Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76 |
Pfandschein
§ 259 StGB, Sich-Verschaffen
Volltextveröffentlichungen (2)
- uni-bayreuth.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 259
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 27, 160
- NJW 1977, 2221
- NJW 1977, 1352
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
Mittäterschaftlich begangene gewerbsmäßige Hehlerei (Sich verschaffen: Vollendung …
Der Tatbestand der Hehlerei in der hier vorliegenden Begehungsform des Ankaufens als einem Unterfall des Sichverschaffens setzt nur voraus, dass der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, dass dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken ( BGHSt 27, 160, 163).Der Tatbestand der Hehlerei in der hier vorliegenden Begehungsform des Ankaufens, das lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens darstellt (…vgl. Lauer in MünchKomm-StGB § 259 Rdn. 78 m.N.), setzt vielmehr nur voraus, daß der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken ( BGHSt 27, 160, 163).
- LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07
Hehlerei bei Versteigerung in eBay
Es kommt allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die Sache zu erhalten, die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt (BGHSt 27, 160), um damit über die Sache verfügen zu können, denn der für die Strafwürdigkeit der Hehlerei wesentliche Gesichtspunkt ist, dass die Rückgewinnung der Sache durch den wirklich Berechtigten auf Grund einer Weiterveräußerung erschwert wird. - BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …
Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß ein Sichverschaffen nur vorliegt, wenn der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (RGSt 64, 326, 327; BGHSt 27, 160, 163).
- BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme …
Schon in der Übernahme der mittelbaren Verfügungsgewalt durch die beiden Angeklagten lag eine weitere Beeinträchtigung des Vermögens der Leasinggesellschaften bzw. der finanzierenden Banken (vgl. BGHSt 27, 160, 164;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 259 Rdn. 21). - BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …
Aus der von der Revision angezogenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. November 1977 (- 1 StR 582/77 -; abgedruckt in MDR 1978, 326; vgl. auch BGHSt 27, 160 [163]) ergibt sich gerade, daß auch geldwerte Papiere als Sachen im Sinne des § 259 StGB angesehen werden können. - BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Karlsruhe, 28.09.2007 - 18 AK 136/07
"1,2,3... keine Hehlerei!" - Zum subjektiven Tatbestand der Hehlerei bei …
Es kommt allein darauf an, ob der Täter mit dem Willen, eigene Verfügungsgewalt über die Sache zu erhalten, die Besitzerstellung des Vortäters einverständlich übernimmt (BGHSt 27, 160), um damit über die Sache verfügen zu können, denn der für die Strafwürdigkeit der Hehlerei wesentliche Gesichtspunkt ist, dass die Rückgewinnung der Sache durch den wirklich Berechtigten auf Grund einer Weiterveräußerung erschwert wird.
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