Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75   

Pflege durch Angehörigen

§§ 249, 843 BGB, "Pflegegeld" ist vom Schädiger auch dann zu zahlen, wenn die Pflege - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - durch Angehörige übernommen wird

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Berechnung des Regressanspruchs des Sozialversicherungsträgers bei Gewährung barer Pflegekosten, Ersatzanspruch bei Pflege durch Angehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1542
    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer Unfallverletzung

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1978, 396
  • VersR 1978, 149



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88  

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Darüberhinaus sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz seines Mehrbedarfs nach § 843 Abs. 1 BGB von dem Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - erbracht werden (s. Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150 sowie Nichtannahmebeschluß des Senats vom 1. Oktober 1985 VI ZR 195/84 - VRS Bd. 7O, 45).

    Zum anderen dient die angeführte Rechtsprechung der Klarstellung, daß es dem Schädiger entsprechend dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB nicht zugute kommen kann, wenn dem Verletzten verletzungsbedingt erforderliche Pflegeleistungen statt von einer fremden Pflegekraft von Angehörigen, sei es auch ihm gegenüber unentgeltlich, erbracht werden (Senatsentscheidungen vom 8. November 1977 aaO und vom 1. Oktober 1985 aaO).

    einen vergleichsweise geringeren Zeitaufwand erfordert (s. Senatsentscheidungen vom 8. November 1977 aaO und vom 1. Oktober 1945 aaO).

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98  

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    So sind bei verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit als Teil des Anspruchs des Verletzten auf Ersatz eines Mehrbedarfs vom Schädiger die Pflegedienste auch dann angemessen abzugelten, wenn sie statt von fremden Pflegekräften von Angehörigen (dem Verletzten gegenüber unentgeltlich) erbracht werden, wobei nicht entscheidend ist, ob der Angehörige, der die Pflegeleistungen erbringt, seinerseits einen Verdienstausfall erleidet (vgl. BGHZ 106, 28, 30; Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150; BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95 - NJW 1996, 921, 922; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 700).

    bb) Zum andern richtet sich der ersatzfähige Aufwand für vermehrte Bedürfnisse, insbesondere Pflegebedarf, nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage treffen würde; ein finanzieller Ausgleich für Pflege und Betreuung durch nahe Angehörige ist daher dann zu gewähren, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Pflegekraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich in Frage gekommen wäre (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - aaO, 150 m.w.N.).

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03  

    Familienrecht - Minderung des Anspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Ebenso wie das insoweit wesensgleiche Pflegegeld nach § 44 SGB XI (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 140, 39, 44; 146, 108, 110 f. und vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 142/02 - VersR 2003, 267, 269) dient auch das Pflegegeld nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung dazu, den Schwerverletzten in die Lage zu versetzen, die für die Betreuung und Pflege erforderlichen Kosten begleichen zu können (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149).
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  • OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93  

    Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall

    a) Kommen zum Ausgleich der Pflegebedürftigkeit des Geschädigten verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichem Kostenaufwand in Betracht, so bestimmt sich nach gefestigter Rechtsprechung die Höhe des Anspruchs wegen der Bedürfnisse nicht nach der etwa aufwendigsten Möglichkeit, sondern danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten oder für den Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH VersR 1978, 149 ; st.Rspr.).

    - im Fall der tatsächlichen Wahrnehmung der persönlichen Betreuung des Geschädigten durch Familienangehörige, insbesondere durch die Eltern, die "marktgerechte" Bewertung des Betreuungsaufwands des Familienangehörigen (BGH vom 08.11.1977 - VI ZR 117/75 = VersR 1978, 149 ).

  • BGH, 24.09.1996 - VI ZR 315/95  

    Erbringung des Haftungshöchstbetrages des Haftpflichtversicherers durch Abschluß

    Nach dem vom Kläger unbestrittenen Sachvortrag der Beklagten hat der GUV dem Geschädigten vielmehr fortlaufend auch Pflegegeld nach § 558 Abs. 3 RVO gezahlt, und der Anspruch des GUV auf dessen Erstattung ist mit dem Ersatzanspruch des Geschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse (§ 11 StVG), zu deren Ausgleich seit September 1989 auch der Kläger Leistungen erbringt, sachlich deckungsgleich (Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149).

    Hinweise: S.a. BGHZ 28, 68, 71 ff; BGHZ 51, 226, 228 ff; BGH VersR 1968, 786, 787 f; BGH VersR 1979, 640, 641; BGH VersR 1981, 477, 478; BGH VersR 1972, 1020, 1021; BGH VersR 1978, 149; BGH VersR 1973, 71l, 713; BGH VersR 1986, 810, 811; BGHZ 48, 181, 191; BGH VersR 1996, 349, 351 = BGHZ 131, 274, 283.

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Schädiger nicht unentgeltlich erfolgen soll, angemessen auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1977 - VI ZR 117/75 - VersR 1978, 149, 150).
  • OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06  

    Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die

    Hier handelt es sich, wie das Landgericht schon zutreffend ausgeführt hat, um eine nicht kommerzialisierbare Leistung der Eltern, denn eine Kommerzialisierbarkeit liegt nur vor, wenn für diese Leistung die Einstellung einer fremden Fachkraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich infrage gekommen wäre (BGH NJW 1999, 2819; VersR 1978, 149; OLG Karlsruhe VersR 2006, 515).
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06  

    Schadensersatzanspruch für Pflege- und Betreuungsaufwand bei einem infolge

    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten und seinen Angehörigen gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, NJW 1999, 2819; BGH, VersR 1978, 149).
  • OLG München, 06.08.1993 - 24 U 645/90  

    Aufklärungspflichtverletzung für Geburtsschaden anläßlich einer

    Die zusätzliche Mühewaltung eines Familienangehörigen ist angemessen auszugleichen, d.h. marktgerecht zu bewerten, und dabei der fiktive Aufwand für eine familienfremde Person zu ermitteln (BGH VersR 1978, 149 ).
  • OLG Schleswig, 07.09.2007 - 4 U 105/06  

    Schadensersatz wegen Pflegemehrbedarfs nach ärztlichem Behandlungsfehler

    Denn Kommerzialisierbarkeit ist nur gegeben, wenn für diese Leistungen die Einstellung einer fremden Fachkraft bei vernünftiger Betrachtung als Alternative ernstlich infrage gekommen wäre (BGH NJW 1999, 2819; VersR 1978, 149; OLG Karlsruhe VersR 2006, 515).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93  

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84  

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

  • OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92  
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1990 - 1 U 97/89  
  • OLG Köln, 24.01.1996 - 5 U 62/95  
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2003 - 5 U 31/02  

    Berücksichtigung sog. Bereitschaftszeiten im Rahmen der Schadensberechnung

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01  

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2002 - 8 U 155/00  
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2003 - 8 U 197/01  
  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95  

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1258/03  

    Die Höhe des Schadensersatzes für einen Unfallgeschädigten bestimmt sich nach dem

  • OLG Celle, 23.04.1992 - 5 U 263/90  
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