Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95 |
Pensionszulage für Ehefrau
§ 675 BGB, pVV (vgl. nunmehr §§ 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), ein Steuerpflichtiger, gegen den gem. § 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung) ein Bußgeld verhängt wurde, kann (trotz eigener Schuld) gegen seinen Steuerberater, der dies verschuldet hat, Regreß nehmen, zur Reichweite des § 258 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Kurzfassungen/Presse (5)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
AO § 378; BGB § 675
Steuerberaterhaftung für Bußgeld gegen Mandanten - rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)
Bußgeld, Steuerberaterhaftung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 518
- MDR 1997, 295
- NJW-RR 1997, 565
- WM 1997, 328
- VersR 1997, 198
- DB 1997, 472
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Stuttgart, 08.12.1998 - 12 U 152/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09
Steuerberater - Unrichtige Angaben des Steuerberaters begründen Ersatzpflicht
1. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für die Beraterhaftung anerkannt, dass ein Anspruch des Mandanten auf Erstattung einer gegen ihn festgesetzten Geldbuße oder Geldstrafe in Betracht kommen kann (RGZ 169, 267, 269 f; BGHZ 23, 222, 225; BGH, Urt. v. 14. November 1996 - IX ZR 215/95, WM 1997, 328, 329).Das schließt aber eine Einstandspflicht desjenigen, der vertraglich verpflichtet war, den Täter vor der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und deren Folgen zu schützen, nicht aus (BGHZ 23, 222, 225; BGH, Urt. v. 14. November 1996 - IX ZR 215/95, aaO.).
Begeht der Mandant - allein oder gemeinsam mit dem Steuerberater oder von diesem angestiftet - eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, so kann er die sein Vermögen treffenden steuerstrafrechtlichen Folgen also nicht auf seinen Berater abwälzen (BGH, Urt. v. 14. November 1996 - IX ZR 215/95, aaO S. 330).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …
Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (BGH NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 518, 519; NJW 1997, 2168, 170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerrechtliche Behandlung machen und seinen Berater entsprechend seinen eigenen Kenntnissen sowie je nachdem, ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgabe überwachen (BGH NJW 92, 307, 309 [insoweit in BGHZ 115, 382 nicht abgedruckt]; BGH NJW 97, 518, 519; OLG Brandenburg OLGR 95, 126, 128; jeweils mwN.).
- BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00
Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Auch ein Anspruch des Täters auf Erstattung des Bußgelds ist nicht ausgeschlossen, soweit sich ein solcher Anspruch aus den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts ergibt (vgl. BGH 14. November 1996 - IX ZR 215/95 - NJW 1997, 518, 519). - BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02
Steuerberater - Beratungspflicht eines Steuerberaters
Es ist Aufgabe des Auftraggebers, den Steuerberater wahrheitsgemäß und vollständig über den wesentlichen Sachverhalt zu unterrichten (vgl. BGH, Urt. v. 14. November 1996 - IX ZR 215/95, WM 1997, 328, 330; Zugehör, WM Sonderbeilage Nr. 4 zu Heft 42/2000, 1, 8, 22). - FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 459/02
Lohnsteuerpflicht aus einer übernommenen Geldbuße nach § 153a StPO
Eine Erstattung unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung nach § 826 BGB würde eine konkrete zum Schaden führende Anweisung des Arbeitgebers zu Preisabsprachen voraussetzen (vgl. BAG-Urteil vom 25.1.2001 - 8 AZR 465/00, Der Betrieb -DB-, 2001, 1095 und BGH-Urteil vom 14.11.1996 IX ZR 215/95, DB 1997, 472), von der im Streitfall nicht ausgegangen werden kann. - OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01 Zieht ein Sachunkundiger einen rechtlichen oder steuerlichen Berater zur Hilfe, so hat er ihn wahrheitsgemäß und vollständig über den maßgeblichen Sachverhalt zu unterrichten (BGH NJW 1996, 2029, 2932; NJW 1997, 518, 518; NJW 1997, 2168, 2170; NJW 1997, 2238, 2239; NJW 1999, 1391, 1392); dieser Verpflichtung sind die Beklagten nicht nachgekommen.
- OLG Köln, 03.07.2003 - 8 U 79/02
Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung eines Einspruches gegen …
Der Steuerpflichtige darf sich zwar nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen, sondern muss sich, soweit es ihm möglich ist, ein eigenes Bild über die steuerliche Behandlung machen und seinen Betrater entsprechend seinen Kenntnissen sowie, je nach dem ob dazu für ihn ein konkreter Anlass besteht, bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben überwachen (vgl. BGH NJW 1992, 307, 309; BGH NJW 1997, 518, 519; OLG Düsseldorf GI 2002, 65 ff.). - OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
Pflichten des steuerlichen Beraters bei Abgabe einer steuerlichen Erklärung; …
Der Klägerin oblag es als Auftraggeberin des Steuerberaters, diesen über den maßgeblichen Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig zu informieren (BGH WM 1997, 328, 330). - OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
Unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts; Anwendbarkeit des …
Hierbei hat er auf rechtlich zulässige Möglichkeiten der Steuervermeidung dann hinzuweisen, wenn er beauftragt ist, einen Mandanten über alle steuerlichen Folgen einer beabsichtigten Maßnahme und deren Verhütung zu unterrichten und soweit von der Belehrungsbedürftigkeit des Auftraggebers auszugehen ist (BGH NJW 1997, 518 ff.). - OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
Steuerberater muss nicht auf Sparen bei Kirchenaustritt hinweisen
- OLG München, 09.03.2006 - U (K) 1996/03
Zur Wirksamkeit der Vereinbarung eines hundertprozentigen, zeitlich unbegrenzten …
- OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 81/99
Schotterung von Waldwegen: Welche Verjährung? Verzicht auf Einrede der Verjährung …
- LG Osnabrück, 26.01.2004 - 1 S 924/03
Lenkzeiten, Bussgeld
- OLG Hamm, 30.01.2002 - 25 U 11/00
- LG Hamburg, 04.01.2005 - 314 O 223/02
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 64/01
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