Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67 |
Provisionsvertreter
§ 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher Schadenseinschlag, Eingehungsbetrug
Volltextveröffentlichungen (2)
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StGB § 263
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 21, 384
- NJW 1968, 261
- JR 1968, 68
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle
Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (…vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386). - BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69
Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, …
Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß grundsätzlich die Anfechtbarkeit des Vertrages außer Betracht bleiben (BGHSt 21, 384, 386; 22, 88, 89). - BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71 Die Strafkammer hat mehrfach, so in den Fällen B., H., S., D., S., H., B., K., und B. versuchten Betrug angenommen, obwohl nach den Feststellungen vollendeter Eingehungsbetrug vorlag, weil die unrichtige Versicherung des Angeklagten, er könne Darlehen zu ungewöhnlich günstigen Bedingungen besorgen, die Kunden bewog, den Auftragsschein zu unterzeichnen und sich dadurch zur Zahlung von Maklerprovision zu verpflichten, ohne daß die zuvor im einzelnen besprochenen günstigen Darlehensbedingungen zum Gegenstand des Auftrags und damit der Maklerpflichten des Angeklagten gemacht wurden; hierin lag bereits eine die Kunden benachteiligende Vermögensgefährdung (vergleiche BGHSt 21, 384 ).
- BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67 Das ist grundsätzlich möglich (BGH NJW 1968, 261 ).
- OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97
Begriff der Vermögensgefährdung
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; …
Subjektiv erfordert § 263 I StGB ne-ben Tatvorsatz ein Handeln in der Absicht sog. 'stoffgleicher' (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung, wobei mit dem einschränkenden Merkmal der sog. 'Stoffgleichheit' zum Ausdruck gebracht wird, dass von § 263 StGB nur solche rechtswidrigen Vermögensschädigungen erfasst werden, die durch dieselbe vom Täter veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten unmittelbar herbeigeführt worden sind (st.Rspr.; vgl. z.B. BGHSt 6, 115/116; 21, 384; 34, 379/391 und zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - 3 StR 434/10 = StraFo 2011, 238 f.;… ferner Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rn. 76 f., insbesondere Rn. 187 ff. und Schön-ke/Schröder-Cramer/Perron StGB 28. Aufl. § 263 Rn. 168 f., jeweils m.w.N.).
