Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85 |
Rangelei um Schußwaffe
Voraussetzungen, unter denen eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen vorwerfbaren Alkoholgenusses versagt werden kann;
§ 213 2. Alt. StGB, minder schwerer Fall kann schon bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zu bejahen sein (vgl. auch § 50 StGB)
Volltextveröffentlichungen
- DRSP
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 793
- NStZ 1985, 497
- MDR 1985, 947
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 ; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85). - BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
Annahme eines selbstverschuldeten Affekts
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9). - BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93
Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93
Wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98 Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt, ihm die Alkoholaufnahme also als schulderhöhender Umstand angelastet werden kann (BGH MDR 1985, 947 ;… BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14).
- BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
- BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95
- BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91
- BGH, 06.04.1995 - 5 StR 106/95
