Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84; 2 BvR 442/84 |
Parteispenden III
Art. 21, Art. 3 Abs. 1 GG, gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung, § 10b EStG, § 9 KStG, 'Chancenausgleich';
Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
3. Parteispenden-Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 73, 40
- NJW 1986, 2487
- BB 1986, 1417
- NVwZ 1986, 1007
- BStBl II 1986, 684
Wird zitiert von ... (84)
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Die Regelung des Chancenausgleichs in § 22 a Abs. 2 PartG ist nicht vereinbar mit dem aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (teilweise Abweichung von BVerfGE 73, 40).Die steuerliche Begünstigung von Parteispenden, die von Körperschaften geleistet werden, ist im Blick auf das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (Abweichung von BVerfGE 73, 40).
Die Novelle wurde wesentlich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73, 40) veranlaßt, in der das Gericht die Bestimmungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke für teilweise verfassungswidrig erklärte.
In seinem Urteil vom 14. Juni 1986 (BVerfGE 73, 40 [84]) habe das Bundesverfassungsgericht die Orientierung der Steuerbegünstigungsregelungen an einem bestimmten Vomhundertsatz der zu versteuernden Einkünfte mit dem Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe am politischen Prozeß für unvereinbar gehalten.
Der Staat verfälscht durch die steuerliche Begünstigung von Spenden an politische Parteien deren vorgefundene Wettbewerbslage, wenn dadurch Parteien bevorzugt werden, die eine größere Anziehungskraft auf Steuerpflichtige mit hohen Einkünften ausüben als andere Parteien (vgl. BVerfGE 8, 51, [65 ff.]; 24, 300 [357 ff.]; 52, 63 [88 ff.]; 73, 40 [89]).
Der Senat ist diesem Gedanken des Gesetzgebers in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 auch grundsätzlich gefolgt (vgl. BVerfGE 73, 40 [89]).
Abweichend von dem in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73, 40) eingenommenen Standpunkt, jedoch in Übereinstimmung mit der seinerzeit von Richter Böckenförde vertretenen Abweichenden Meinung, der der Richter Mahrenholz beigetreten ist (ebenda S. 103 ff., 117), hält der Senat im übrigen dafür, daß einerseits die steuerliche Begünstigung von Spenden, die von Körperschaften geleistet werden, andererseits aber auch die steuerliche Begünstigung hoher Spenden natürlicher Personen im Blick auf das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, und zwar auch dann, wenn es gelänge, einen wirksamen Ausgleich der dadurch ausgelösten Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen.
Den Maßstab für die Beantwortung dieser Frage hat der Senat stets einerseits in dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit, andererseits in dem Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung gefunden; beide wurzeln im Gleichheitssatz in Verbindung mit dem demokratischen Prinzip und sind im Sinne einer strikten Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 8, 51 [68 f.]; 24, 300 [360 f.]; 52, 63 [88]; 73, 40 [71]).
(2) Die Regelung des § 34 g EStG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1577), die eine Steuerermäßigung auf Zuwendungen begrenzten Umfangs beschränkt und ihre Höhe unabhängig vom Steuersatz bemißt, wird verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (vgl. BVerfGE 73, 40 [75 f.]).
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
"Drei-Länder-Quorum" nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz nicht mit dem …
Das Bundesverfassungsgericht habe in diesem Zusammenhang in seiner Rechtsprechung (BVerfGE 73, 40 ; 85, 264 ) betont, das System der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien dürfe nicht so ausgestaltet sein, dass kleine Splitterparteien, die nach der Erfahrung mehrerer Wahlperioden überhaupt keine realistische Chance hätten, in absehbarer Zukunft die "Fünf-Prozent-Hürde" bei einer der Wahlen im Bund oder in den Ländern zu überwinden, ihre Existenz nur noch dem "Finanztropf des Staates" verdankten.Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zieht so dem Ermessen des Gesetzgebers besonders enge Grenzen (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 82, 322 ; 85, 264 ; stRspr).
Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; stRspr).
Diese Offenheit des politischen Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt als einen zentralen Grundsatz der Demokratie betont und gestärkt (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ; 91, 276 ).
Sie dürfen des Risikos eines Fehlschlagens ihrer Bemühungen um eine hinreichende Unterstützung in der Wählerschaft nicht durch die Gewährung staatlicher Mittel enthoben werden (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (stRspr; vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ).Für den Zeitraum bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bedarf es für die kontinuierliche Bewältigung des steuerlichen Massenverfahrens zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung einer vorläufigen, klaren und einheitlichen Übergangsregelung (vgl. BVerfGE 73, 40 m. w. N.) für Entscheidungen über die Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten.
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
Zwar kommt ihnen aufgrund ihrer spezifischen verfassungsrechtlich abgesicherten Vermittlungsfunktion zwischen Staat und Gesellschaft eine besondere Stellung zu; sie wirken in den Bereich der Staatlichkeit aber lediglich hinein, ohne ihm anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 [100 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [287]).Art. 21 GG hat die Parteien zwar als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 [100]; - 73, 40 [85]).
Nur dann, wenn sie durch Maßnahmen anderer Verfassungsorgane des Bundes in ihrem verfassungsrechtlichen Status nach Art. 21 GG betroffen sind, steht für die Verfolgung nur der Weg des Organstreits gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG zur Verfügung (vgl. BVerfGE 1, 208 [223 ff.]; - 4, 27 [30 f.]; - 20, 119 [128 ff.]; - 73, 40 [65]; - 84, 290 [298]; - 85, 264 [284]).
Politisches Programm und Verhalten der Staatsorgane wirken auf die Willensbildung des Volkes ein und sind selbst Gegenstand seiner Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 20, 56 [114]; - 44, 125 [139 f.]; - 73, 40 [85]; - 85, 264 [285]).
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Ungleiche steuerliche Behandlung von Parteien und Wählervereinigungen …
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Würde das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, würde ein rechtliches Vakuum (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 73, 40 ) entstehen, das auf die bisher begünstigten politischen Parteien erhebliche nachteilige Auswirkungen hätte.
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Freiheit der Person (Vertrauensschutz nach den Wertungen der EMRK); …
Etwas anderes gilt jedoch in den Fällen, in denen die Nichtigerklärung einer Norm zu einem Zustand führt, "welcher der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entsprechen würde" ( BVerfGE 116, 69 ), weil ein "rechtliches Vakuum" entstünde ( BVerfGE 37, 217 ) beziehungsweise Regelungslücken zu einem "Chaos" führen würden ( BVerfGE 73, 40 ).Angesichts des mit der Sicherungsverwahrung verbundenen - verfassungswidrigen - Grundrechtseingriffs ist es geboten, für die Zeit bis zu einer detaillierten gesetzlichen Neuregelung eine Übergangsregelung zu treffen, die zwar zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums eine weitere Anwendung der bisherigen Vorschriften und eine Fortsetzung der anhängigen Überprüfungsverfahren erlaubt (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.), jedoch die Wahrung verfassungsrechtlicher Mindestanforderungen sicherstellt.
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Neben den Grundrechten (vgl. BVerfGE 83, 130 [154]; - 92, 158 [186]) wird vor allem das Rechtsstaatsprinzip in der Ausprägung des Prinzips der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]; - 73, 40 [101 f.]) als ein Rechtsgut anerkannt, zu dessen Schutz die befristete Weitergeltung einer nicht verfassungskonformen Regelung gerechtfertigt und geboten sein kann.Dieses ist dann betroffen, wenn mit der Nichtigerklärung der angegriffenen Regelung ein rechtliches Vakuum aufträte und sowohl bei den Behörden als auch bei den Rechtsunterworfenen Unsicherheit über die Rechtslage entstünde (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]; - 73, 40 [102]; - 92, 53 [74]).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
Sie werden in Art. 21 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich notwendig für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und stehen im Rang verfassungsrechtlicher Institutionen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 20, 56 ; 73, 40 ).Art. 21 GG hat die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes anerkannt und sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ).
Gleichwohl gehören die Parteien nicht zu den Staatsorganen (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
a) Überschreiten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre legitimen Aufgaben und erreicht eine nachrichtendienstliche Beobachtung das Ausmaß einer maßgeblichen staatlichen Steuerung des Parteiwillens in seiner Gesamttendenz, so kann es bereits an den Merkmalen einer Partei (vgl. § 2 PartG) fehlen und damit an einem möglichen Antragsgegner eines Verbotsverfahrens, weil Parteien grundsätzlich staatsfreie gesellschaftliche Zusammenschlüsse sind (vgl. hierzu BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Ungleiche Besteuerung bei Renten und Pensionen verfassungswidrig
Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm (mit Art. 3 Abs. 1 GG) fest, folgt daraus in der Regel (stRspr; BVerfGE 73, 40 ; 87, 153 ; 99, 280 ) die Verpflichtung des Gesetzgebers, rückwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsmäßig umzugestalten. - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Zur Begrenzung des Abzugs der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Wählervereinigungen
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Bundesverfassungsgericht
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Steuerrecht - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Steuerfreiheit der "Zulage-Ost" ist verfassungswidrig
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Sächsische Volkspartei unterliegt im Organstreit um Beeinträchtigung ihrer …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
"Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Ausgleichslose Überhangmandate sind verfassungsgemäß
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten …
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Zur 5 % - Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung teilweise …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- BFH, 25.11.1987 - I R 126/85
Spenden an politische Parteien durch Kapitalgesellschaften
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94
Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt …
- BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94
Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch vom türkischen Vater bewirkte …
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BFH, 04.02.1987 - I R 58/86
Ernstliche Zweifel bei Parteispenden
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Unzulässigkeit der Richtervorlage des Scheswig-Holsteinischen …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 1 S 531/01
Zusammenlegung von Entscheidung über Bürgerentscheid und Landtagswahl
- BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04
Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens gegen das Bundesland Hamburg und …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer …
- BFH, 02.10.1992 - VI R 11/90
Keine Werbungskosten durch Aufwendungen für ehrenamtliche Verbandstätigkeit
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
Wahlprüfung (Direktwahl Bürgermeister); Bürgermeisterwahl; Direktwahl; Direktwahl …
- BFH, 08.12.1987 - IX R 161/83
Wahlkampfkosten
- BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96
Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 476/98
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 137/98
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - AAÜG -ÄndG
- BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97
Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen
- VGH Hessen, 07.07.1994 - 6 UE 2724/90
Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch Einführung eines …
- BVerfG, 10.03.1995 - 1 BvR 342/95
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- BFH, 03.06.2002 - XI B 205/01
Verfassungsmäßigkeit des § 34 g EStG
- VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03
Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand
- OLG Dresden, 02.11.2005 - DSNot 19/05
Befristete Weitergeltung von § 113a BNotO a. F. und damit Rechtmäßigkeit der …
- SG Bremen, 17.01.2011 - S 22 AS 17/11
Höhere Hartz-IV-Leistungen erst mit neuem Gesetz // Sozialgericht Bremen weist …
- BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen …
- BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 176/90
Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an …
- BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche …
- BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 666/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Fehlende Rechtswegerschöpfung
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
