Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94 |
Pump-Action-Flinte
§§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe, Tatortferne;
Versuch, Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung;
§ 21 StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1995, 285
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93 Mittäterschaft liegt vor, wenn ein Tatbeteiligter nicht nur fremdes Tun fördern, sondern seinen Beitrag zur gemeinschaftlichen Tat als Teil der Tätigkeit der Anderen und umgekehrt deren Beitrag als Ergänzung seines eigenen Tatanteils will (vgl. BGH NStZ 1995, 285; Tröndle, § 25 StGB Rdnrn. 5a und 6 jeweils m. Nachw.).
Mittäter kann auch sein, wer lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auf die Phase der Tatvorbereitung beschränkt (vgl. BGHSt 37, 289,-16, 12, 14; BGH NStZ 1995, 285; NStZ 1991, 280, 281; StV 1985, 107 m. Anm. Roxin StV 1985, 278).
- BGH, 19.02.1997 - 2 StR 519/96 Wesentliche Anhaltspunkte für die Annahme von Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 285 ; 1985, 165 jeweils m.w.N.).
Persönliche Anwesenheit des A. bei der Tat war nicht unerlässliche Voraussetzung für die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285 ).
- BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (…vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.).
- BGH, 01.12.2000 - 2 StR 379/00
Menschenraub (Absicht "in hilfloser Lage auszusetzen"); Freiheitsberaubung; …
Daß er seine Tatgenossen über die mit der Freiheitsberaubung verfolgten weiteren Ziele täuschte, steht einer mittäterschaftlichen Zurechnung der Tat ebensowenig entgegen, wie der Umstand, daß seine Tatbeiträge im Vorbereitungsstadium erbracht wurden ( BGHSt 37, 289, 292, BGH NStZ 1995, 285). - BGH, 10.11.2011 - 4 StR 354/11
Verfassungsgemäße Anwendung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG …
Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung des Handlungs- und Erfolgsunwerts einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteil vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94, NStZ 1995, 285 mwN). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen
Daß der Angeklagte auf Grund dieser Feststellungen vom Landgericht nicht als Mittäter sondern nur als Gehilfe verurteilt worden ist, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165;… BGHR StGB § 25 11 Tatinteresse 5; BGH NStZ-RR 1998, 136 jeweils m.w.Nachw.), beschwert ihn aber nicht. - BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00
Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft (…BGHSt aaO), so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (…BGHR StGB § 25 II Mittäter 18 und Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285). - BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95 Dies ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, wesentlicher Anhaltspunkt kann dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 37, 289, 291;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11 und 16; Urteil des Senats vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94).
