Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
30.04.1997
Aktenzeichen
2 StR 670/96
Dazu im Internet

dejure.org

Prügel nach Gefängnismeuterei

§ 258, § 13 StGB, Garantenpflicht;

Einwirken auf Dritte;

§ 258 Abs. 5 StGB

HRR Strafrecht

§ 258 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB

Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, Straftaten, die Anstaltsbedienstete an Gefangenen verübt haben, anzuzeigen; Garantenstellung; Rechtsgut); keine allgemeine Anzeigepflicht von Amtsträgern.

Alpmann Schmidt

StGB (1975) § 258 Abs. 1,§ 258a,§ 13 Abs. 1

ARD Ratgeber Recht

Keine Strafvereitelung durch Strafvollzugsbeamte

Fundstellen
BGHSt 43, 82
NJW 1997, 2059
NStZ 1997, 597
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