Rechtsprechung
   BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84   

Postzeitungsdienst

Zur Bedeutung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Leistungsverwaltung, Neutralitätspflicht des Staates bei der Pressesubventionierung (keine Einflußnahme, keine Verzerrung des publizistischen Wettbewerbs, Differenzierung nur nach meinungsneutralen Kriterien)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Postzeitungsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit staatlicher Förderungsmaßnahmen für die Presse mit Art. 5 GG

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 80, 124
  • NJW 1989, 2877
  • ZUM 1990, 130
  • afp 1989, 658
  • DVBl 1989, 869



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03  

    Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?

    Dagegen fallen die vom Kläger beanstandeten Äußerungen in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auf die sich auch eine juristische Person des Privatrechts wie die Beklagte zu 1) berufen kann (BVerfGE 21, 271, 277; 80, 124, 131; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1711).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96  

    Wettbewerbsgleichheit bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

    Dazu gehört hier insbesondere die Neutralitätspflicht des Staates gegenüber den Herausgebern von Presseerzeugnissen, die untereinander im publizistischen Wettbewerb stehen, einschließ1ich der Verpflichtung, diese strikt gleichzubehandeln (BVerfGE 80, 124, 133 f.).

    aa) Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb (BVerfGE 80, 124, 134) sind Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Der Anspruch ist das Gegenstück zur Neutralitätspflicht des Staates gegenüber den Herausgebern von Presseerzeugnissen, die untereinander im publizistischen Wettbewerb stehen (BVerfGE 80, 124, 133 f.).

    Mit Recht haben die Vorinstanzen darauf hingewiesen, daß der Grad an Wissenschaftlichkeit sich nicht als ein formales und damit meinungsneutrales Kriterium darstellt, mit dem allein sich eine Verschiedenbehandlung von Publikationsorganen bei der Belieferung mit Informationen rechtfertigen lassen könnte (BVerfGE 80, 124, 134).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96  

    Caroline von Monaco II

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).
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