Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
08.11.1977
Aktenzeichen
VI ZR 117/75
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dejure.org

Pflege durch Angehörigen

§§ 249, 843 BGB, "Pflegegeld" ist vom Schädiger auch dann zu zahlen, wenn die Pflege - dem Verletzten gegenüber unentgeltlich - durch Angehörige übernommen wird

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Fundstellen
VersR 1978, 149
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