Rechtsprechung
| BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94 |
Postulationsfähigkeit Ostdeutschland
§ 78 ZPO, Art. 12 GG, Ausübungsregelung, (hier verneinte) Erforderlichkeit des Eingriffs
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Postulationsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Postulationsfähigkeit in Anwaltsprozessen vor Land- und Amtsgerichten der neuen Bundesländer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Postulationsfähigkeit von Anwälten in den neuen Bundesländern
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
- BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 93, 362
- NJW 1996, 1882
- ZIP 1996, 474
- MDR 1996, 528
- FamRZ 1996, 541
- NJ 1996, 195
- AnwBl 1996, 164
Wird zitiert von ... (41)
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern …
Das war Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Prüfung mit dem Ergebnis, dass eine Partei oder ein am Verfahren beteiligter Dritter in Anwaltsprozessen sich vor einem Land- oder Amtsgericht der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von jedem Rechtsanwalt vertreten lassen konnte, der bei einem Amts- oder Landgericht eines dieser fünf Länder zugelassen war (BVerfGE 93, 362).Die eigentumskonstituierende Regelung liege in der gesetzesvertretenden Vollstreckungsanordnung der Entscheidungsformel Nr. 2 von BVerfGE 93, 362, durch die die Freigabe der Postulationsfähigkeit in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember 2004 auf Ostanwälte beschränkt worden sei.
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) wird deutlich, dass der Aufschub der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen des Wiedervereinigungsprozesses vor Art. 12 Abs. 1 GG nur Bestand hatte, weil er darauf abzielte, mittelbar über den Konkurrenzschutz der Rechtspflege dadurch zu dienen, dass sich die Situation für Rechtsuchende durch einen Zuwachs an qualifizierten Anwälten verbesserte.
d) Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) genannte Frist hat nicht selbständig rechtsstaatlich schutzwürdiges Vertrauen der Beschwerdeführer in die Einhaltung dieses Termins begründet.
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Vor den Gerichten des höheren Rechtszuges können nach wie vor nur die dort jeweils zugelassenen Anwälte auftreten (vgl. zur Entwicklung der Rechtslage BVerfGE 93, 362 ).Solche gesetzlichen Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362 ; 85, 248 m.w.N.).
Diese Belange hat der Gesetzgeber jedoch im Zuge der Reform des anwaltlichen Berufsrechts selbst nicht mehr für tragfähig erachtet, um eine Beschränkung der Postulationsfähigkeit vor den Landgerichten zu rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfGE 93, 362 unter Bezugnahme auf BTDrucks 12/7868).
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
Die Beschränkungen stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 36, 212 <219 ff.>; 45, 354 <358 f.>; 93, 362 <369>).
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
Das traf auf dem Gebiet zivilrechtlicher Streitigkeiten als dem wichtigsten Betätigungsfeld anwaltlicher Berufsausübung anfänglich vor allem wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Regelungen über die Postulationsfähigkeit von Rechtsanwälten im Anwaltsprozess und über die berufsrechtliche Lokalisierung dieses Berufsstandes zu (vgl. dazu und zum Folgenden BVerfGE 93, 362 ).Diese Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2448) zum 1. Januar 2000 bundesweit in Kraft gesetzt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die übergangsweise Einführung der beschränkten Postulationsfähigkeit in Zivilprozessen vor den Land- und den Familiengerichten der neuen Länder, wie sie sich aus dem Zusammenspiel des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes mit dem Gesetz vom 2. September 1994 ergeben hätte, durch Beschluss vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) für nichtig erklärt hatte.
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auch die Übergangsregelungen und Rechtsfolgenanordnungen, die ergehen, um der Sachentscheidung Geltung zu verschaffen und das vom Bundesverfassungsgericht gefundene Recht zu verwirklichen (BVerfGE 6, 300 ; vgl. auch BVerfGE 39, 1 ; 82, 322 ; 93, 362 ), wirken nur in den Grenzen des Tenors und der ihn tragenden Entscheidungsgründe (vgl. BVerfGE 61, 319 ). - BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00
Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Eingriffe in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 106, 181 ). - BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
Ferner ist entschieden, welche Anforderungen das Bestimmtheitsgebot stellt (vgl. BVerfGE 117, 71 ) und unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Regelungen der Berufsausübung zulässig sind (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 103, 1 ).Diese Folge wäre nur als eigenständiger Regelungszweck als Gemeinwohlbelang zurückzuweisen (vgl. BVerfGE 93, 362 ).
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen - …
Es hat dies damit begründet, für die unterschiedliche Behandlung bestehe kein sachlich rechtfertigender Grund mehr, seitdem es keine Beschränkung der Postulationsfähigkeit auf den Gerichtsbezirk am Kanzleisitz mehr gebe (so früher bei Zivilprozessen vor den Land- und Familiengerichten - bis zur Neuregelung zum 1. Januar 2000 durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 17. Dezember 1999, BGBl I 2448, veranlasst durch den BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995, BVerfGE 93, 362). - BGH, 04.03.2002 - AnwZ 1/01
Rechtsanwälte - Singularzulassung beim BGH
Gesetzliche Regelungen der Berufsausübung sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 93, 362, 369; 103, 1, 10). - BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02
Singularzulassung zum BGH
Ferner ist entschieden, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Regelungen der Berufsausübung zulässig sind (vgl. BVerfGE 93, 362 ; 103, 1 ). - OLG Frankfurt, 23.03.2001 - 10 U 90/00
- AGH Niedersachsen, 22.11.2001 - AGH 26/01
- AGH Bayern, 03.06.2002 - BayAGH I - 15/01
- BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04
- AGH Schleswig, 16.05.2002 - 2 AGH 16/01
- AGH Hamburg, 23.09.2002 - 1 ZU 6/01
- BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 437/99
Zulassung zum Oberlandesgericht nach 5-jähriger Zulassung bei einem Gericht des …
- BFH, 02.08.2006 - XI R 44/05
Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der …
- VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
- BGH, 18.02.2005 - AnwZ 3/03
Rechtsanwälte - Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten
- VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik …
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 39/02 R
Jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen in der Vertragsärztlichen Versorgung, …
- BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 2119/01
Übersendung von Akten an einen nicht der Rechtsanwaltskammer angehörigen …
- VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II
- OLG Naumburg, 14.04.1999 - 8 WF 99/99
Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung
- AGH Bayern, 27.02.2002 - BayAGH I - 32/01
- BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 7/03
Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten
- AGH Hamburg, 03.09.2002 - II ZU 11/01
- AGH Sachsen-Anhalt, 18.09.2002 - 1 AGH 11/02
- AGH Berlin, 25.09.2002 - II AGH 15/99
- VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit
- OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00
Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen …
- SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
Zulässigkeit der Auslagerung von Praxisräumen der Leistungserbringer in der …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2007 - L 5 KR 111/06
Krankenversicherung
- OVG Hamburg, 22.04.2008 - 4 Bf 104/06
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- OLG Dresden, 08.07.1999 - 10 WF 262/99
Reisen des beigeordneten Rechtsanwalts - Erstattung von Mehrkosten - …
- VG Sigmaringen, 14.03.2002 - 5 K 639/00
Psychotherapie - Weiterbildung
- OVG Berlin, 04.04.2005 - 6 S 415.04
- VG Berlin, 20.05.2009 - 27 L 131.09
