Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96 |
Probefahrt
Abgrenzung § 263 StGB - § 242 StGB bei Absicht, das Fahrzeug nach einer Probefahrt nicht zurückzubringen: Betrug, nicht Diebstahl
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 458/00
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Vermögensverfügung; Gewahrsamslockerung
Die Übergabe des Autos zu der vermeintlichen Probefahrt stellte nicht nur eine Lockerung des Gewahrsams dar, sondern eine Vermögensverfügung (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - 1 StR 66/96).
