Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95; 1 BvR 1247/95; 1 BvR 744/96   

Parteilehrer

Kündigung von DDR-Lehrern, Art. 33 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Parteilehrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts nach Einigungs-Vertrag

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 96, 152
  • NJW 1997, 2312
  • MDR 1997, 946
  • DVBl 1997, 1171
  • NVwZ 1997, 989
  • NZA 1997, 932
  • NJ 1997, 479



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95  

    Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst

    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Die persönliche Eignung des Mitarbeiters für eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik ist vielmehr im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Prognose festzustellen, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung seiner gesamten Persönlichkeit voraussetzt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 20).

    Insbesondere die Funktion eines ehrenamtlichen Parteisekretärs war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 21 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung dieses Amtes der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 -, Umdruck S. 24).

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05  

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Direkte staatliche Eingriffe in bestehende Arbeitsverhältnisse müssen sich aber stets an dem Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes messen lassen (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, zu C III 1 der Gründe; 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 ua. - BVerfGE 85, 360, zu C III 1 a der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 ua. - BVerfGE 96, 152, zu C I der Gründe; 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, zu B I 1 der Gründe; 6. Oktober 1999 - 1 BvR 2110/93 - AP GG Art. 12 Nr. 112, zu IV 1 der Gründe; 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - BVerfGE 98, 365, zu C III 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94  

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als ehrenamtlicher

    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Diese Funktion war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der Funktion eines Schulparteisekretärs der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).

mehr
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03  

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren (vgl. nur BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 949/94  

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als Schuldirektor

    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98  
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  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93  
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]; 96, 152 [163]).

    Bei der Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze haben die Gerichte aber der wertsetzenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts Rechnung zu tragen (vgl. nur BVerfGE 96, 152 [164]).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den gebotenen Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 [152 f.]; 96, 152 [164]).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06  

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

    Der Beamte muss danach bei seiner beruflichen Tätigkeit die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachten und erfüllen und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führen, z.B. als Lehrer im Unterricht auch die Grundwerte und Grundentscheidungen der Verfassung glaubhaft vermitteln (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, BVerfGE 96, 152).

    Verfassungstreue im Sinne der Fähigkeit und inneren Bereitschaft, "die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, und insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten" (BVerfG, Beschluss vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 -, BVerfGE 92, 140, 151, und Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, NJW 1997, 2312), verweist auf eine Grundvoraussetzung des Eignungskriteriums im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG.

  • BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 743/96  

    Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen Umstände des

    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 ).

    Diese Funktion war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 ).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung dieses Amtes der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, NZA 1997, S. 932 ).

  • BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1812/95  

    Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen

    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 [933]).

    Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, NZA 1997, S. 932 [933 f.]).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, NZA 1997, S. 932 [934]).

  • BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 83/96  

    Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96  

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

  • BVerfG, 13.02.1998 - 1 BvR 1921/96  

    Kündigung: Kündigung mangels persönlicher Eignung - Würdigung der besonderen

  • BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94  

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen der früheren Wahrnehmung von Funktionen in

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06  

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00  

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09  

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95  

    Umfang des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit; Herabsetzende Äußerungen im

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05  

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99  
  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00  
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01  

    Gewerkschaften - Sorgfaltspflichten bei Prozeßvertretung eines Mitglieds

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05  

    Schmähkritik und Zitate

  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 336/00  

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00  

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

  • VG Darmstadt, 24.08.2011 - 5 K 1685/10  
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05  

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04  

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 692/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 780/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 690/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 694/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 698/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 696/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 799/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97  

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05  

    Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05  

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 698/06  

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 1042/06  

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 671/06  

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 254/00  

    Beschäftigungszeit einer Freundschaftspionierleiterin

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01  

    Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung;

  • VG Karlsruhe, 07.07.2009 - 6 K 2426/08  

    Altersgrenze für Übernahme in ein öffentliches Amt; gesetzliche Grundlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08  

    Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 12 A 2446/98  
  • LAG Brandenburg, 27.01.1998 - 2 Sa 664/97  

    Arbeitsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Verschweigen eines

  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09  

    Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS

  • LG München II, 03.04.2007 - 1 O 1133/07  
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