Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80   

Pipeline-Ummantelung

§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die isolierte Aufhebung einer Auflage setzt voraus, daß die mit ihr versehene Genehmigung ohne sie mit einem Inhalt weiterbestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage

Verfahrensgang

  • VG Bremen, 25.07.1979 - 1 A 97/78
  • OVG Bremen, 01.07.1980 - 1 BA 74/79
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 1984, 854
  • NVwZ 1984, 366
  • BauR 1984, 388
  • ZfBR 1984, 258



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Wird zitiert von ... (53)  

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00  

    Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Schienenwegerecht

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98  

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Eine Abweichung von den Urteilen vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - (NVwZ 1984, 366) und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - (BVerwGE 81, 185) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Berufungsgericht keinen Anlaß hatte, sich mit der in diesen Entscheidungen behandelten Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Auflage isoliert anfechtbar ist.
  • VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93  

    Isolierte Anfechtung einer Auflage - naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe

    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, daß die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192 in Weiterführung der Rechtsprechung zur sog. modifizierenden Auflage im Urteil vom 08.02.1974 - 4 C 73.72 - DÖV 1974, 380).

    Mithin liegt ein rechtlich anders zu beurteilender Sachverhalt vor, der in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1984 (a.a.O.) eine andere rechtliche Bewertung erfordert.

    Die Auffassung des VGH Mannheim (a.a.O.) zur Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Ausgleichsabgabe erscheint durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1984 (a.a.O.) überholt.

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