Rechtsprechung
| BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 |
Parteienfinanzierung I
Art. 21 GG;
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, Art. 110 GG, Normenkontrolle des Bundeshaushaltsgesetzes
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Parteienfinanzierung I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
Besprechungen u.ä.
- zaoerv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Finanzierung politischer Parteien (Dimitris Tsatsos; ZaöRV 26/1966, S. 371-389)
Verfahrensgang
- BVerfG, 25.03.1966 - 2 BvF 1/65
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 20, 56
- NJW 1966, 1499
Wird zitiert von ... (188)
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
c) Auf Antrag der Regierung des Landes Hessen gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 BVerfGG hat das Bundesverfassungs gericht mit Urteil vom 19. Juli 1966 entschieden (BVerfGE 20, 56):.Doch können den Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken, aus Haushaltsmitteln die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes erstattet werden (BVerfGE 20, 56 [97]).
Zur Begründung führt sie aus: Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ff.) die staatliche Finanzierung politischer Parteien für verfassungswidrig erklärt; den Parteien dürften nur die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes ersetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Wahlkampfkostenerstattung in seinen Urteilen vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ff.; 20, 119 ff.; 20, 134 ff.) grundsätzlich anerkannt.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 [97]) selbst festgestellt, daß seine früheren Ausführungen im Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 ff.) dahin hätten verstanden werden können, daß es verfassungsrechtlich zulässig sei, den Parteien aus Haushaltsmitteln Zuschüsse für ihre gesamte politische Tätigkeit zu bewilligen.
Die von Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG geforderte Transparenz der Parteifinanzierung dient der Sachgerechtigkeit und Offenheit der Wahlentscheidung und kann sich damit auf den Wahlerfolg der einzelnen Parteien auswirken (BVerfGE 20, 56 [106]).
Die Pauschalierung verletzt insbesondere nicht den Grundsatz, daß den Parteien nur die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes erstattet werden dürfen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Der Gesetzgeber konnte bei der Feststellung dieser Kosten auf die Aussagen zurückgreifen, welche die Schatzmeister der vier im Bundestag vertretenen Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht haben (vgl. BVerfGE 20, 56 [84 ff.]).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 [117/118]) des näheren ausgeführt, daß auf der einen Seite nur Parteien, die am Wahlkampf teilgenommen haben, an den staatlichen Geldleistungen teilhaben können, daß aber auf der anderen Seite grundsätzlich alle Parteien, die diese Voraussetzungen erfüllen, auf solche Geldleistungen Anspruch haben.
Der Gesetzgeber muß deshalb bei Regelungen im Bereich der politischen Willensbildung beachten, daß ihm auf diesem Gebiete besonders enge Grenzen gezogen sind und ihm jede verschiedene Behandlung der Parteien verfassungskräftig versagt ist, die sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen läßt (BVerfGE 8, 51 [64 f.]; 13, 243 [247]; 14, 121 [133]; 20, 56 [116]).
Indem der Gesetzgeber diese Gefahr bekämpft, wirkt er bei der Erstattung der Wahlkampfkosten zugleich der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und der Parteien entgegen (so BVerfGE 20, 56 [117]).
a) Der Grundsatz der Chancengleichheit, nach dem jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen eröffnet werden soll, gebietet nicht, daß die sich aus der unterschiedlichen Größe und Leistungsfähigkeit und den verschiedenen politischen Zielsetzungen der Parteien ergebenden Unterschiede durch staatliche Maßnahmen ausgeglichen werden (BVerfGE 8, 51 [67]; 14, 121 [134]; 20, 56 [118]).
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 ist es verfassungswidrig, den politischen Parteien von Staats wegen finanzielle Zuschüsse zu gewähren, die nicht der Deckung von Wahlkampfkosten dienen (BVerfGE 20, 56 [97]).
Daher kann man auch die Wahlkampfkosten von den Kosten für die allgemeine Parteiorganisation unterscheiden (BVerfGE 20, 56 [114]).
Denn Art. 21 Abs. 1 hat unmittelbar in Satz 4 und mittelbar in Satz 1 und 3 die finanziellen Verhältnisse der Parteien als möglichen Gegenstand einer näheren Regelung nach Abs. 3 zugelassen (BVerfGE 20, 56 [115]).
Der Wähler soll über die Kräfte unterrichtet werden, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluß zu nehmen suchen (BVerfGE 20, 56 [106]).
Dadurch werden die Par teien jedoch weder der staatlichen Vorsorge überantwortet noch wird der offene freiheitlich-demokratische Meinungs- und Willensbildungsprozeß beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 20, 56 [102]).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Damit die Offenheit des politischen Prozesses nicht beeinträchtigt und die Rückbindung der Parteiführungen an ihre gesellschaftliche Basis erhalten bleibe, dürfe der Finanzbedarf der politischen Parteien nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden (BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85]).Das wäre mit der Funktion und der Stellung der politischen Parteien, wie Art. 21 GG sie umschreibt, nicht vereinbar (BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85, 92]).
Dies nimmt das Grundgesetz als eine geläufige Form tatsächlicher politischer Interessenwahrnehmung hin (BVerfGE 20, 56 [105]).
Im übrigen überläßt es das Grundgesetz der Verantwortung der Parteien, einem auf sie eindringenden sachwidrigen Druck zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105]; 52, 63 [86 f.]; sowie jetzt § 25 Abs. 1 Nr. 6 PartG).
Dies erfordert nicht nur einen von Zwang und unzulässigem Druck freibleibenden Akt der Stimmabgabe, sondern ebensosehr, daß die Wähler ihr Urteil in einem freien, offenen Prozeß der Meinungsbildung gewinnen und fällen können (vgl. BVerfGE 20, 56 [97]).
Unbeschadet dieser im Grundgesetz normierten und in § 1 PartG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umschriebenen verfassungsrechtlichen Stellung der politischen Parteien sind diese jedoch keine Staatsorgane, sondern Gruppierungen, die sich im offenen Mehrparteiensystem frei bilden, aus eigener Kraft entwickeln und im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (vgl. BVerfGE 20, 56 [101 f.]; 52, 63 [85]).
Es nimmt prinzipiell die Risiken in Kauf, die darin liegen, daß es die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger anvertraut (BVerfGE 20, 56 [102 f.]; 52, 63 [85 f.].
Ist nach alledem der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, so ist er andererseits an deren finanzieller Förderung auch nicht gehindert, sofern hierdurch die politischen Parteien nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden, und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 20, 56 [99, 102]).
Wenn der Gesetzgeber diese Gefahr bekämpft, wirkt er zugleich der Gefahr einer übermäßigen Aufsplitterung der Stimmen und der Parteien entgegen (vgl. BVerfGE 20, 56 [117]; 24, 300 [341 ff.]).
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, den Parteien die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes von Staats wegen zu erstatten (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 24, 300 [306]; 41, 399 [414]).
Sieht der Gesetzgeber eine Erstattung von Wahlkampfkosten vor, so muß er bei seiner Regelung sowohl den Grundsatz der Chancengleichheit wie den Grundsatz der Staatsfreiheit der politischen Parteien beachten (BVerfGE 20, 56 [116]; 52, 63 [88]).
Der Gesetzgeber muß sich um einen objektiven Maßstab bemühen (BVerfGE 20, 56 [115 f.]; ständige Rechtsprechung).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verbietet eine völlige oder vorwiegende Deckung des Finanzbedarfs der Parteien aus öffentlichen Mitteln (vgl. BVerfGE 20, 56 [102]; 52, 63 [85]).
Art. 21 GG hat an der überkommenen Struktur der Parteien als frei konkurrierender und aus eigener Kraft wirkender Gruppen nichts ändern wollen (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 20, 56 [107 ff.]); er verwehrt eine völlige oder vorwiegende Deckung des Finanzbedarfs der politischen Parteien durch Haushaltsmittel.
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
Sie werden in Art. 21 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich notwendig für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und stehen im Rang verfassungsrechtlicher Institutionen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 20, 56 ; 73, 40 ).Politische Parteien sind Mittler zwischen dem Bürger und den Staatsorganen, durch die der Wille der Bürger auch zwischen den Wahlgängen verwirklicht werden kann (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ).
a) Der Grundgesetzgeber hat sich dadurch, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung geschaffen hat, für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes entschieden (BVerfGE 20, 56 ).
Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußert sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 20, 56 ).
Sie wirken auch auf die Bildung des Staatswillens ein (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 5, 85 ; 14, 121 ; 20, 56 ).
In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Die Beziehungen zwischen den Staatsorganen und den politischen Parteien stehen unter dem Verfassungsgebot der grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Art. 21 GG hat die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ).
Gleichwohl gehören die Parteien nicht zu den Staatsorganen (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Die Garantie einer grundsätzlich staatsfreien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen wehrt wegen der verfassungsrechtlich vorgesehenen Tätigkeit der politischen Parteien jede staatlich-institutionelle Verfestigung der Parteien ab und verbietet ihre Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
Zugleich wehrt sie eine Verflechtung der Parteien mit den Verfassungsorganen ab (vgl. BVerfGE 20, 56 ).
a) Überschreiten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre legitimen Aufgaben und erreicht eine nachrichtendienstliche Beobachtung das Ausmaß einer maßgeblichen staatlichen Steuerung des Parteiwillens in seiner Gesamttendenz, so kann es bereits an den Merkmalen einer Partei (vgl. § 2 PartG) fehlen und damit an einem möglichen Antragsgegner eines Verbotsverfahrens, weil Parteien grundsätzlich staatsfreie gesellschaftliche Zusammenschlüsse sind (vgl. hierzu BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß einerseits das Grundgesetz der Zuwendung öffentlicher Mittel an politische Parteien Grenzen setzt und daß andererseits der Staat nicht verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß der Geldbedarf der politischen Parteien befriedigt wird (vgl. BVerfGE 8, 51 [65]; 20, 56 [100, 115]; 41, 399 [414 f.]; 42, 53 [58 f.]).Sie beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in das System der staatlichen Institutionen und Ämter hineinwirken, und zwar insbesondere durch Einflußnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; 14, 121 [133]; 20, 56 [99, 101]; 44, 125 [145 f.]).
Neben ihnen wirken etwa auch Verbände, andere Gruppen und Vereinigungen sowie die Massenmedien auf den Prozeß der Meinungsbildung und Willensbildung ein (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 11, 266 [273]; 20, 56 [114]; 41, 399 [416 f.]).
Es hat die Finanzierung der gesamten Tätigkeit der politischen Parteien über direkte Zuschüsse aus Haushaltsmitteln grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt und insoweit lediglich wegen der besonderen Rolle der politischen Parteien bei der Abhaltung von Wahlen die Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes für zulässig erachtet (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 24, 300 [335 ff.]).
Die Parteien sind keine Staatsorgane, sondern Gruppierungen, die sich im offenen Mehrparteiensystem frei bilden, aus eigener Kraft entwickeln und, gebunden an die Verpflichtungen des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 und 4 GG, im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken (vgl. BVerfGE 20, 56 [110 f.]).
Es nimmt prinzipiell die Risiken in Kauf, die darin liegen, daß es die politische Willensbildung der Urteilskraft und der Aktivität der Bürger anvertraut (BVerfGE 20, 56 [102 f.]).
Der Gefahr, daß anonyme Großspender durch ins Gewicht fallende finanzielle Zuwendungen auf die längerfristige Zielsetzung der begünstigten Partei oder sie berührende inner parteiliche Entscheidungen von Einzelfragen einzuwirken versuchen, um so indirekt mehr oder minder großen Einfluß auf die staatliche Willensbildung zu gewinnen, begegnet das Grundgesetz durch das in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG an die Parteien gerichtete Gebot, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben (BVerfGE 20, 56 [105]; 12, 113 [125]; 5, 85 [232 f.]).
Der Wähler soll über die Herkunft der ins Gewicht fallenden Spenden an politische Parteien korrekt und vollständig unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, daraus seine Schlüsse zu ziehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [106]; 24, 300 [356]).
Im übrigen überläßt das Grundgesetz es grundsätzlich der Verantwortung der Parteien, deren innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muß (Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG; §§ 6 ff. PartG), den sachwidrigen Einfluß finanzkräftiger Interessen vom sachgerechten zu unterscheiden und einem auf sie eindringenden sachwidrigen Druck zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105]).
Das Prinzip der Parteienfreiheit verwehrt insbesondere eine staatlich- institutionelle Verfestigung der Parteien und ihre Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit (BVerfGE 20, 56 [102]).
Dadurch werden die Parteien jedoch weder der staatlichen Vorsorge überantwortet, noch wird der offene freiheitliche demokratische Meinungsprozeß und Willensbildungsprozeß durch sie beeinträchtigt (vgl. dazu BVerfGE 20, 56 [102]; 24, 300 [359 f.]).
Daher verstößt eine als Folge steuerrechtlicher Bestimmungen möglicherweise eintretende unterschiedliche Begünstigung solcher Institutionen einerseits und der politischen Parteien andererseits nicht gegen die Verfassung (BVerfGE 8, 51 [67 f.]; 20, 56 [107]).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Es gilt auch im Bereich der Erstattung von Wahlkampfkosten (vgl. BVerfGE 20, 56 [116]; 24, 300 [339 ff.]).Er verwehrt es dem Gesetzgeber andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 [118] mit Nachweisen).
Sie haben die Voraussetzungen zu schaffen und die für den Wahlvorgang erforderlichen Einrichtungen und Mittel zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Zwar ist es - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfGE 20, 56 [97 ff.], 119 [132]) - mit Art. 21 und 20 Abs. 2 GG nicht vereinbar, daß den Parteien laufende Zuschüsse aus Haushaltsmitteln für ihre gesamte Tätigkeit im Bereich der politischen Meinungs- und Willensbildung gewährt werden.
Da jedoch die Abhaltung von Wahlen eine öffentliche Aufgabe ist und den Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken, bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe von Verfassungs wegen eine entscheidende Rolle zukommt, ist es zulässig, politischen Parteien, die sich an einem Bundestagswahlkampf beteiligt haben, die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes aus Mitteln des Bundeshaushalts zu ersetzen (BVerfGE 20, 56 [113 ff.]; 119 [132]; 24, 300 [306]).
Ob eine solche Er stattung von Wahlkampfkosten vorgesehen werden soll, ist eine verfassungspolitische Frage, deren Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerfGE 20, 56 [115]).
Entschließt er sich dazu, so hat er dabei den Grundsätzen der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit Rechnung zu tragen (BVerfGE 20, 56 [113]).
Sie haben aber kein Mo nopol, die Willensbildung des Volkes vorzuformen und zu beeinflussen (BVerfGE 20, 56 [114]).
Dieser Hinweis geht schon deshalb fehl, weil es nach Art. 21 und Art. 20 Abs. 2 GG unzulässig ist, daß den politischen Parteien von Staats wegen Zuschüsse zu ihrer gesamten Tätigkeit im Bereich der politischen Meinungs- und Willensbildung gewährt werden (BVerfGE 20, 56 [LS 4, S. 113 ff.]).
Laufende Kosten der Parteien für die Unterhaltung ihrer ständigen Organisation und die Kosten der Tätigkeit, die nicht unmittelbar dem Wahlkampf dient, können nicht erstattet werden (BVerfGE 20, 56 [115]).
Wohl kann der Gesetzgeber schon bei der Wahl einer Zersplitterung der Stimmen und der Bildung von Zwergparteien vorbeugen (BVerfGE 20, 56 [117]).
Denn eine solche Maßnahme würde den Effekt verdoppeln, den die 5 vom Hundert-Sperrklausel hat, und einer neuen Partei den Einzug in das Parlament praktisch unmöglich machen (BVerfGE 20, 56 [117]).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 [100 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [287]).Art. 21 GG hat die Parteien zwar als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 [100]; - 73, 40 [85]).
Die Parteien beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in die staatlichen Institutionen hineinwirken, vor allem durch Einflussnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; - 14, 121 [133]; - 20, 56 [99, 101]; - 44, 125 [145 f.]; - 52, 63 [83]; - 107, 339 [358 f.]).
Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 [101]; - 44, 125 [145 f.]; - 47, 130 [140]).
Politisches Programm und Verhalten der Staatsorgane wirken auf die Willensbildung des Volkes ein und sind selbst Gegenstand seiner Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 20, 56 [114]; - 44, 125 [139 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [285]).
- BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Die vom Grundgesetz vorausgesetzte Staatsfreiheit der Parteien erfordert nicht nur die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit vom Staat, sondern auch, daß die Parteien sich ihren Charakter als frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen bewahren (vgl. BVerfGE 20, 56 [101]).Der Wähler soll sich über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluß zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 [356]; s. a. BVerfGE 20, 56 [106]; 52, 63 [86 f.]).
Die Veröffentlichungspflicht sollte zugleich zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (so der Bericht der Parteienrechtskommission, a. a. O., S. 181, sowie unter Berufung darauf BVerfGE 20, 56 [106]).
Letztlich liegt es in der Verantwortung der Parteien selbst, den sachwidrigen Einfluß finanzkräftiger Interessenten vom sachgerechten zu unterscheiden und dem auf sie eindrängenden Druck der Interessenten zu widerstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 [105] in Anlehnung an K. Hesse, VVDStRL 17 [1959], S. 29; ebenso BVerfGE 52, 63 [87]).
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03 Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Art. 21 GG hat die Parteien zwar als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ).
Die Parteien beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in die staatlichen Institutionen hineinwirken, vor allem durch Einflussnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 14, 121 ; 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; 107, 339 ).
Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 47, 130 ).
Politisches Programm und Verhalten der Staatsorgane wirken auf die Willensbildung des Volkes ein und sind selbst Gegenstand seiner Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Absetzbarkeit von Spenden an Wählervereinigungen nicht von der Verfassung geboten
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
"Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert
- BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97
Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge …
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Verfassungsbeschwerden gegen Verbot der "Schockwerbung" erfolgreich
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569
Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 8/04
Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 - Überschreitung der Kreditobergrenze, Erste …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2005 - LVerfG 7/04
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003 - Überschreitung der Kreditobergrenze
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Ungleiche steuerliche Behandlung von Parteien und Wählervereinigungen …
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Klage der SPD gegen Niedersächsisches Mediengesetz erfolgreich
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95
Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen …
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00
Aufwandsentschädigung eines Beamten für Tätigkeit im Beitrittsgebiet ist nicht …
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und …
- BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04
Ämterauflösung und Neubildung
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
- BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05
Bundestagsauflösung III
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Vorgänge um die Sächsische Landesbank verletzen Budgetrecht des Sächsischen …
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783
Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 341/81
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
"Drei-Länder-Quorum" nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz nicht mit dem …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.05.1996 - VerfGH 5/95
- BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
CDU/ CSU teilweise erfolgreich im Verfahren im …
- OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03
Castor; Castortransport; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Wählervereinigungen
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Zensur
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
- BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80
Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Ein einzelnes Bundesministerium kann nicht ermächtigt werden, Leitlinien im Sinne …
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
- BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89
Kommunales Ausländerwahlrecht nicht verfassungsgemäß
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
- BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 15 A 1958/01
Zuwendungen der Gemeinde an Ratsgruppen
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09
Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
- VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01
Grundrechtsfähigkeit einer Landtagsfraktion; Grundrechtsfähigkeit
- StGH Hessen, 26.07.1978 - P.St. 789
- BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98
Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig
- BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66
Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff, …
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkrechtliche Regelungen zu Werbung für ein Volksbegehren verstoßen gegen …
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05
Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Regelungen zur Bestellung von Magistratsmitgliedern
- BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77
Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
VerfG Greifswald: Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen …
- BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94
Politisches Mandat der Studentenschaft
- StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158
Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99
Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern …
- BVerwG, 10.04.2002 - 6 C 22.01
Ablehnung eines Ehrenamts; Berufsrichter; Europawahl; Gewaltentrennung; …
- BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Meinungsäußerungen bzw. …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 9 S 1780/08
Zum Anspruch einer anerkannten Privatschule auf finanzielle Förderung
- BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
- BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90
Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96
Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion bzw. Gruppe eines …
- BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 1208/97
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Nötigung im Zuge einer Protestaktion
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
CDU // Streit gegen Thierse Recht // Zahlung von 41 Millionen Mark abgewiesen
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02
Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 9 S 859/08
Ausgestaltung des Rettungsdienstwesens in Baden-Württemberg - kein Anspruch …
- BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68
Leserbrief
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5684/97
Klagen gegen staatliche Parteienfinanzierung der F.D.P. nur teilweise erfolgreich
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1787/95
- StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633
Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im …
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08
- BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
- BFH, 21.04.1977 - IV R 162/75
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88
Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 8/95
Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5683/97
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00
Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des …
- VG Arnsberg, 27.07.2001 - 12 K 3337/00
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter …
- BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
- StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung - …
- VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86
Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG, …
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch …
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
Abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Vorlagebeschluß Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Wehrpflicht an BVerfG
- VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 2651/00
- VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00
Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit
- VG Göttingen, 10.06.2009 - 1 A 91/08
Anspruch einer politischen Partei auf Kontoeröffnung bei Sparkasse
- OVG Berlin, 25.04.1975 - II B 86.74
Subventionsrecht - staatliche Zuwendungen an Presseunternehmen
- BFH, 12.04.1983 - VIII R 80/79
- VGH Hessen, 06.11.1991 - 6 TG 1967/91
Entscheidungsfindung über Fraktionsausschluss
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 19/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95
- VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 130/98
F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2003 - L 4 (2) U 55/01
Unfallversicherung
- BVerwG, 18.05.2011 - 9 B 74.10
- VG Darmstadt, 11.08.2011 - 3 K 1480/10
Keine Fraktionsmittel für Abstimmungskampf zu Bürgerentscheid
- BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit
- VerfGH Saarland, 26.03.1980 - Lv 1/80
- KG, 08.03.1988 - 9 U 1788/87
- OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 3 REMiet 1/88
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
- VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96
Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
- VG Braunschweig, 27.07.1999 - 6 A 74/99
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - VerfGH 6/02
- VG Trier, 20.10.2004 - 1 L 1216/04
1. Für Klagen eines Konkurrenten gegen die wirtschaftliche Betätigung einer …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67
Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits …
- BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67
- StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1052
- VGH Hessen, 03.12.1991 - 6 TG 2216/91
Fraktionsberatung - zur Teilnahme Dritter; Fraktionsausschluß; Überwachung der …
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 20/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- VG Braunschweig, 22.07.1999 - 6 A 74/99
Sondernutzungserlaubnis für Schülerfete; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2003 - 2 L 49/02
- VG Schwerin, 23.08.2011 - 6 A 316/10
Die Klägerin, eine private Rundfunkveranstalterin mit lokalen Fernsehprogrammen …
- StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 E 1507/94
Sie publizieren im Internet?