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Pfarrer auf dem Lande
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG, zur "besonderen Bedeutung des Falles" (hier: kein Instrument, um dem Opfer einer Sexualtat eine zweite Tatsacheninstanz zu ersparen, Hinweis d. Red.: anders seit 1.9.04 aufgrund des Opferrechtsreformgesetzes), §§ 6, 209 Abs. 1 StPO;
Ausnahme von §§ 210, 269, 336 S. 2 StPO bei Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) durch Zuständigkeitsentscheidung aufgrund sachfremder Erwägungen
HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 338 Nr. 4 StPO; Art. 101 Abs. 1 GG; § 210 Abs. 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO; § 269 StPO; § 247a StPO
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat eine weitere Vernehmung in der zweiten Tatsacheninstanz zu ersparen); Gesetzlicher Richter; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Prüfung der willkürlich angenommenen Zuständigkeit eines höheren Gerichts in der Revision (auf Verfahrensrüge)
NJW 2001, 2984
NStZ 2001, 495
StV 2001, 441
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