Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1984 - 4 StR 483/84   

Pelzhändler

§§ 242, 263 StGB, keine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Beihilfe zum Betrug

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1985, 123
  • StV 1985, 92
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99  

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    Eine rechtsethische Gleichwertigkeit in diesem Sinne ist dann gegeben, wenn bei Berücksichtigung aller Umstände, die den besonderen Unrechtscharakter der Straftatbestände ausmachen, den möglichen Taten im allgemeinen Rechtsempfinden eine gleichartige oder ähnliche sittliche Bewertung zuteil wird; eine psychologische Gleichwertigkeit liegt bei einigermaßen gleichgearteten seelischen Beziehungen des Täters zu den mehreren infrage stehenden Verhaltensweisen vor (vgl. BGHSt 21, 152, 153; BGH StV 1985, 92 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88  
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