Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72 |
Pistole ohne Munition
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck, Bedrohung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 24, 339
- NJW 1972, 1243
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91
Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive …
In der Entscheidung BGHSt 24, 339, die die neuere Rechtsprechung zu den Scheinwaffen begründet hat, ist darauf abgestellt worden, daß sich der Gegenstand "seiner Art nach ... dazu eignet, bei dem anderen den Eindruck hervorzurufen, er könne zur Gewaltanwendung verwendet werden und deshalb für ihn gefährlich sein" (S. 341).In diesem Fall ist der Gegenstand nicht "seiner Art nach" ( BGHSt 24, 339, 341) geeignet, vom Opfer als Bedrohung wahrgenommen zu werden.
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
Soweit ersichtlich herrscht dabei noch insofern Einigkeit, dass unter einem Werkzeug als solchem jeder körperliche Gegenstand zu verstehen ist, der nach seiner konkreten Beschaffenheit die Eigenschaft aufweist, als Mittel zur Gewaltanwendung oder -drohung eingesetzt werden zu können (vgl. BGHSt 24, 339, 341; 38, 116, 117; NJW 1996, 2663 zu §§ 244, 250 StGB aF;… Sander in Münch-Komm-StGB § 250 Rdn. 16). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
“Labello Fall”
Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft bei der Tat einsetzen.
- BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81 Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
- BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95
Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 …
Den Qualifikationstatbestand erfüllt vielmehr auch, wer die mitgeführte Waffe nur einsetzen will "im Bedarfsfall" (BGH…, Urt. vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76), "gegebenenfalls" (BGHSt 22, 230, 231; 24, 339, 341) oder für den "Notfall", daß während der Tatausführung eine andere Person auftritt (BGH…, Urt. vom 2. April 1986 - 2 StR 12/86 - bei Holtz MDR 1986, 623 ). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96 Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft als Mittel der Drohung mit Gewalt einsetzen.
