Rechtsprechung
| BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82 |
Presse-Grosso
§ 6 Nr. 3 GjS, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Pressefreiheit umfaßt auch Schutz von pressebezogenen Hilfstätigkeiten
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Presse-Grosso
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Presse-Grosso
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; GjS § 6 Nr. 3
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 01.04.1982 - 102 Js 7428/80
- OLG Koblenz, 02.11.1982 - 1 Ss 495/82
- BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 77, 346
- BVerfGE 77, 246
- NJW 1988, 1833
- NStZ 1988, 412
- MDR 1988, 549
- ZUM 1988, 338
- afp 1988, 15
Wird zitiert von ... (36)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Die Gerichte haben zu beachten, dass die Garantie der Pressefreiheit nicht allein den subjektiven Rechten der Presse, sondern in gleicher Weise auch dem Schutz des Prozesses öffentlicher Meinungsbildung und damit der Meinungsbildungsfreiheit der Bürger dient (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 77, 346 ). - BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
Urheberrecht - Bildarchiv muss Zulässigkeit von Berichterstattung nicht prüfen
Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).
Im Einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116, 134; 77, 346, 354).
Für presseexterne Hilfstätigkeiten greift der Schutz aber ausnahmsweise im Interesse eines freiheitlichen Pressewesens, wenn eine selbstständig ausgeübte, nicht die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfGE 77, 346, 354).
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09
Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung
Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).
Im Einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116, 134; 77, 346, 354).
Für presseexterne Hilfstätigkeiten greift der Schutz aber ausnahmsweise im Interesse eines freiheitlichen Pressewesens, wenn eine selbstständig ausgeübte, nicht die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfGE 77, 346, 354).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Diese schützt alle im Pressewesen tätigen Personen, wobei der Schutz von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung reicht (vgl. BVerfGE 77, 346 ). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Äußerungen in der und durch die Presse wollen in der Regel zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen und haben daher zunächst die Vermutung der Zulässigkeit für sich, auch wenn sie die Rechtssphäre anderer berühren (vgl. BVerfG, BVerfGE 20, 162, 177; 66, 116, 133; 77, 346, 354). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
a) Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, daß der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfGE 30, 336 [347/348]; 77, 346 [356]). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08
BGH entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline …
Äußerungen in der und durch die Presse wollen in der Regel zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen und haben daher zunächst die Vermutung der Zulässigkeit für sich, auch wenn sie die Rechtssphäre anderer berühren (vgl. BVerfG, BVerfGE 20, 162, 177; 66, 116, 133; 77, 346, 354). - BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01
Marlene Dietrich III
Dieser Schutz reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (BVerfGE 77, 346, 354). - BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10
Grossistenkündigung
(1) Allerdings ist im Rahmen der nach § 20 GWB erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit der Pressegrossisten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1988 in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einbezogen ist (BVerfGE 77, 346, 354 f). - BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einem Zeitungszustellungsbetrieb
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 52, 283; 77, 346).Der Grundrechtsschutz beschränkt sich nicht auf die Erstellung des Inhalts, sondern bezieht auch inhaltsbezogene Hilfsfunktionen von Presseunternehmen ein (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 346 ).
- BVerfG, 20.04.1999 - 1 BvQ 2/99
Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das "630 …
- LG Köln, 14.02.2012 - 88 O (Kart) 17/11
Zur Frage, wann der Betrieb eines Preis- und Konditionenkartells unter …
- VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Mitstörerhaftung eines Fotoportals
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 20 A 3106/96
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
- BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02
Verfassungsmäßigkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Verkauf von Zeitschriften …
- BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89
Kunstfreiheit und Jugendschutz
- LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04
- BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
- OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche
- KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05
Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes …
- LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06
Haftung einer Bildagentur
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08
Gegendarstellungsbegehren von Behörden
- BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88
Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit
- VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften - Gastwirt muss schließen
- KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
Vertrieb von pornographischem Ganzkörperfoto-Kalender im Internet
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Schloss-Fotos I
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VG München, 04.11.2004 - M 17 K 02.5297
Sendezeitbeschränkung wegen Ausstrahlung des Fernsehformates "Freakshow"
- OLG Schleswig, 28.01.2010 - 16 U (Kart) 55/09
Kündigung gebietsmonopolistischen Presse-Grosso-Vertriebs zulässig
- LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11
Buchhändler haftet nicht für rechtswidrige Buchinhalte
- BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94
- BVerwG, 28.01.1998 - 1 B 5.98
Gewerberecht - Gaststätten, Verfassungsmäßigkeit der §§ § 22 Abs. 2 GastG , …
- LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03
