Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98   

Pizzaverkaufsstand

§ 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen Vorstellung

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1998, 614



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04  

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst noch nicht gerechnet hat, unmittelbar darauf jedoch erkennt, dass er sich insoweit geirrt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12).

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst noch nicht gerechnet hat, unmittelbar darauf jedoch erkennt, daß er sich insoweit geirrt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12).

  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07  

    Versuch (umgekehrt geänderter Rücktrittshorizont; Abgrenzung von beendetem und

    Dies hat umgekehrt auch dann zu gelten, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst nicht rechnet, unmittelbar darauf jedoch erkennt, dass er sich insoweit geirrt hat; dieser Versuch ist im Ergebnis beendet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12).

    Dies hat umgekehrt - wie hier - auch dann zu gelten, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst nicht rechnet, unmittelbar darauf jedoch erkennt, dass er sich insoweit geirrt hat; dieser Versuch ist im Ergebnis beendet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12).

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 189/07  

    Wahrunterstellung einer Beweistatsache (Hinweispflicht bei belastender

    c) Beachtlich könnten auch die Einwände der Revision gegen die Versagung eines Rücktritts vom Versuch sein, sofern tatsächlich ein unbeendeter - und nicht, eventuell auch unter Berücksichtigung eines alsbald veränderten Rücktrittshorizonts (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12, vgl. UA S. 13, 21) ein beendeter - Totschlagsversuch anzunehmen wäre.
mehr
  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04  

    Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts;

    Auf die Frage der - umgekehrten - "Korrektur des Rücktrittshorizonts" (vgl. BGH NStZ 1998, 614) kann es deshalb hier nach den bisherigen Feststellungen der Strafkammer nicht mehr ankommen.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99  

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Ein unbeendeter Versuch kommt nämlich auch dann in Betracht, wenn der Täter, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestehen, nach seinem Handeln einen Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber die Vorstellung gewinnt, mit einer tödlichen Wirkung sei (noch) nicht zu rechnen, mit der Folge, daß er durch freiwilliges Absehen von weiterem Tun strafbefreiend zurücktreten kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ 1998, 614, 615 jew. m. w. N.).
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