Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 1 StR 66/96   

Probefahrt

Abgrenzung § 263 StGB - § 242 StGB bei Absicht, das Fahrzeug nach einer Probefahrt nicht zurückzubringen: Betrug, nicht Diebstahl

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 458/00  

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Vermögensverfügung; Gewahrsamslockerung

    Die Übergabe des Autos zu der vermeintlichen Probefahrt stellte nicht nur eine Lockerung des Gewahrsams dar, sondern eine Vermögensverfügung (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - 1 StR 66/96).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht