Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95   

Postkontrolle DDR II

§ 246 StGB aF, Drittzueignung, 'egoistische Innentendenz', § 14 StGB;

(Hinweis: Entscheidung durch Neufassung des § 246 StGB überholt)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB a.F.
    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus Postsendungen entnommen und an die Staatskasse abgeführt wurden, wegen Unterschlagung (Merkmal des "sich zueignens").

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 246

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 246

Besprechungen u.ä.

  • uni-erlangen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetzgebung in Privatnotwehrexzeß - Zur verfassungskonformen Auslegung des § 246 StGB n.F. (RA Dr. Matthias Jahn)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 187
  • NJW 1996, 402
  • NStZ 1996, 133
  • MDR 1996, 185
  • StV 1996, 154 (Ls.)
  • NJ 1996, 93



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06  

    Verfahrensrecht - Protokollberichtigung kann Verfahrensrüge Grundlage entziehen

    Dessen Beurteilung ist jedenfalls vertretbar und folglich für den Großen Senat bindend (vgl. BGHSt 41, 187, 194; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 132 GVG Rdn. 42).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08  

    Zu verbüßende Freiheitsstrafe nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in

    Die Beurteilung des vorlegenden Senats im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage in den beiden der Vorlage zu Grunde liegenden Verfahren ist jedenfalls vertretbar und damit für den Großen Senat für Strafsachen bindend (vgl. BGHSt 41, 187, 194; 51, 298, 302).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95  

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auch hierfür wird jedoch von der Rechtsprechung vorausgesetzt, daß der Täter von der Zueignung einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, wie dies der Große Senat für Strafsachen im Beschluß vom 25. Juli 1995 - GSSt 1/95 - NJW 1996, 402, 404 für den Ein-Mann-Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH erwogen hat.
mehr
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99  

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Zwar liegt Zueignungsabsicht in diesem Sinne auch dann vor, wenn der Täter einen Beutegegenstand sogleich der Verfügungsgewalt eines Mittäters überläßt und dabei einen wirtschaftlichen Vorteil oder Nutzen erstrebt, wobei der Vorteil jedoch unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (vgl. BGHSt - GS - 41, 187, 194, 196; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 8).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97  

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Falls - was nach den bisherigen Feststellungen naheliegt - die zu erbeutende Schußwaffe sogleich der ausschließlichen Verfügungsgewalt des Angeklagten K. überlassen werden sollte, wäre insoweit eine Zueignungsabsicht des Angeklagten R. nur dann zu bejahen, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Mittäter irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil oder Nutzen für sich erstrebt hat (BGHSt 17, 87, 92; BGHSt - GS - 41, 187, 194, 196).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 445/98  
    Aber auch bei einer von vornherein geplanten unentgeltlichen Übergabe einer weggenommenen fremden Sache an einen Dritten, z.B. an den Auftraggeber wie hier, kann das Merkmal der Zueignung erfüllt sein; das setzt allerdings voraus, daß der Täter einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne - wenn auch nur mittelbar - hat, wobei der Vorteil unmittelbar oder mittelbar mit der Nutzung der Sache zusammenhängen muß (BGHSt - GS - 41, 187, 194); ein finanzieller Nutzen im weitesten Sinne genügt (BGH StV 1988, 526), jedoch sind rein ideelle Motive nicht ausreichend.
  • BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94  
    Nachdem die den Freispruch des Angeklagten vom Anklagevorwurf der Unterschlagung tragende Rechtsauffassung in dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil des Landgerichts Berlin durch den in dieser Sache ergangenen Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 25. Juli 1995 - GSSt 1/95 - (NJW 1996, 402 , zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 187 bestimmt) bestätigt worden ist, erscheint es nicht angemessen, davon abzusehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen (§ 467 Abs. 4 StPO ).
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