Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
28.10.1981
Aktenzeichen
II ZR 129/80
Dazu im Internet

dejure.org

Pharmareferentin

§ 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur Fortsetzung der Geschäfte voraus, keine Kenntnis des Gläubigers von der Gesellschaftereigenschaft erforderlich, keine Haftung für deliktische Ansprüche gegen die KG

Alpmann Schmidt

§§ 171, 176 HGB; § 13 AnfG

Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

Haftung des eintretenden Kommanditisten vor seiner Eintragung

Fundstellen
BGHZ 82, 209
NJW 1982, 883
DNotZ 1984, 582
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