Ministerpräsident vom Landtag ohne Aussprache gewählt wird.Soweit den Ausführungen dort entnommen werden könnte, daß Fraktionen im Bundestag eigene Rechte im Verfassungsstreit nicht geltend machen können, hält der Senat daran nicht fest (vgl. bereits BVerfGE 27, 44 [51]; 68, 1 [77]).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG, der sinngemäß auch für Organstreitigkeiten innerhalb eines Landes gilt (vgl. BVerfGE 27, 44 ; 60, 53 ), ist ein Antrag im Organstreitverfahren zulässig, wenn der Antragsteller geltend machen kann, dass er durch eine Maßnahme oder eine Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch die Verfassung übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.Die Antragstellerin ist auch im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 27, 44 ; 60, 53 ) antragsbefugt.
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Das Grundgesetz fordert nur eine gewisse Übereinstimmung der Bundesverfassung und der Landesverfassungen (BVerfGE 9, 268 [279]; 24, 367 [390]; 27, 44 [56]), die in Art. 28 Abs. 1 und 2 GG wie folgt umschrieben wird: "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
Die von Art. 28 Abs. 1 GG geforderte Homogenität wird als Übereinstimmung wesentlicher Merkmale zweier Vergleichsobjekte verstanden (Löwer, in: v. Münch/Kunig [Hrsg.]), GGK II, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rn. 6; Maunz, in: Isensee/Kirchhof [Hrsg.], Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 95 Rn. 1), die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder als Konformität noch als Uniformität interpretiert werden darf (BVerfGE 27, 44, 56); aus neuerer Zeit BVerfGE 90, 60, (85).Den Ländern wird durch Art. 28 Abs. 1 GG lediglich die Beachtung bestimmter Grundsätze vorgeschrieben (BVerfGE 27, 44, 56; 41, 88, 119;… Löwer a.a.O., Art. 28 Rn. 15).
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
Ob Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG über das Prinzip der Gewaltenteilung (BVerfGE 9, 268 [279]; 27, 44 [56]), hinaus die Länder auch an Grundsätze bindet, die vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelt worden sind, braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden. - BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89
Ausländerwahlrecht I
Es will weder Konformität noch Uniformität herbeiführen, sondern lediglich ein gewisses Maß an Homogenität vorgeben (vgl. BVerfGE 9, 268 Z279]; 24, 367 [390]; 27, 44 [56]; 36, 342 [360]; 41, 88 [116]; st. Rspr.). - BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
a) Die Antragsbefugnis ist entsprechend § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 27, 44 ; 60, 53 ) gegeben, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte der Antragstellerin, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch das beanstandete gesetzgeberische Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ). - VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit …
Erst beide Elemente zusammen, die Verfassungsurkunde und die in sie hineinwirkenden Bestimmungen der Bundesverfassung, machen die Verfassung des Gliedstaates aus (BVerfGE 1, 208 ; 27, 44 ; 66, 107 ). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Für Organstreitigkeiten innerhalb eines Landes gilt diese Regelung nicht unmittelbar, sie ist aber sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 27, 44 - stRspr); letzteres wird damit begründet, dass das Erfordernis, eine Verletzung oder Gefährdung verfassungsrechtlich geschützter Rechte des Antragstellers durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners geltend zu machen, sich "notwendig aus dem Wesen des Verfassungsstreits" ergebe (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 60, 53 ). - BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
Deshalb ist es grundsätzlich von Verfassungs wegen erlaubt, das Wahlvorschlagsrecht auf die Fraktionen zu beschränken (vgl. BVerfGE 27, 44 [51 f.]). - BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
- StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
Antragsbefugnis; Organstreitverfahren; Untersuchungsausschuss
- StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569
Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91
- VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
- VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02
Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der …
- StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533
- StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947
- StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99
Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen
