Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73 |
Pelzmantel
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 63, 393
- NJW 1975, 1163
- NJW 1975, 733
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Schadensersatz wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von beweglichen und …
Im Pelzmantel-Fall (BGHZ 63, 393 = NJW 1975, 733) verlangte der Käufer im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung u. a. 1700 DM dafür, daß der Pelzmantel wegen wiederholter vergeblicher Nachbesserungsversuche vier Jahre lang nicht habe benutzt werden können; der VIII. Zivilsenat verneinte einen Vermögensschaden.Darüber hinaus hat er - namentlich in den hier interessierenden Fällen auch ohne Beteiligung Dritter ausnahmsweise einen Vermögensschaden ohne Vermögensdifferenz für möglich gehalten, wenn es sich um die Verletzung eines einzelnen Vermögensguts handelt und sich das Maß der Beeinträchtigung nach objektiven, im Verkehr anerkannten Maßstäben geldlich bewerten läßt (BGHZ 54, 45 (49, 50) = NJW 1970, 1411 m. w. Nachw.; BGHZ 63, 393 (397) = NJW 1975, 733; BGHZ 76, 179 (184 f.) = NJW 1980, 1386 m. w. Nachw.).
bb) Nicht tragfähig ist des weiteren der sogenannte Kommerzialisierungsgedanke (führend BGH, NJW 1956, 1234 - Seereise-Fall; ihm folgend u. a. BGHZ 40, 345 (349 f.) = NJW 1964, 542; vgl. auch BGHZ 60, 214 (216) = NJW 1973, 747; BGHZ 63, 98 (101) = NJW 1975, 733 - Pelzmantel).
Im Zuge der Bemühungen, einer Ausuferung der Ersatzpflicht entgegenzuwirken, haben die beteiligten Senate des BGH durch - nicht näher belegte - Verneinung einer einschlägigen Verkehrsanschauung in den meisten Fällen einen Vermögensschaden verneint (BGHZ 63, 393 (397) = NJW 1975, 733 - Pelzmantel; BGHZ 76, 179 (186) = NJW 1980, 1386 Schwimmbad einer Wohnanlage; BGHZ 86, 128 (131 f.) = NJW 1983, 444 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 (63 f.) = NJW 1984, 722 - Motorsportboot).
Im übrigen spricht zwar das Fehlen solcher Maßstäbe in aller Regel dafür, daß in der Gebrauchsentziehung kein selbständiger Vermögensschaden liegt (BGHZ 63, 393 (397) = NJW 1975, 733), doch gilt dieser Satz nicht auch im umgekehrten Sinne.
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Grundsätze zum Nutzungsausfall
Die Entscheidungen, die zum Gebrauchsverlust für Kraftfahrzeuge aus deliktischen Haftungsgrund ergangen sind oder sich in anderem Zusammenhang auf ihn beziehen, stellen im wesentlichen darauf ab, gerade die ständige Verfügbarkeit derartige Sachen werde üblicherweise erkauft, so daß die Beeinträchtigung des Gebrauchs eine Beeinträchtigung des vermögenswerte Äquivalents dieser Vermögensaufwendungen darstelle (BGHZ 40, 345, 348, 350; 63, 393, 397; 231, 234; 76, 179, 185; 86, 128, 131, 133).Sie heben hervor, daß sich eine zeitweise Unbenutzbarkeit der Sache auch in ihrem Verkaufswert niederschlage und - insbesondere in den Sätzen für ihre mietweise Überlassung - vom Markt anerkannte Maßstäbe für die Bewertung der Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung ständen (BGHZ 45, 212, 215, 217; 56, 214, 215 f; 63, 393, 397; 76, 179, 187; 86, 128, 131) und daß der Schädiger nicht entlastet werden dürfe, wenn der Geschädigte die im Verzicht auf den Gebrauch liegenden Entbehrungen auf sich nehmen (BGHZ 45, 212, 216; 56, 214, 215; 63, 393, 396; 70, 1^99, 204; 76, 179, 186; 86, 128, 132).
Gegenübergestellt wird ein Gebrauch, den die Verkehrsauffassung als "Liebhaberei" (BGHZ 76, 179, 187 - Schwimmbad), als "Luxus" (BGHZ 63, 393, 398 - Pelzmantel; 86, 128, 133 - Wohnwagen), als bloßes Mittel zur "Freizeitgestaltung" (BGHZ 89, 60, 64 - Motorsportboot) ansehe und ihm deshalb einen Wert nur für die Erhöhung des Lebensgefühls, jedoch keinen selbständigen wirtschaftlichen Wert beimesse.
- BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Als Indiz für das Vorliegen eines Vermögensschadens ist gewertet worden, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 = BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212, 217).Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277).
Damit wird zugleich vermieden, daß ein Geschädigter, der von der ihm zustehenden Befugnis zur Beschaffung eines Ersatzwagens keinen Gebrauch macht oder - etwa weil ihm zunächst die finanziellen Mittel dazu fehlen - machen kann, gegenüber anderen Geschädigten ungerechtfertigt benachteiligt wird und damit dem Schädiger einen ihm nicht gebührenden Vorteil zukommen läßt (BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 63, 393).
Dieses Abgrenzungskriterium liegt im Kern auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Februar 1975 - VIII ZR 131/73 (BGHZ 63, 393) zugrunde.
- BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Schadensrecht - Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Wohnmobils
Dieser strenge Maßstab hat dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof mehrfach für den Nutzungsausfall von anderen Gegenständen als Kraftfahrzeugen eine Entschädigungspflicht verneint hat (vgl. BGHZ 63, 393 - Pelzmantel; BGHZ 76, 179 - privates Schwimmbad; BGHZ 86, 128 - Wohnwagen; BGHZ 89, 60 - Sportmotorboot).Zwar kann es für die Annahme eines Vermögensschadens sprechen, wenn ein Markt für den betreffenden Gegenstand besteht und anerkannte Maßstäbe zur geldmäßigen Bemessung einer vorübergehend entzogenen Gebrauchsmöglichkeit zur Verfügung stehen (BGHZ 63, 393 ff.; 45, 212, 217; 86, 128).
Soll die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig ausgehöhlt werden, bedarf es der wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und ob deshalb die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit als solcher einen Vermögensschaden darstellt (Senat BGHZ 45, 212, 215 f.; BGHZ 63, 393; 76, 179; 86, 128, 131).
- BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79
Schwimmbad: Entgangene Nutzung als Vermögensschaden?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …
Die Revision verweist demgegenüber auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in der vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnhauses kein ersatzfähiger Vermögensschaden liegt (BGHZ 66, 277; 71, 234; 75, 366; s. aber auch Urteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = NJW 1967, 1803 = LM § 556 BGB Nr. 2; vgl. ferner zum vorübergehenden Verlust von Gebrauchsmöglichkeiten BGHZ 63, 393: Pelzmantel; BGHZ 76, 179: Schwimmbad; BGHZ 86, 128: Wohnwagen; Urteil vom 15. November 1983 - VI ZR 269/81 = VersR 1984, 142 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen: Motorsportboot; zum ganzen vgl. Hagen, Entgangene Gebrauchsvorteile als Vermögensschaden; JZ 1983, 833 ff.).In einigen der angeführten Urteilen wird schon darauf hingewiesen, daß zwischen den dort entschiedenen Fällen und dem Sachverhalt des Clubhaus-Urteils des erkennenden Senats vom 11. Juli 1963 (…aaO) entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen (BGHZ 63, 393, 396/7; 66, 277, 282; 75, 366, 375; 76, 179, 182; 86, 128, 133).
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
Nicht zuletzt der Bezug des Urteils des BGH in BGHZ 85, 11, 14 auf die eigene Senatsentscheidung in BGHZ 63, 393 und die BGH-Entscheidung in BGHZ 66, 277 macht deutlich, dass die Entscheidungen wesentlich auf die Stellung der jeweiligen Kläger als private Eigentümer zugeschnitten sind. - BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
Auf der anderen Seite hat der Bundesgerichtshof dem Erwerber eines Pelzmantels, dem eine zugesicherte Eigenschaft fehlte, einen Ersatz für vorenthaltenen Gebrauch versagt, weil insoweit kein Vermögensschaden vorliege (VIII. Zivilsenat: BGHZ 63, 393, 397 f.). - BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz
Insoweit sei beispielsweise der Käufer bei verspäteter Lieferung des bestellten Kraftwagens darauf verwiesen, entweder den entgangenen Gewinn gem. § 252 BGB als Vermögensschaden geltend zu machen oder aber an der seinerseits geschuldeten Gegenleistung anzusetzen und als Reaktion auf das Ausbleiben der Leistung die ihm selbst obliegende Gegenleistung zum Erlöschen zu bringen, indem er gem. § 326 BGB vom Vertrag zurücktritt (ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen, Schmidt=Salzer, BB 1970, 63; Batsch, NJW 1975, 1163, Anm. zu BGHZ 63, 393 = NJW 1975, 733 = JZ 1975, 529 m. Anm. Tolk; Hagen, Anm. zu BGHZ 66, 277 = NJW 1976, 1630, in LM § 251 BGB Nr. 23 7 m. w. Nachw.;… Ströfer, Schadensersatz und Kommerzialisierung, 1982, S. 115 ff.;… Jauernig-Vollkommer, BGB, 2. Aufl., § 286 Anm. 2c zum Stichwort entgangene Nutzungsmöglichkeiten, s. aber auch § 463 Anm. 4 c; für einen Ersatz der entzogenen Gebrauchsmöglichkeit auch im Rahmen vertraglicher Ansprüche etwa OLG Saarbrücken, DAR 1965, 299; OLG Nürnberg, DAR 1969, 300; OLG Hamm, BB 1980, 963 m. w. Nachw. zum Anspruch aus § 463 BGB; Tolk, JZ 1975, 532; Schacht, NJW 1981, 1350;… H. P. Westermann, in: MünchKomm, § 463 Rdnr. 24; das Senatsurteil NJW 1967, 1803 = LM § 556 BGB Nr. 2 = WM 1967, 749, betraf die Verletzung einer nachvertraglichen Obhutspflicht, stellt allerdings entscheidend auf die Verletzung des Eigentums an dem vormals vermieteten Gebäude ab). - BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82
- BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74
Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug
- BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung
- BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
- OLG Karlsruhe, 13.06.1980 - 10 U 150/79
Kein Schadensersatz für vergeudeten Urlaub des selbstständigen Arztes
