Pipeline-Ummantelung
§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die isolierte Aufhebung einer Auflage setzt voraus, daß die mit ihr versehene Genehmigung ohne sie mit einem Inhalt weiterbestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht