Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98   

Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband

§ 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1999, 91
  • NStZ-RR 1999, 15
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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02  

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    So hat der 2. Strafsenat einerseits einen Holzknüppel nicht als "gefährliches Werkzeug" eingestuft, weil er nicht verwendet wurde (Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91) und andererseits ein Winkeleisen nur deshalb als "gefährliches Werkzeug" behandelt, weil es zur Bedrohung des Tatopfers eingesetzt wurde (Beschluß vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 -).

    cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 -; kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -, Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98-).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01  

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Es gilt insoweit nichts anderes als für andere vom Bundesgerichtshof als "gefährlich" angesehene Werkzeuge (vgl. etwa BGH StV 1999, 91 [Holzknüppel]; NStZ-RR 1999, 355 [Besenstiel]; NStZ 1999, 174 [Hund]; NStZ 2000, 530 [Kraftfahrzeug]; NStZ 2002, 86 [Zigarette]; Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 255/98 [Schranktür]; vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/02 [Kugelschreiber]; vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 [Injektionsspritze]; vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 [Winkeleisen]).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03  

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Wird jemand nur mit Klebeband ohne weitere Folgen an einen Stuhl gefesselt oder werden ihm die Hände mit Kabelbinder zusammengebunden, wird die Benutzung des Fesselungsmittels konkret kaum geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu bewirken (vgl. BGH StV 1999, 91; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).
mehr
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03  

    Raub nach Fesselung des Opfers

    b) Mit der Verwendung des am Tatort aufgefundenen Stricks zur Fesselung des Geschädigten hat der Angeklagte zwar - im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug verwendet (BGH, Beschl. vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98; BGH, Beschl. vom 4. März 1999 - 4 StR 2/99), wohl aber den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst 1 b StGB erfüllt.
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 441/01  
    So hat der 2. Strafsenat einerseits einen Holzknüppel nicht als "gefährliches Werkzeug" eingestuft, weil er nicht verwendet wurde (Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91) und andererseits ein Winkeleisen nur deshalb als "gefährliches Werkzeug" behandelt, weil es zur Bedrohung des Tatopfers eingesetzt wurde (Beschluß vom 22. November 2001.

    cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine "gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 -; kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -; Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98 -).

  • BGH, 03.04.2002 - 1 AR 5/02  

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    So hat der 2. Strafsenat einerseits einen Holzknüppel nicht als "gefährliches Werkzeug" eingestuft, weil er nicht verwendet wurde (Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91) und andererseits ein Winkeleisen nur deshalb als "gefährliches Werkzeug" behandelt, weil es zur Bedrohung des Tatopfers eingesetzt wurde (Beschluß vom 22. November 2001 - 2 StR 400/01 -).

    cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 -; kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -, Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98-).

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08  

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 15; 2004, 169; Fischer aaO § 250 Rdn. 18).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07  

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Die Frage, ob wegen einer unbilligen Härte (§ 73c Abs. 1 Satz 1 StGB) oder aufgrund einer Ermessensentscheidung (§ 73c Abs. 1 Satz 2 StGB) von einer Verfallsentscheidung abzusehen ist, beruht auf individuellen Erwägungen (vgl. zu § 64 StGB: BGHR StPO § 357 Erstreckung 4; BGH NStZ-RR 1999, 15), deren Beantwortung ganz wesentlich von den persönlichen Verhältnissen des jeweils Betroffenen abhängt.
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03  

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß auch eine stramme Fesselung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklichen kann (vgl. einerseits BGH NStE Nr. 17 zu § 223 a StGB, andererseits BGH StV 1999, 91, 92).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07  

    Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage);

    Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 489/98  

    Waffenbegriff beim schweren Raub; Objektive Gefährlichkeit

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98  
  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99  

    Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver

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