Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57 |
Radler
§ 222 StGB, Gefahrverwirklichung, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, in dubio pro reo
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Radfahrer
- Jurakopf
Radfahrerfall
- Alpmann Schmidt
- openjur.de
§ 222 StGB; § 261 StPO
Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen schädlichen Erfolg; Entscheidung nach freier Überzeugung des Tatrichters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 1 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 488)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 11, 1
- NJW 1958, 149
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind, wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).
- BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang …
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7; BGHSt 24, 31, 34 m. w. Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichem Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37).
- OLG Hamm, 13.11.2003 - 1 Ws 97/03
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; fahrlässige Tötung; …
Allein der Umstand, dass eine kunstgerechte Behandlung das Risiko für den Patienten merklich vermindert hätte, ist in einem Strafverfahren für eine Verurteilung nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung seit BGHSt 11, 1).Zurechenbar ist ein Verhalten dann, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass es bei verkehrsgerechtem, d.h. einem dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab entsprechenden Verhalten nicht zu dem eingetretenen Erfolg gekommen wäre (vgl. BGHSt 11, 1).
- BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - [BGHSt 11, 1]; Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 -;… Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - [BGHSt 37, 106, 126 f.];… Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - [BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1]; Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - [BGHSt 52, 159, 164]). - OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06
Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung …
Paradigma ist zum einen die deliktische Haftung für einen nachgewiesenen Sorgfaltsverstoß: Hat der Schädiger unter Missachtung der gebotenen Sorgfalt beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht, so kann er seiner Inanspruchnahme für den eingetretenen Schaden entgegenhalten, dass der Unfall auch bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre (vgl. zum Sachverhalt etwa BGHSt 11, 1 ff.). - BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96 Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeit gründen (st. Rspr., BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4; BGH VRS 24, 207, 210 f; 39, 103 f; 63, 39 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32;… BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, S. 15 Nr. 17 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5).
- OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05
Hohe Sorgfaltsanforderungen an Kraftfahrer gegenüber Kindern im Straßenverkehr
An diesem ursächlichen Zusammenhang fehlt es, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Beschuldigten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund von erheblichen Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen lässt (siehe BGHSt 11, 1, 7; 24, 31, 34; 33, 61, 63; VRS 55, 436f;… BGHR StGB § 222 Kausalität 2). - BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93
Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und …
Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; BayObLGSt 1959, 26; BayObLG VRS 58, 412; OLG Oldenburg NJW 1971, 631). - BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
Mofa
Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten des Angeklagten und der Tötung des von ihm angefahrenen Zweiradfahrers entfiele nur dann, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten eingetreten wäre oder wenn sich das auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1, 7; BGH VRS 24, 205; BGH VRS 32, 37; BGH VRS 37, 276, 278). - OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 473/04 Zurechenbar ist ein Verhalten dann, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass es bei verkehrsgerechtem, d.h. einem dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab entsprechenden Verhalten nicht zu dem eingetretenen Erfolg gekommen wäre (vgl. BGHSt 11, 1; BGH StV 94, 4?5).
- OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10
Klageerzwingungsverfahren, Antragsbefugnis
- OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ws 476/04
- BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58
- LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
- OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11
Zurechnung eines fahrlässig herbeigeführten Erfolges
- BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83
- BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87
- BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
